Seite 1 von 1

Steuer zurück nicht erstattungsfähige Arzneimittel

BeitragVerfasst: Sonntag 2. Januar 2011, 12:36
von Dellavalle
Steuervorteil mit "grünem Rezept" / Wie nicht erstattungsfähige
Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können

Baierbrunn (ots) - Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente
anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular
verordnen lassen und diese sammeln, rät die "Apotheken Umschau". Mit
dem besonderen Rezept dokumentiert der Arzt, dass er das Mittel für
medizinisch sinnvoll hält. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben
steuerlich geltend machen, wenn die "zumutbaren Belastungen"
überschritten werden.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
http://www.presseportal.de/pm/52678/1742234/wort_und_bild_apotheken_umschau

Steuer zurück nicht erstattungsfähige Arzneimittel

BeitragVerfasst: Sonntag 2. Januar 2011, 12:46
von Leckermäulchen
Welche Möglichkeit haben diejenigen, die keiner steuerpflichtigen Beschäftigung mehr nachgehen können?

Steuer zurück nicht erstattungsfähige Arzneimittel

BeitragVerfasst: Sonntag 2. Januar 2011, 12:51
von Leckermäulchen
Antrag stellen auf Grundlage des Verfassungsgerichtsurteils vom 9.2. letzten Jahres beim Amt unter Vorlage der Rezepte, einer ärztlichen Stellungnahme zur Notwendigkeit sowie Kaufbeleg wird womöglich durch die vom Ärztlichen Dienst eigenmächtig gestellte Falschdiagnose konterkariert und es wird damit begründet, dass "das ja gar nicht nötig sei", indem man sich darauf beruft. ..

Steuer zurück nicht erstattungsfähige Arzneimittel

BeitragVerfasst: Sonntag 2. Januar 2011, 12:51
von Kira
Steuervorteil mit "grünem Rezept" - lol
Finanzamt verlangt dafür sogar ein amtsärztliches Attest hinsichtlich chronischer Erkrankung!!! - sonst wird nichts draus - dumm gelaufen.

Steuer zurück nicht erstattungsfähige Arzneimittel

BeitragVerfasst: Sonntag 2. Januar 2011, 12:56
von Leckermäulchen
Und - eh ich's vergeß... aufgrund des Antrages beim Amt, falls das nicht durchkommen sollte, wurde mir geraten einen Rechtsbeistand zu konsultieren, den kostenfreien natürlich. Die machen das allerdings nur bei Aussicht auf Erfolg. Und damit ist es wahrscheinlich genauso unwahrscheinlich wie auch Kira meint.

Und nu???

Steuer zurück nicht erstattungsfähige Arzneimittel

BeitragVerfasst: Sonntag 2. Januar 2011, 13:07
von Dellavalle
Diese Regelung betrifft nur diejenigen, die noch Steuern zahlen.
Wer keine zahlt und besondere Medikamente braucht die nicht erstattet werden, muss Anträge stellen.
Ich habe es mir abgewöhnt solche Anträge zu stellen. Es kommt nichts dabei raus, außer dass ich mich
über automatisch erstellte Schreiben ärgere.

Steuer zurück nicht erstattungsfähige Arzneimittel

BeitragVerfasst: Sonntag 2. Januar 2011, 13:22
von sunday
auch wer noch steuern zahlt, hat meist nichts davon, weil der zumutbare eigenanteil so hoch ist, daß man nur mit medis da kaum drüberkommt. und dann wirkt sich auch nur der den zumutbaren anteil übersteigende betrag steuermindernd aus und nur zu dem steuersatz, den man zahlt und der ist bei geringverdienern sehr niedrig.
und wie oben schon gesagt,erkennt das finanzamt die krankheitskosten oft garnicht an. aber versuchen kann man es natürlich, da das sammeln der apotheken-quittungen und der antrag beim finanzamt ja nichts kosten. http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/aussergewoehnliche-belastung-tipps-tabelle-selbstbeteiligung-und-ausgabe-arten.htmls

lg
sunday