MCS diagnostizieren fällt Ärzten schwer

MCS diagnostizieren fällt Ärzten schwer

Beitragvon Thommy the Blogger » Dienstag 3. April 2012, 10:59

Von Arzt zu Arzt und keiner ist in der Lage zu diagnostizieren was der Patient hat.
Ca. 15% der Bevölkerung leidet unter MCS, Multipler Chemikalien Sensitivität.
Das besagen wissenschaftliche Erhebungen aus verschiedenen Industrieländern.
In Deutschland tut man sich besonders schwer Chemikaliensensitivität zu diagnostizieren.
Warum? Unkenntnis, keine Lust anzuecken, Probleme die Krankheit abzurechnen, das sind die Hauptgründe.

Carsten hat einen Bericht über seine Odysee geschrieben.
Er ist kein Einzelfall!


Lest im CSN Blog:

In Berlin keine Ärzte, die MCS diagnostizieren können?
http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/04/03/in-berlin-keine-arzte-die-mcs-diagnostizieren-konnen/

Habt Ihr Lust Eure Geschichte zu veröffentlichen und zu berichten wie lange es dauerte bis ein Arzt Eure MCS zu diagnostizieren im STande war?
Dann meldet Euch bei mir über PM oder per Mail csn.deutschland@gmail.com
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Beitragvon Vicky Dee » Dienstag 3. April 2012, 12:03

Die Ärztekammer Berlin sollte angeschrieben und auf den Missstand hingewiesen werden.
Es ist lächerlich und beschämend für ein Land wie Deutschland und eine Weltstadt wie Berlin dass kein Arzt sich in der Lage sieht MCS zu
diagnostizieren und den Chemikaliensensiblen zu helfen.
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MCS diagnostizieren fällt Ärzten schwer

Beitragvon Blonde Babe » Dienstag 3. April 2012, 20:57

Gute Idee. Qualitätsmanagement in der Aus-und Fortbildung von Ärzten ist eine sinnvolle Angelegenheit.
Das Thema MCS sollte in diesem Rahmen abgehandelt werden und zwar ohne diese sinnlosen Psychiatrisierungssprüche.
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MCS diagnostizieren fällt Ärzten schwer

Beitragvon Twei » Mittwoch 4. April 2012, 21:27

Wenn jemand wirklich der Überzeugung ist, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Leistung mehr erbringen kann, die für die Gesellschaft einen wirtschaftlichen Wert darstellt, dann kann auch er selbst einen Rentenantrag stellen sowie parallel dazu einen Behindertenantrag.

Ab der Einreichung und für die Dauer des Feststellungsverfahrens gilt man m.E. als krank bzw. arbeitsunfähig. Alles weitere wird dann die übliche Tortur, welche die Meisten an MCS-Erkrankten mit HarzIV-Stellung über sich haben ergehen lassen müssen...

Während dieser Zeit werden die HarzIV-Bezüge ungekürzt weiter gezahlt.

Falls dieses nicht stimmt, dann bitte gegen schreiben - Danke -.
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MCS diagnostizieren fällt Ärzten schwer

Beitragvon Thommy the Blogger » Dienstag 10. April 2012, 20:46

Carsten hat heute neue Erfahrungen gesammelt auf seiner Suche nach einen Umweltarzt in Berlin:

http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/04/03/in-berlin-keine-arzte-die-mcs-diagnostizieren-konnen/#comments
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MCS diagnostizieren fällt Ärzten schwer

Beitragvon Miss Excel » Mittwoch 11. April 2012, 00:14

[quote]
Ab der Einreichung und für die Dauer des Feststellungsverfahrens gilt man m.E. als krank bzw. arbeitsunfähig. Alles weitere wird dann die übliche Tortur, welche die Meisten an MCS-Erkrankten mit HarzIV-Stellung über sich haben ergehen lassen müssen...

Während dieser Zeit werden die HarzIV-Bezüge ungekürzt weiter gezahlt.

[/quote]

Ich hätte dazu mal eine Frage:

Durch meine Erkrankung wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht in einen festen umgewandelt.

