BGH: Kein Auskunftsanspruch bei Pöbeleien im Internet

Das solltet ihr alle wissen, betrifft somit auch unser Forum
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stern.de
1. Juli 2014
dpa
BGH: Kein Auskunftsanspruch bei Pöbeleien im Internet
Internetdienste müssen die Daten anonymer Nutzer nur bei Ermittlungen von Behörden oder zur Durchsetzung von Urheberrechten preisgeben. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reicht dafür nicht aus, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. ...
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