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BGH: Kein Auskunftsanspruch bei Pöbeleien im Internet

BeitragVerfasst: Dienstag 1. Juli 2014, 18:54
von moderator9
Das solltet ihr alle wissen, betrifft somit auch unser Forum ;)

stern.de
1. Juli 2014
dpa

BGH: Kein Auskunftsanspruch bei Pöbeleien im Internet

Internetdienste müssen die Daten anonymer Nutzer nur bei Ermittlungen von Behörden oder zur Durchsetzung von Urheberrechten preisgeben. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reicht dafür nicht aus, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. ...


http://www.stern.de/politik/deutschland ... 20907.html

Gruß
moderator9