Nun bin ich arbeitslos, werde aber vom Jobcenter momentan nicht gezwungen, Bewerbungen zu schreiben.

Muss ich mich trotzdem krank schreiben lassen? Ich würde eine Krankmeldung ja eh nicht ans Jobcenter weiter leiten, solange man mich von der Arbeitssuche freistellt.
Miss Excel
 

MCS diagnostizieren fällt Ärzten schwer

Beitragvon Twei » Mittwoch 11. April 2012, 19:55

Hallo Miss Excel,

ich bein kein Experte, sondern habe nur vor mehreren Jahren meine Geschichte erlebt. Ein weiteres Erkundigen ist bei meinen Äußerungen auf jeden Fall notwendig.

Mich klärte das Arbeitsamt insofern auf, dass man sich tagtäglich zu bewerben hat - es ist also die Pflicht eines jeden Leistungsempfängers und kein Zwang vom Arbeitsamt, ebenso auch seine unmittelbare Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ein Zwingen vom Arbeitsamt gibt es also nicht...

Bei einer Krankmeldung hat man dieses innerhalb von 3 Tagen dem Jobcenter mitzuteilen bzw. die Krankmeldung abzugeben.

Eine Freistellung von der Arbeitssuche gibt es auch nicht, nur wenn man krank gemeldet ist.

Erst wenn man mehrere Wochen dauerhaft Krank geschrieben ist, werden die Behörden aufmerksam, dass betreffende Arbeitslose eine evtl. geminderte Leistungsfähigkeit besitzen. Ich weiß jetzt nicht die genaue Dauer, aber ich meine bei 2 Monate durchgehender Krankschreibung wird irgendwie eine amtsärztliche Untersuchung von der Krankenkasse angeordnet.

- Ich weiß es wirklich nicht ganz genau, weil mich kein Arzt "Krank" schreiben wollte. Der Arzt, welcher dieses unternimmt, ist für alles weitere verantwortlich. Darum wird dieses bei einem Arbeitslosen nicht getätigt. Der Arzt muß dann den Rentenantrag mit begleiten und bei Menschen unter 50 Jahren, will sich keiner die "Finger" schmutzig machen bzw. die ganze schlecht entlohnte Arbeit sowie der zu erwartenden Gegengutachten.

Wenn man also Arbeitslos ist, kann man seine "Krankheit" nicht geltend machen. Keiner schreibt einen eine längere Zeit krank, meist mit der Begründung, "Sie sind ja so und so Arbeitslos". Wenn man also nicht arbeiten kann und so mit auch seine "Leistungsunfähigkeit" nicht praktisch vorweisen kann, dann befindet man sich im Teufelskreis.

Ich hatte mehrmals beim Einreichen des neuen Bewilligungsantrages eingetragen, dass ich krank bin und deshalb keine vollzeitige Arbeit leisten könne. Daraufhin sagte mir der/die Sachbearbeiter jedesmal, dass ich somit eine sofortige Kürzung des Leistungsbezuges erhalten würde. Davon ließ ich mich 2-3 mal (ca. eineinhalb Jahre) einschüchtern.
Ebenfalls sagte er mir jedesmal, dass ich mich weiterhin unverzüglich zu bewerben hätte.

Dann ging mir das zuweit als auch gesundheitlich schlechter und ich sagte dem Sachbearbeiter, dass ich vom Arbeitsamt-Arzt untersucht werden möchte. Er versuchte mich trotzdem weiterhin zu betören.
Darauf hin sagte ich ihm, dass ich einem neuen Arbeitgeber meine Leistungsunfähigkeit nicht zumuten könne. Er sagte, ich solle mich dann eben besser Verkaufen und meinen Lebenslauf frisieren. Darauf hin sagte ich ihm, dass das Betrug sei - so etwas mache ich nicht - ich will vom Arbeitsamt-Arzt untersucht werden. Ich bekam einen Termin.

