EUROPAEM - Diagnostik umweltausgel. Multisystemerkrankungen
Verfasst: Donnerstag 30. Mai 2013, 21:56
Europäische Akademie für Umweltmedizin (EUROPAEM)
Würzburg, am 3. März 2012
Abstrakt:
"Diagnostik umweltausgelöster Multisystemerkrankungen aus Sicht
der Klinischen Umweltmedizin
Zuordnung und Klassifikation
Die oben dargestellten Mechanismen stellen den heutigen Stand des medizinischen Wissens
dar, von welchem die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen auszugehen haben.
Vor diesem Hintergrund sind im Einklang mit den internationalen Konsenskriterien zu CFS
(s.o.) die genannten Umwelterkrankungen als pathophysiologisch bedingte Erkrankungen
anzusehen. Bezeichnungen wie „idiopathische Umwelterkrankung / Intoleranz / Umwelt‐
Unverträglichkeit“, „Öko‐Syndromatik“, Öko‐Hypochondrie“ u.ä. sind strikt abzulehnen. Allfällige
psychische Komorbiditäten sind als somato‐psychische Folgeerscheinungen anzusehen,
von Zuordnungen zu psychosomatischen Störungen oder somatoformen Erscheinungen
ist abzusehen.
Es ist eine Zuordnung nach dem derzeitigen Standard der ICD‐10‐GM (in der aktuelle 10. Revision,
Version von 2011) vorzunehmen: Für CFS im Kapitel VI („Krankheiten des Nervensystems“)
unter dem Schlüssel G93.3, für FM im Kapitel XIII („Krankheiten des Muskel‐Skelett‐
Systems und des Bindegewebes“) unter dem Schlüssel M97.7, für MCS im Kapitel XIX („Verletzungen,
Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen“) unter dem
Schlüssel T78.4. Für das EMF‐Syndrom wird bis auf Weiteres die Verwendung der Schlüsselnummer
Z58.4 „Exposition gegenüber Strahlung“ gemäß der internationalen Klassifikation
der Krankheiten (ICD‐10) empfohlen.
Für keine dieser umweltbedingten Erkrankungen ist eine Zuordnung zum Kapitel V („Psychische
und Verhaltensstörungen“) oder zum Kapitel F45 („Somatisierungsstörungen“) vorgesehen.
Psychische bzw. psychosoziale Faktoren sind allenfalls zu kontrollieren. Verhaltensund/
oder psychotherapeutisch ausgerichtete Empfehlungen können sich im Einzelfall bei
entsprechend begründetem Verdacht als begleitende Komplementärmaßnahmen als sinnvoll
oder notwendig erweisen; sind jedoch nicht pauschal, insbesondere nicht kompensatorisch
anzusetzen.
Aus gegebenenfalls vorliegenden Komorbiditäten oder aus nachgewiesenen (primär bzw. zu
prüfenden) pathophysiologischen Störungen des NEIS abgeleiteten psychischen Begleiterscheinungen
sind keine kausalen Ursachen im Hinblick auf pathophysiologische Störungen zu
schlussfolgern. Entsprechend sollten verhaltens‐ und/oder psychotherapeutische Maßnahmen
nicht den Verfahren der kurativen Umweltmedizin vorgeschaltet werden, sondern diese
allenfalls begleiten."
http://www.europaem.de/2_news.html
Würzburg, am 3. März 2012
Abstrakt:
"Diagnostik umweltausgelöster Multisystemerkrankungen aus Sicht
der Klinischen Umweltmedizin
Zuordnung und Klassifikation
Die oben dargestellten Mechanismen stellen den heutigen Stand des medizinischen Wissens
dar, von welchem die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen auszugehen haben.
Vor diesem Hintergrund sind im Einklang mit den internationalen Konsenskriterien zu CFS
(s.o.) die genannten Umwelterkrankungen als pathophysiologisch bedingte Erkrankungen
anzusehen. Bezeichnungen wie „idiopathische Umwelterkrankung / Intoleranz / Umwelt‐
Unverträglichkeit“, „Öko‐Syndromatik“, Öko‐Hypochondrie“ u.ä. sind strikt abzulehnen. Allfällige
psychische Komorbiditäten sind als somato‐psychische Folgeerscheinungen anzusehen,
von Zuordnungen zu psychosomatischen Störungen oder somatoformen Erscheinungen
ist abzusehen.
Es ist eine Zuordnung nach dem derzeitigen Standard der ICD‐10‐GM (in der aktuelle 10. Revision,
Version von 2011) vorzunehmen: Für CFS im Kapitel VI („Krankheiten des Nervensystems“)
unter dem Schlüssel G93.3, für FM im Kapitel XIII („Krankheiten des Muskel‐Skelett‐
Systems und des Bindegewebes“) unter dem Schlüssel M97.7, für MCS im Kapitel XIX („Verletzungen,
Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen“) unter dem
Schlüssel T78.4. Für das EMF‐Syndrom wird bis auf Weiteres die Verwendung der Schlüsselnummer
Z58.4 „Exposition gegenüber Strahlung“ gemäß der internationalen Klassifikation
der Krankheiten (ICD‐10) empfohlen.
Für keine dieser umweltbedingten Erkrankungen ist eine Zuordnung zum Kapitel V („Psychische
und Verhaltensstörungen“) oder zum Kapitel F45 („Somatisierungsstörungen“) vorgesehen.
Psychische bzw. psychosoziale Faktoren sind allenfalls zu kontrollieren. Verhaltensund/
oder psychotherapeutisch ausgerichtete Empfehlungen können sich im Einzelfall bei
entsprechend begründetem Verdacht als begleitende Komplementärmaßnahmen als sinnvoll
oder notwendig erweisen; sind jedoch nicht pauschal, insbesondere nicht kompensatorisch
anzusetzen.
Aus gegebenenfalls vorliegenden Komorbiditäten oder aus nachgewiesenen (primär bzw. zu
prüfenden) pathophysiologischen Störungen des NEIS abgeleiteten psychischen Begleiterscheinungen
sind keine kausalen Ursachen im Hinblick auf pathophysiologische Störungen zu
schlussfolgern. Entsprechend sollten verhaltens‐ und/oder psychotherapeutische Maßnahmen
nicht den Verfahren der kurativen Umweltmedizin vorgeschaltet werden, sondern diese
allenfalls begleiten."
http://www.europaem.de/2_news.html