Seite 1 von 1

EU-Renten-Überprüfungsantrag bis 30.4. stellen!

BeitragVerfasst: Freitag 13. April 2007, 15:34
von Maria
Hallo an alle EU-Rentenempfänger,

Achtung, bis zum 30. April (Eingangsdatum beim Rententräger) solltet Ihr Überprüfungsanträge über EU-Rentenzahlungen beim Rententräger gestellt haben, weil ab 1. Mai eine nachteilige Neuregelung in Kraft tritt.

Viele liebe Grüsse
Maria


[b]Fragwürdige Rentenkürzungen[/b]


Fragwürdige Rentenkürzungen
Sparen auf Kosten von Kranken und Alten

Wolfgang Kramer und Dana Nowak


Es geht um bis zu zwei Milliarden Euro, die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland Rentnern eigentlich noch zustehen. Doch Rentenversicherung und Sozialministerium setzen sich über diese höchste Rechtsprechung hinweg...

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,5262455,00.html

Neuregelung ab 1. Mai

Auf Nachfrage von Frontal21 erklärt das Bundessozialministerium schriftlich: \\\"Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Interesse der Solidargemeinschaft der Versicherten an Rechtssicherheit und Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gegenüber dem Interesse des Einzelnen an einer möglichst langen Nachzahlungsfrist gestärkt.\\\"

Die Neuregelung soll am 1. Mai in Kraft treten. Deshalb raten die Sozialverbände allen betroffenen Rentnern, noch im April einen Überprüfungsantrag zu stellen.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,5262677,00.html

Tipps für Betroffene
Erwerbsminderungsrentner sollten jetzt prüfen

Ob Sie von der rechtswidrigen Rentenkürzung betroffen sind, kann jeder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente selbst anhand des Rentenbescheids feststellen.



So stellen Sie fest, ob das Urteil des Bundessozialgerichts Sie betrifft:


* Schauen Sie in Ihrem Rentenbescheid zur Erwerbsminderungsrente in die Anlage 6.
* Hier finden Sie neben den Entgelt-Punkten auch den Zugangsfaktor.
* Ist dieser kleiner als 1, trifft das Urteil des Bundessozialgerichts auf Sie zu.
* Berechnen Sie, um wie viel Prozent der Zugangsfaktor kleiner ist.
* Beispiel: Der Zugangsfaktor beträgt 0,919. Dann wurde die Rente um 8,1 Prozent gekürzt, die tatsächliche Rente hätte also um 8,1 Prozent höher liegen müssen - und zwar seit Anbeginn bis zu Ihrem 60. Geburtstag.

Aber: Nachgezahlt wird maximal für die Dauer von 48 Monaten (also für genau vier Jahre - das ist leider die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist).

EU-Renten-Überprüfungsantrag bis 30.4. stellen!

BeitragVerfasst: Freitag 13. April 2007, 16:52
von Betty Zett
Vielen, vielen Dank Maria!!!

Ich klemme mich dahinter.

Liebe Grüße,