Zitat aus der Webseite des Berufsgenossenschaftlichen Forschungsinstituts
Institut für Arbeitsmedizin der Ruhr Universität Bochum:
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass MCS zur Zeit nicht BK-relevant ist. Das Vorliegen einer der in der BK-Liste genannten Erkrankungen muss im Einzelfall ausgeschlossen werden. Von Seiten des BGFA können zum MCS folgende Aufgaben geleistet werden:
Bei Bedarf Durchführung des bereits im BGFA etablierten Capsaicin-Tests.
Entwicklung weiterer Expositionstests.
Entwicklung und ggf. Validierung eines Fragebogens (16-18).
Kontakt halten zum Robert Koch Institut, das ein überregionales Verbundprojekt zum Thema MCS durchführt.
Messungen von verschiedenen Biomarkern in Blut und Urin der Patienten. Das Biomonitoring-Labor des BGFA befindet sich zur Zeit im Aufbau.
Begutachtung von MCS-Patienten zur Frage des Vorliegens einer BK in Kooperation mit der Neurologischen Klinik in den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil und der Abteilung Neurotoxikologie, IfADo, Dortmund.
http://www.bgfa.ruhr-uni-bochum.de/publik/info0201/mcs2.php?SD=1