Dieser stellte dann einige Einschränkungen fest, jedoch noch 8 Stündige Tagesleistungsfähigkeit. Beim nächsten Antrag stellte ich wieder die Forderung zum Arbeitsamt-Arzt zu kommen - wieder mit der Drohung, Leistungskürzungen zu erhalten.

Dort stellt ein anderer Arbeitsamts-Arzt wieder fest, dass die Einschränkungen etwas erweitert werden könnten, trotzdem jedoch eine 8 Stündige Arbeitsfähigkeit bestünde. Ich erzählte ihm dann noch von meinem Teufelskreis und frug ihn, wie das denn dann mit einem Rentenantrag aussehen würde. Er lachte nur und meinte, dass ich für seine Rente noch zu arbeiten hätte. Er hatte ja selbst mal einen schweren Motorradunfall, welcher ihn zu einem behinderten Menschen degradierte und er habe sich dann eben wieder gefangen und man müsse nur Wollen!

Als ich dann nach ca. 2 Wochen sein Gutachten zugesendet bekam, wurde ich wütend und suchte umgehend meinen Sachbearbeiter wieder auf (damals ging das noch - heute braucht man dafür mehrere Monate). Ich sagte ihm auch, dass ich mit diesen Einschränkungen niemals einen Arbeitsplatz bekäme, es sei denn, ich würde den Arbeitgeber betrügen.

Der Sachbearbeiter fing wieder mit der Leier an, ich solle nachweisen, dass ich mich tagtäglich bewerbe, sonst würde er eine sofortige Leistungskürzung von 30 Prozent erwirken. Darauf hin wollte ich seinen Vorgesetzten sprechen, was er mir verweigerte, auch die Nennung dessen Namens. Daraufhin wurde ich wütend, weil ich "wußte" das Recht habe, den Namen seines Vorgesetzten zu erfahren.

Er drohte mir den Sicherheitsdienst und die Polizei anzurufen und mir Hausverbot zu erteilen, wenn ich nicht sofort sein Büro verlasse. Ich sagte ihm, dass ich nur rausgehe, wenn er mich zu seinem Vorgesetzten bringe, ansonsten würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen. So ging er wütend zum Vorgesetzten und erzählte ihm seine Geschichte.

Der Vorgesetzte rief mich später rein und wollte von mir hören, was mein Anliegen sei. Ich erwähnte den Vorfall vom Sachbearbeiter gar nicht, weil es ja keine Zeugen gab - also Aussage gegen Aussage - und erklärte ihm direkt meinen Sachverhalt. Da sagte er, dass es die Möglichkeit einer "Arbeitsbelastungsprobe" gäbe in Zusammenarbeit mit dem Rententräger, um meine Situation am besten zu erfassen.

Ebenfalls, dass beide Seiten Jobcenter oder Rentenkasse sowie ich, einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation ins Arbeitsleben hätten und dass dieser Anspruch vor Gewährung einer Rente vom Gesetzgeber her, auf jeden Fall in Anspruch genommen werden muß. Ich würde vom Rententräger hören.

Nach 4-5 Monaten bekam ich vom Rententräger Post und meine Papiere und den Termin für die REHA. Die REHA mußte ich aus gesundheitlichen Gründen nach wenigen Tagen abbrechen. Heute weiß ich, dass sich die "MCS" (den Begriff hörte ich ca. 10 Monate später zum ersten mal) dramatisch verschlimmerte. Man drohte mir dort mit sofortiger Leistungskürzung (letzteres habe ich aber nie erlebt).

Der einmal wöchentlich erscheinende Rentensachverständige entschied nach langen Schilderungen von mir, meine REHA ordentlich abbrechen zu lassen und dass die Rentenkasse sich meinem Fall annehmen würde - ich würde von ihnen hören.

Nach mehreren Wochen erhielt ich den Entlassungsbericht der REHA. Zeitgleich kam eine Einladung vom Jobcenter und dass ich zum genannten Termin zu erscheinen hätte. Dort sagten sie mir, dass mein letztes Arbeits-Amt-Gutachten noch gültig wäre und ich mich sofort um eine Arbeitsstelle zu bemühen hätte - sonst....

