GEZ Befreiung & ALG II
Verfasst: Montag 22. Juni 2009, 13:15
Zum 01.07.2009 ändert sich das Verfahren zur Befreiung der GEZ-Beiträge.
Befreiung von GEZ-Gebühren für Arbeitslosengeldes II - IV-Empfänger vereinfacht
Um keine GEZ-Gebühren zu bezahlen, müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II bislang die Originalescheinigung oder eine beglaubigte Kopie über ALG II bei der GEZ einreichen.
Die Agentur für Arbeit sendet den Hartz-IV-Empfängern automatisch zur Bewilligung des Arbeitslosengeldes eine Bescheinigung für die GEZ zu.
Befreiung von GEZ-Gebühren für Arbeitslosengeldes II - IV-Empfänger vereinfacht
Um keine GEZ-Gebühren zu bezahlen, müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II bislang die Originalescheinigung oder eine beglaubigte Kopie über ALG II bei der GEZ einreichen.
Die Agentur für Arbeit sendet den Hartz-IV-Empfängern automatisch zur Bewilligung des Arbeitslosengeldes eine Bescheinigung für die GEZ zu.