Öffentlichkeit
Kommentar: BGH-Urteil vertieft Graben zwischen Urheberrecht und „Googlerecht“
Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, außer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi für alle außer für Google gilt.
am 22.09.2017 Leonhard Dobusch
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