Daraufhin sagte ich denen, dass doch diese Arbeitsbelastungsprobe mich dort krank gemacht hätte und dass es doch nicht sein könne, dass über alles hinweg geschaut werden würde, außerdem wolle sich die Rentenkasse bei mir melden. Sie sagten mir, wenn ich nicht krank geschrieben sei, dann müsse ich arbeiten bzw. mich um einen Job bemühen, sowie Bewerbungsschreiben als Beweis vorlegen.

Ich sagte und zeigte denen, dass mich der REHA-Betriebsarzt "Dauerhaft" Krank geschrieben hätte. Das Jobcenter meinte, dass sie das nicht anerkennen würden. Daraufhin ging ich zur Rentenstellen und erklärte denen den Sachverhalt und ebenfalls, dass der Rentensachverständiger auf der REHA sagte, dass die Rentenstelle sich um den weiteren Sachverhalt kümmere und nicht mehr das Jobcenter.

Die Rentenstelle sagte mir, dass für sie die Angelegenheit erledigt sei, schließlich hätte ich ja die REHA nicht ordentlich in Anspruch genommen und dass das Jobcenter nun wieder für mich zuständig sei. Daraufhin sagte ich, dass man mich jetzt ein Jahr lang in einen Kreis geschickt hätte und dass der REHA-Betriebsarzt gesagt hätte, dass ich ernsthaft Erkrankt sei und dass die Rentenstelle einen Rentenantrag stellen müsse.

Die Rentenstelle sagte, dass sie selbst nur einen Rentenantrag stellen würden, wenn ich ein bestimmtes Alter erreichen würde, wenn dann müsse mein Hausarzt diesen stellen oder ich selbst, aber vom letzerem würden sie wegen Hoffnungslosigkeit abraten, weil ja sonst jeder glauben könnte, vorzeitig in Rente gehen zu können.

Auch mein damaliger Hausarzt (nicht der heutige), wollte für mich keinen Rentenantrag stellen. Von jedem erfuhr ich nur, dass ein selbst gestellter Rentenantrag abgelehnt werden würde, bis ich ab und zu auf einen frühberenteten schwererkrankten Beamten bei einer dauerhaften Schmerztherapie stieß, welcher mich ermutigte, dieses trotzdem zu tun, allerdings mit einer gleichzeitigen Verknüpfung eines Antrages beim Versorgungsamt auf Behinderung.

Er sagte mir, dass in der Regel alle Rentenanträge bei vorzeitigem Alter abgewiesen werden, sowie der Grad der Behinderung zu gering eingeschätzt wird und dass man sich dann einfach über das Armenrecht einen Rechtsanwalt nehmen könne, der dann einen fristgerechten und begründeten Widerspruch einlegen wird.

(Er lernte im Laufe der Zeit meine ganzen Nebenerkrankungen kennen und meinte, dass es in meinem Falle wohl der einzige Weg wäre - er meinte Krank ist Krank und er habe, aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeiten andere in ihren Rentenanträgen und Versorgungsansprüchen zu betreuen, ein Gespür dafür entwickelt, wenn jemand Diskriminiert wird bzw. vor die Hunde geht).

Ca. 5 Monate nach meiner REHA-Entlassung stellte ich sodann entsprechende Anträge. Auf der Rentenstelle teilte man mir auch mit, dass ich während der Dauer der Feststellung als Krank verzeichnet wäre und dass das Jobcenter während dieser Zeit nicht mehr über mich zu verfügen hätte.

Alles kam dann so, wie der alte frühberentete schwererkrankte Beamte mir vorausgesagt hatte.....(das ist dann wieder eine Geschichte für sich...)...


Nachsatz: Heute weiß ich, dass ich den Rentenantrag hätte eher stellen können. Ich weiß auch, dass Viele in ähnlicher Situation, sich bis heute noch nicht getraut hätten einen Rentenantrag zu stellen, da die Einschüchterungen von anderen zu groß sind. Als HarzIVer fand ich so den Ausweg - es mag vielleicht noch andere geben - ich bin in diesen hineingeraten...
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