Patientenrechte im Überblick:
In Deutschland gibt es eine Vielzahl individueller Patientenrechte. Sie sind aber bislang in keinem Patientengesetz zusammengefasst.
Im Einzelnen können sich Patienten auf folgende Rechte berufen:
das Recht auf gute und sichere Behandlung,
das Recht auf zeitnahe Dokumentation der Behandlung,
das Recht auf Einsicht und Kopien der Kranken- und Behandlungsunterlagen,
das Recht auf freie Arztwahl,
das Recht auf Aufklärung (beispielsweise über Risiken, Diagnosen, Eigenbeteiligungen oder ob gegebenenfalls die Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse getragen werden),
das Recht, über Art und Umfang der Behandlung zu entscheiden (Einwilligung),
das Recht auf Einhaltung der Schweigepflicht des Arztes,
das Recht auf Selbstbestimmung am Ende des Lebens (bspw. Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen),
das Recht auf Schadensregulierung nach einem Behandlungsfehler.
http://www.aok-bv.de/imperia/md/content/aokbundesverband/dokumente/pdf/politik/aok_info_patientenrechte.pdf