von Infoportal für Chemi » Freitag 27. April 2007, 13:14
Hier noch etwas interessantes zu diesem Thema:
Was sagt der Gesetzgeber zu vergiftungen?
Eine Vergiftung - durch künstlich in die Umwelt eingebrachte Schadstoffe - ist eine fahrlässige heimtückische oder vorsätzliche Organschädigung durch einen Täter. Je kürzer die Latenzzeit ist, desto größer imponiert der Vorsatz; je länger die Latenzzeit ist, desto größer die Heimtücke. Wir unterscheiden gewerbliche und ökonomische chronische Umwelt-Vergiftungen. Betroffene sind verpflichtet, jede Chance zur Verhinderung oder Verminderung einer gewerblichen Vergiftung zu nutzen. Da die Freisetzung von Giften nach §330a seit 1980 strafbar ist, sollte jede Möglichkeit einer Prophylaxe genutzt werden. Wichtig ist hier, dass die Diagnose durch den medizinischen Nachweis gesichert ist. Bei Massenvergiftungen genügen jedoch Analogieschlüsse. Da der Vergiftete selbst nie den Zusammenhang erkennen oder gar vermeiden kann (alle hochgefährlichen Gifte sind geruch- und farblos), ist er vollständig auf einen Schutz durch die Behörden oder den Gesetzgeber angewiesen. Völlig von der Industrie unabhängige Stellen müssten diese Vorsorge garantieren.