Eben höre ich in den Nachrichten (NDR) von immer mehr Patienten, die sich aufgrund des im Januar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes über Behandlungsfehler und Ärztepfusch beklagen.
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen haben den Bericht vorgestellt.
Da es dabei aber immer um andere als ausdrücklich MCS-bedingte Behandlungsfehler und Ärztepfusch geht (Orthopädie, Operationen, Zahnärztepfusch, Gynäkologie, …) und sich die falsch behandelten Patienten damit an den MDK zu wenden haben, der das dann übrprüft, frage ich mich, wie handhabt das wohl ein MCS-Patient, der auch die Diagnose MCS hat. MCS ist ja eindeutig keine pharmafreundliche Krankheit.
Nützt das ihm aber nichts, da er in der allgemeinen Ärzteschaft, die MCS gar nicht anzuerkennen bereit ist, entgegen dieser Diagnose falsch behandelt wird, z. B. unverträgliche Medikamente oder Therapien bekommt, die ihm ausgewiesenermaßen schaden? Er kann sich damit ja wohl kaum an den MDK wenden, wenn dieser MCS auch wegleugnet und die Krankenkassen ebenso.
Habt ihr da eine Ahnung?