welt.de
12.07.2016
Kassenärztliche Bundesvereinigung muss Ruhegeld nachzahlen
Berlin - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) muss einer ehemaligen Mitarbeiterin mehr als 135 000 Euro Ruhegeld nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Dienstag entschieden. Die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung war in vorzeitigen Ruhestand gegangen. Die KBV zahlte
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