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LTT nicht objektiv?

BeitragVerfasst: Freitag 4. Mai 2012, 18:06
von Clarissa
ja, aber du kannst das original einfordern, das muss man dir aushändigen, du musst es nur jedes mal dann zur behandlung mitbringen.

LTT nicht objektiv?

BeitragVerfasst: Donnerstag 31. Mai 2012, 08:04
von Leckermäulchen
Gestern RA-Termin gehabt.
Aus den neuesten Unterlagen geht hervor, dass der neue ZA von der Schweigepflicht befreit ist, um seine Aussage mir gegenüber auch evtl. vor Gericht nochmals zu machen, dass das Panorama-Rö-bild, das er von meinem Kieferbereich gemacht hat, metallhaltige Zirkonkeramiken zeigt. Die RAin hatte diese Unterlage wohl noch nicht gesehen, deshalb sagte ich es ihr nochmals. Aber sie meinte, der Richter und auch der Staatsanwalt würde das nicht anerkennen müssen und ich müsse mich um einen Experten bemühen in Sachen Arzthaftungsrecht. Und all das kostet mich natürlich einen Haufen Geld. Die RAin will von mir kurzfristig Bescheid haben, ob sie den Fall übernehmen soll.

Sie fragte mich gestern, wieviel Geld ich zur Verfügung hätte. Dabei vergißt sie aber, dass sich das schon nächste Woche drastisch ändern wird.

So spontan fällt mir zwar nur Tino Merz ein, aber ich weiß ja nicht, ob das Arzthaftungsrecht in solch einer Sache jetzt für ihn Anlass wäre, alles stehen und liegen zu lassen, um für mich einzutreten. Gibt es eine Möglichkeit, lokal jemand zu finden?

Also ist das Panoramabild auch kein Beweismittel vor Gericht, wenn ICH nicht einen TEUREN Experten benennen kann. Jedenfalls machte die RAin u. a. davon die Erfolgsaussichten abhängig, auch davon, ab wann die Verjährungsfrist einsetzt. Diese hängt untrennbar zusammen mit dem Erhalt beweisender Unterlagen wie z. B. dieses Röntgenbild.

Hat jemand von euch einen Experten in Sachen Arzthaftungsrecht konsultiert und kann mir sagen, um wen es sich handelt?

Außerdem müsste ich nun einen chronologisch korrekten Bericht über die ganzen Jahre verfassen, was zu welchem Zeitpunkt während der Behandlungsphase durch den betrügerischen Zahnarzt an mir passiert ist, auch krankenkassenmäßig und was ich wann getan habe, um das nachzuweisen vor allem wohl wegen der Festsetzung des Datums der Verjährungsfrist. Bei meinen Aktivitäten rannte ich ja ständig gegen eine Wand, egal wohin.

Das neue Gesetz jetzt aktuell, wonach Krankenkassen verpflichtet sind, die Patienten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen, hatte ich auch angesprochen. Aber wenn ich mir angucke was zur Beweislastumkehr im BGB steht, kann ich mir auch nur die Haare raufen:

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/beweislast-haftung-behandlungsfehler-aufklaerungsfehler.html

Da ich nicht unmittelbar beim Einsetzen der Brücken schon den Verdacht haben konnte, der ja ganzheitlich-biologisch arbeitende und daher mit der Problematik bestens vertraute Zahnarzt - zumal mit seiner Erfahrung auf diesem Gebiet seit Mitte der 1990er Jahre laut seiner Vita!!! - würde mich betrügen und die jetzigen Dokumente auch noch nicht den Beginn des Beweises klar festlegen, frage ich mich, was ich noch alles machen soll...
- Editiert von Leckermäulchen am 31.05.2012, 08:39 -
- Editiert von Leckermäulchen am 31.05.2012, 08:45 -

Re: LTT nicht objektiv?

BeitragVerfasst: Donnerstag 24. April 2014, 19:16
von Kira
Leckermäulchen hat geschrieben:Mich interessiert vor allem, welche Kriterien die Objektivität beeinträchtigen. Vielen Dank.
- Editiert von Leckermäulchen am 20.04.2012, 18:55 -



Empfehlung des Robert Koch-Instituts


„Qualitätssicherung beim Lymphozytentransformationstest“ – Addendum zum LTT-Papier der RKI-Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der U mweltmedizin“
Mitteilung der Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“

... Ähnlich wie bei anderen Allergietests können auch beim LTT trotz „lege artis“- Durchführung aufgrund der biologischen Variabilität weder falsch-positive noch falsch-negative Ergebnisse sicher ausge- schlossen werden. Die meisten Erfah- rungen liegen bei Arzneimitteln vor [19, 34]. Der prädiktive Wert des LTT variiert von Medikament zu Medikament [19]. Auch von Metall zu Metall gibt es Un- terschiede in der klinischen Aussagekraft [47]. Für Beryllium ist die Sensitivität gut [11]. Für Nickel ist die Sensitivität mögli- cherweise hinreichend gut, aber die Spe- zifität weniger befriedigend. Bei Metallen, die für Implantate relevant sind, wurden in letzter Zeit Untersuchungen durchge- führt [48], die aber noch nicht ausreichen, um eine Empfehlung ableiten zu können [49]. LTT-Ergebnisse können artifiziell po- sitiv werden, wenn durch zu hohe Aller- genkonzentrationen die Proliferation von Lymphozyten unspezifisch stimuliert wird. ...

http://www.apug.de/archiv/pdf/ltt-addendum.pdf