Verfahren gegen Dr. Binz eingestellt

Meldungen | 17. Mai 2011 | Leserbrief schreiben
TRIER. Gegen Auflage hat das Landgericht Trier das Strafverfahren gegen Dr. Peter Binz eingestellt. Der Trierer Nervenarzt muss binnen zwei Wochen 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.
“Wir hätten das durchziehen können”, sagt Rainer Hülsmann gegenüber 16vor. Der Verteidiger von Dr. Binz ist überzeugt, dass dieser freigesprochen worden wäre. Da das Verfahren jedoch wohl mehrere Jahre gedauert hätte und die Termine während der Praxiszeit gewesen wären, habe man sich auf die Einstellung des Prozesses gegen eine Auflage eingelassen. Zudem habe man Rücksicht auf das Alter und den Gesundheitszustand des 70-Jährigen nehmen wollen.
Die Staatsanwaltschaft Trier warf dem Nervenarzt vor, in mehr als 2.800 Fällen medizinische Leistungen zu seinem eigenen Vorteil falsch abgerechnet zu haben. Die Kassenärztliche Vereinigung Trier hatte Strafanzeige gestellt. Vor einem Jahr kam es zu einer Anklage wegen des Verdachts des Betruges. Mit der Zahlung von 10.000 Euro wurde nun ein Mammutprozess abgewendet. “Wir wollten damit das Verfahren abkürzen”, so Hülsmann. Als Schuldeingeständnis sei dies nicht zu verstehen.
Schon vor der Anklageerhebung im Juni vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens angestrebt. Damals ließ sich der Beschuldigte jedoch nicht darauf ein. Dass sich alle Beteiligten jetzt doch noch darauf einigen konnten, liegt an einer Entscheidung vom Mainzer Sozialgericht vor einem Monat. Der Arzt hatte gegen zwei Regressbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung geklagt. In einer mündlichen Verhandlung am 6. April kam das Gericht zu der Auffassung, dass die KV nicht nachweisen könne, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe. In einem Vergleich verzichtete die Vereinigung auf einen erheblichen Teil des Regresses. Von den eingezogenen 184.000 Euro hat der Mediziner nun über 100.000 Euro zurückerhalten. Mit dem Vergleich war auch der zweite Bescheid über 67.000 Euro hinfällig.
“Von der Gerechtigkeit her hätte ich die Einstellung des Verfahrens nicht akzeptieren dürfen”, sagt Dr. Binz, der stets beteuerte und auch immer noch beteuert, keinen einzigen Euro falsch oder zu viel abgerechnet zu haben. Allerdings würde seine Familie und seine Praxis kein langwieriges Verfahren mehr aushalten. “Diese vergangenen knapp sechs Jahre vergisst man so schnell nicht.”
Weiterer Artikel zum Thema: “Erfolg für Dr. Binz“.
http://www.16vor.de/index.php/2011/05/17/verfahren-gegen-dr-binz-eingestellt/
TRIER. Gegen Auflage hat das Landgericht Trier das Strafverfahren gegen Dr. Peter Binz eingestellt. Der Trierer Nervenarzt muss binnen zwei Wochen 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.
“Wir hätten das durchziehen können”, sagt Rainer Hülsmann gegenüber 16vor. Der Verteidiger von Dr. Binz ist überzeugt, dass dieser freigesprochen worden wäre. Da das Verfahren jedoch wohl mehrere Jahre gedauert hätte und die Termine während der Praxiszeit gewesen wären, habe man sich auf die Einstellung des Prozesses gegen eine Auflage eingelassen. Zudem habe man Rücksicht auf das Alter und den Gesundheitszustand des 70-Jährigen nehmen wollen.
Die Staatsanwaltschaft Trier warf dem Nervenarzt vor, in mehr als 2.800 Fällen medizinische Leistungen zu seinem eigenen Vorteil falsch abgerechnet zu haben. Die Kassenärztliche Vereinigung Trier hatte Strafanzeige gestellt. Vor einem Jahr kam es zu einer Anklage wegen des Verdachts des Betruges. Mit der Zahlung von 10.000 Euro wurde nun ein Mammutprozess abgewendet. “Wir wollten damit das Verfahren abkürzen”, so Hülsmann. Als Schuldeingeständnis sei dies nicht zu verstehen.
Schon vor der Anklageerhebung im Juni vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens angestrebt. Damals ließ sich der Beschuldigte jedoch nicht darauf ein. Dass sich alle Beteiligten jetzt doch noch darauf einigen konnten, liegt an einer Entscheidung vom Mainzer Sozialgericht vor einem Monat. Der Arzt hatte gegen zwei Regressbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung geklagt. In einer mündlichen Verhandlung am 6. April kam das Gericht zu der Auffassung, dass die KV nicht nachweisen könne, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe. In einem Vergleich verzichtete die Vereinigung auf einen erheblichen Teil des Regresses. Von den eingezogenen 184.000 Euro hat der Mediziner nun über 100.000 Euro zurückerhalten. Mit dem Vergleich war auch der zweite Bescheid über 67.000 Euro hinfällig.
“Von der Gerechtigkeit her hätte ich die Einstellung des Verfahrens nicht akzeptieren dürfen”, sagt Dr. Binz, der stets beteuerte und auch immer noch beteuert, keinen einzigen Euro falsch oder zu viel abgerechnet zu haben. Allerdings würde seine Familie und seine Praxis kein langwieriges Verfahren mehr aushalten. “Diese vergangenen knapp sechs Jahre vergisst man so schnell nicht.”
Weiterer Artikel zum Thema: “Erfolg für Dr. Binz“.
http://www.16vor.de/index.php/2011/05/17/verfahren-gegen-dr-binz-eingestellt/