Gestern habe ich davon gehört.
Ist das jetzt ein Vorteil für mich, das neue Patientenrechtegesetz?
Die Beweislastumkehr sehe ich in diesen Texten, die ich gefunden habe, nicht auf Seiten des Zahnarztes gegeben, der mich betrogen hat. Im Gegenteil, ich musste mir in jahrelangen Irrläufen durch verstockte und verschleiernde, aber trotzdem leider zuständige Ansprechpartner mühselig die Informationen beschaffen, was mir bislang trotzdem noch nichts gebracht hat außer Ärger bei ständigen körperlichen Ausfällen.
Seit wann ist das neue Patientenrechtegesetz – BGB eigentlich nun in Kraft? Ist das jetzt im Mai in Kraft getreten?
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/P/Patientenrechte/120524_Gesetzentwurf_BR_Patientenrechtegesetz_Zuleitungsexemplar_1707076.pdf
Was mich in diesem Zusammenhang total wundert, beginnt mit dem Wort „Behandelnden“ im §630c (2) ca. in der Mitte des Absatzes: „Sind für den Behandelnden Umstände erkennbar…“
Darf denn demnach der Behandelte den Behandlungsfehler nicht erkennen und ist Strafverfolgung so dann nicht möglich?
Der Behandelnde, der folgenreiche Behandlungsfehler gegenüber dem von ihm Behandelten freimütig zugibt, muss wohl erst noch geboren werden, jedenfalls nach meiner Erfahrung.
Was hat sich denn hier nun genau verbessert in Sachen Beweislastumkehr?
- Editiert von Leckermäulchen am 27.05.2012, 09:19 -