Mietrecht - Schadenersatz wg. giftiger Chemikalien

OLG-HAMM – Urteil vom 06.09.2001, Aktenzeichen: 27 U 50/01
Leitsatz: Führt der Auftrag eines dichlormethanhaltigen und toxischen Mittels (hier: Team Olfleckenentferner) auf den Boden des Hausflurs eines Miethauses bei einem Mieter zu Beschwerden wie Atemnot, Kopfschmerzen, Augenbrennen, Brechreiz und Schwindel, so dass dieser sich veranlaßt sieht, die Mietwohnung vorübergehend zu verlassen, kann das die Zubilligung eines - verhältnismäßig geringen - Schmerzensgeldes begründen.
Rechtsgebiete: ZPO, BGB
Vorschriften: ZPO § 141
ZPO § 92 I
ZPO § 97
ZPO § 708 Nr. 10
BGB § 847
Verfahrensgang: LG Bielefeld 4 O 226/00
Rechtskraft: ja
Leitsatz: Führt der Auftrag eines dichlormethanhaltigen und toxischen Mittels (hier: Team Olfleckenentferner) auf den Boden des Hausflurs eines Miethauses bei einem Mieter zu Beschwerden wie Atemnot, Kopfschmerzen, Augenbrennen, Brechreiz und Schwindel, so dass dieser sich veranlaßt sieht, die Mietwohnung vorübergehend zu verlassen, kann das die Zubilligung eines - verhältnismäßig geringen - Schmerzensgeldes begründen.
Rechtsgebiete: ZPO, BGB
Vorschriften: ZPO § 141
ZPO § 92 I
ZPO § 97
ZPO § 708 Nr. 10
BGB § 847
Verfahrensgang: LG Bielefeld 4 O 226/00
Rechtskraft: ja