kreiszeitung.de
23.01.2015
Wohnhaus in Rüssen nachweislich belastet / Familie Appel bleibt auf den Kosten sitzen / Tochter krank
Gift im Haus: Amtsgericht weist Klage ab
Rüssen/Sudwalde - Von Frauke Albrecht. Als Tanja Appel das Urteil hört, erstarrt sie für einen Moment. „Abgewiesen?“ Ungläubig blickt sie ihren Mann an. Kurz darauf beginnt sie zu zittern. Nur mühsam kann sie die Tränen unterdrücken, die an diesem Abend sicherlich noch fließen. Aber erst, wenn der Überbringer der schlechten Nachricht gegangen ist.
„Wieso?“, ist das Wort, das Marco Appel an diesem Abend immer wiederholt. Das Paar hatte mehr erwartet. „Ich bin so enttäuscht“, sagt der Familienvater schließlich.
Das Amtsgericht Syke hat die Klage der Familie gegen ihren früheren Vermieter Friedrich-Wilhelm Bening abgewiesen. Appels hatten auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und Feststellung geklagt, weil das Haus durch Holzschutzmittel belastet ist und die Tochter krank geworden ist ...
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