deggendorferin hat geschrieben:http://www.helpster.de/mcs-erkrankung-erklaerung_204640#anleitung
hier wäre eine Richtigstellung wichtig, so werden wir nie ernst genommen...
nach wie vor gleicher Text - Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen und nichts hat sich hier getan
helpster.de ging 2005 als deutsches Arztbewertungsportal online
http://de.wikipedia.org/wiki/Arztbewertungsportal... Nutzern einer Bewertungsplattform sei es daher bewusst, dass die Bewertungen keine wissenschaftlichen Standards erfüllen“. Einträge hingegen sind rechtswidrig, wenn diese ehrverletzend (Schmähkritik) oder unwahr sind. Tatsachenbehauptungen müssen ggf. einer rechtlichen Prüfung stand halten, die ggf. eine Unterlassungserklärung nach sich ziehen können, die zu einer Zwangslöschung des Eintrags führt. Bewertungsportale vermeiden dieses Prozessrisiko, indem sie selbst umgehend Einträge entfernen, die Tatsachenbehauptungen beinhalten, oder sie unterbinden von vornherein die Möglichkeit einer freien Texteingabe. In letzterem Fall hat der Bewerter nur die Möglichkeit, vorgegebene Meinungskriterien anzuklicken. Die aktuelle Rechtsprechung orientiert sich am Urteil des Bundesgerichtshofs.[15] Demnach hat ein Forumsbetreiber entsprechende Einträge zu entfernen, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Person, die die Beleidigungen ausgesprochen hat, bekannt ist oder nicht. Ein Rechtsanspruch wird nicht nur gegen die beleidigende oder tatsachenbehauptende Person, sondern auch gegen den Forumsbetreiber gültig, wenn dieser die Einträge nicht entfernt....
http://de.wikipedia.org/wiki/Arztbewertungsportal