wdr.de
23.12.2013
Verfügung des Verbraucherministeriums:
NRW verbietet das Töten männlicher Küken
Als erstes Bundesland untersagt NRW die massenhafte Tötung von männlichen Küken ab 2015. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennenzucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet.
"Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse", sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag (23.12.2013). Die entsprechenden Verfügungen, die das Töten der Eintagsküken verbieten, haben die Behörden vergangene Woche den Brütereien zugestellt. Die Betriebe können innerhalb von vier Wochen gegen die Ordnungsverfügung klagen, andernfalls werde sie bestandskräftig, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Die Brütereien haben eine einjährige Übergangsfrist. Bis zum 1. Januar 2015 müssen Alternativen gefunden sein. ...
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