hallo Kobold,
du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Gerade im Fall von Schadstoffbelastungen an Schulen wird mit harten Bandagen gekämpft. Da werden tatsächlich den Betroffenen (hier Schülern, aber vor allen Dingen betroffenen Lehrpersonen)durch Gutachter Diagnosen weg-diagnostiziert und "psychogene" Ursachen angedichtet.
Folgender Beitrag (im Auszug - quasi nur der erste Textteil: Allgemeines) vom BBU - Spezialgebiet: Schadstoffbelastungen in Schulen (
http://www.bbu-online.de)ist sehr aufschlussreich:
Gutachterunwesen im schulischen Bereich
Allgemeines:
Obwohl aus Zeitungsberichten und Fernsehsendungen seit langem bekannt ist, dass der Aufenthalt in Klassenräumen die Gesundheit gefährden kann ( bundesweit gibt es Häufungen von Krebsfällen bei Lehrern an PCB- belasteten Schulen ) , fällt es Lehrern oder Eltern dennoch sehr schwer, die Sanierung einer mit Schadstoffen aus Bauteilen, Einrichtungsgegenständen oder Reinigungsmitteln belasteten Schule durchzusetzen.
Die zuständigen Verwaltungen bieten meistens schon im Vorfeld von Messungen und Untersuchungen alles auf, um teure Sanierungen möglichst zu vermeiden.
In vielen Fällen versuchen sie zunächst,, den Nachweis der Existenz von Schadstoffen
in Gebäuden und Gebäudenutzern beschwörend und gebetsmühlenartig wegzureden.
Der eigentliche Skandal sind demzufolge weniger die in die Gebäude eingetragenen Schadstoffe an sich,, sondern der "behördliche" Umgang mit diesem Problem , zumal die Verantwortlichen durchaus um die gesundheitlichen Risiken wissen, denen sie die Lehrer/ innen, vor allem aber auch die Kinder und Jugendlichen oftmals bewusst und billigend aussetzen.
Es gibt in Bezug auf Schadstoffbelastungen in öffentlichen Schulen ( und Kindergärten) ein Höchstmaß an Unverantwortlichkeit, sowie an fachlicher und vor allem sozialer Inkompetenz.
Behördenstrukturen verhindern Aufdeckung und Sanierung von Schadstoffbelastungen an Schulen und damit den Nachweis bereits erlittener gesundheitlicher Schädigungen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Sie verhindern auch öffentliche Kritik am Verwaltungshandeln sowie Aufdeckung und Offenlegung von damit im Zusammenhang stehenden Gesetzesverstößen wie z.B. Gutachten- und Urkundenfälschungen.
Nicht das Bestreben nach Aufklärung und Sanierung, sondern Gesichtswahrung und Schadensabwehr stehen im Mittelpunkt des Geschehens.
Bewerkstelligt wird dieses Geschehen mit einer jeweiligen Auswahl aus u.a. folgenden Mitteln:
• Aufhalten und Verschwindenlassen von Schreiben auf dem Dienstweg
• Mehrfache Aktenführung
• Verzögerung und Verweigerung des Einblicks in die Akten
• Verweigerung der Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz
• Fälschen von Gutachten
• Bagatellisierung von Schadensfällen
• Psychologisierung des Konflikts
• Ausstellen falscher ( amtlicher) Gesundheitszeugnisse mit abenteuerlichen Diagnosen ohne gründliche Anamneseerhebung
und differenzierte Untersuchung
• Ausschaltung fast aller Kontrollinstanzen der Aufsichtsbehörden durch Protektion von oben nach unten
• Zusammenarbeit zwischen Behörden und Strafverfolgungsbehörden kann nicht immer ausgeschlossen werden
• Möglicher Ausschaltung der öffentlichen Medien
• Einschränkung oder Verweigerung der Aussagegenehmigung für Beamte gegenüber den Medien bei
• gleichzeitiger Lancierung beschwichtigender und desinformierender Meldungen an die Presse
• Verletzung der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten bei gleichzeitiger Einforderung nach Loyalität der
Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn
• Verweigerung der Dienst- und Fachaufsicht durch die Behörden, die weitgehendst über sich selbst entscheiden und dabei
Recht und Gesetz oft zu ihrem eigenen Vorteil außer Kraft setzen
• Es wimmelt von Nichtzuständigkeiten und Floskeln und
• wo berechtigte Interessen der Betroffenen nicht mehr geleugnet werden können, wird die bereitstehende Hilfsarmee in
Gestalt "käuflicher" Experten eingeschaltet