von Kira » Freitag 23. September 2016, 08:26
21.09.2016
Von: RA Christoph Klein
Arzt und Staatsanwältin praktizierten "Sex gegen Tabletten"
Wann ist von einem strafbaren Missbrauch eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses auszugehen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu jüngst zwei Entscheidungen gefällt, die für die Beklagten zum Freispruch führten. Der Kölner Fachanwalt für Strafrecht Christoph Klein stellt die Urteile vor.
Ein Facharzt für Psychiatrie und Neurologie arbeitete als forensischer Gutachter und lernte in dieser Funktion die Nebenklägerin kennen, die zu dieser Zeit als Richterin tätig war. Die alkohol- und benzodiazepam-abhängige Frau litt an diversen psychischen Beeinträchtigungen und war im Laufe der Zeit in die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft München gewechselt.
Aufgrund abnehmender Leistungsfähigkeit fühlte sie sich unter Druck und war der Überzeugung, nicht mehr ohne die Einnahme von Benzodiazepinen arbeiten zu können. In dieser Situation wandte sie sich an den Arzt.
Facharzt als Tablettengeber gezielt angebaggert
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Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hob diese Entscheidung mit Beschluss vom 29.6.2016 (Az.: 1 StR 24/16) auf und sprach den angeklagten Arzt frei.
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http://www.medical-tribune.de/home/prax ... etten.html
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