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BfR bleibt dabei: Nano bedenklich

BeitragVerfasst: Donnerstag 14. April 2011, 19:00
von Thommy the Blogger
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung - BfR bleibt bei seinen Bedenken hinsichtlich Nanopartikeln in verbrauchernahen Produkten,
wie bspw. Nahrungsmittel, Kleidung oder Kosmetik. Die Überzeugungsarbeit der Industrie konnte die Bundesbehörde bei einem Kongress nicht
umstimmen.

Lest Näheres im CSN Blog:


Bundesamt für Risikobewertung rät vom Einsatz von Nanosilber ab
BfR-Workshop bestätigt unvollständige Datenlage bei gesundheitlichen Risiken von nanoskaligem Silber
http://www.csn-deutschland.de/blog/2011/04/14/bundesamt-fur-risikobewertung-rat-vom-einsatz-von-nanosilber-ab/

BfR bleibt dabei: Nano bedenklich

BeitragVerfasst: Donnerstag 14. April 2011, 20:45
von Blonde Babe
Na, dann müssen die Nanopartikel sehr große Gefahren bergen, wenn das BfR diese Haltung einnimmt.
Gut jedenfalls.

BfR bleibt dabei: Nano bedenklich

BeitragVerfasst: Sonntag 17. April 2011, 09:48
von alena-norge
Studie beweissen das Nano DNA schaden veursacht http://www.forskning.no/artikler/2009/juli/225109

BfR bleibt dabei: Nano bedenklich

BeitragVerfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 15:00
von Lucca
http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_05/2011_220/04.html

heute im Bundestag - 30.05.2011

Bildung und Forschung/Antwort

Regierung: EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in
Lebensmitteln geplant

Berlin: (hib/TYH) Eine EU-Verordnung, nach der technisch hergestellte
Nanomaterialien in Lebensmitteln gekennzeichnet werden sollen, wird derzeit
in zweiter Lesung beraten. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(17/5744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5643) mit. Nach
der vorgesehenen Vorschrift müsse die Bezeichnung einer solchen Zutat um das
in Klammern gesetzte Wort "Nano" im Zutatenverzeichnis ergänzt werden.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, werden Nanomaterialien als
Chemikalien behandelt und unterliegen als solche den europäischen und
nationalen gesetzlichen Regelungen. Die Risiko- und Gefahrenbewertung
erfolge ebenfalls auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Verfahren. Aus Sicht
des Arbeitsschutzes seien Nanomaterialien in der Form von Stäuben maßgeblich
in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren.

Link zur Antwort der Bundesregierung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705744.pdf