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BfR fordertRegelungen für Duftstoffe in Spielzeug

BeitragVerfasst: Samstag 28. August 2010, 12:59
von Juliane
BfR fordert strengere Regelungen für Nickel und Duftstoffe in Spielzeug

Spielzeug, das Metalllegierungen enthält, sollte nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nur minimale Mengen an Nickel abgeben. So können Kinder besser vor sogenannten Kontaktallergien geschützt werden, das sind allergische Hautreaktionen, die durch den Hautkontakt mit einem Stoff ausgelöst werden können. Neben Nickel können auch einige Duftstoffe Kontaktallergien auslösen. Diese Stoffe sollten nach Einschätzung des Instituts in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren gar nicht nachweisbar sein. Denn je früher ein Mensch im Laufe seines Lebens mit allergieauslösenden Stoffen über die Haut in Kontakt kommt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ihnen gegenüber sensibilisiert wird und in der Folge Allergien dagegen entwickelt. „Daher sollte Spielzeug, das Kinder täglich in die Hände nehmen, mit Blick auf seine stoffliche Zusammensetzung besonders hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR.

Nickel und Duftstoffe gehören zu den häufigsten Kontaktallergenen. Wenn Menschen mit diesen Stoffen in Kontakt kommen, können sie sensibilisiert werden und in der Folge kontaktallergische Hautreaktionen entwickeln. Sie reichen von Rötung und Bläschenbildung über Nässen bis hin zu ernsthaften Entzündungen und sind nicht heilbar. Lediglich die Symptome können behandelt werden.

In Europa sind etwa zehn Prozent aller Kinder gegenüber Nickel sensibilisiert und etwa zwei Prozent gegenüber Duftstoffen. Eine Sensibilisierung und mögliche anschließende Kontaktallergie lassen sich nur verhindern, indem der Kontakt über die Haut mit dem allergieauslösenden Stoff vermieden wird. Da Nickel und Duftstoffe in zahlreichen Produkten verwendet werden, lässt sich der Kontakt nicht vollständig vermeiden, sollte aber bereits im Kindesalter so weit wie möglich reduziert werden. Denn eine Sensibilisierung und eine daraus folgende Kontaktallergie können das weitere Leben des Kindes stark beeinträchtigen, zum Beispiel durch eingeschränkte Berufswahlmöglichkeiten.

Die derzeit geltenden Regelungen für Nickel und Duftstoffe in Kinderspielzeug hält das BfR nicht für ausreichend, um Kinder vor einem Kontaktallergie-Risiko zu schützen. So ist für Kinderspielzeug mit nickelhaltigen Metallteilen bisher nicht gesetzlich festgelegt, in welchen Mengen es Nickel abgeben darf. Das BfR ist der Auffassung, dass die geltenden Werte für Nickel, das aus nickelhaltigen Gegenständen mit längerem Hautkontakt wie Schmuck und Metallapplikationen an Bekleidungstextilien freigesetzt werden darf, auch für Spielzeug gelten sollten. Aus diesen Gegenständen dürfen bis zu 0,5 Mikrogramm pro Quadratzentimeter und Woche freigesetzt werden.

Für Duftstoffe in Spielzeug gibt es in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen: So sind 55 bekanntermaßen allergieauslösende Duftstoffe verboten, elf weitere müssen wegen ihres allergenen Potenzials gekennzeichnet werden. Die verbotenen Duftstoffe dürfen aber in Spurengehalten von bis zu 100 Milligramm pro Kilogramm Spielzeugmaterial nachweisbar sein. Nach Auffassung des BfR ist diese Grenze zu hoch, diese Duftstoffe sollten in Spielzeug gar nicht nachweisbar sein. Für die kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe empfiehlt das BfR, den derzeit gültigen Deklarationsgrenzwert von 100 Milligramm je Kilogramm Spielzeugmaterial auf zehn Milligramm je Kilogramm abzusenken. Spielzeug für Kinder unter drei Jahren sollte nach Auffassung des BfR gar keine Duftstoffe enthalten.

http://www.bfr.bund.de/cd/51484

BfR fordertRegelungen für Duftstoffe in Spielzeug

BeitragVerfasst: Samstag 28. August 2010, 13:00
von Juliane
Stellungnahme Nr. 029/2010 des BfR vom 6. April 2010

Etwa 10 % aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Auch gegenüber Duftstoffen ist ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kinder (etwa 2 %) sensibilisiert. Bei erneutem Kontakt mit dem Allergen können sensibilisierte Personen mit einer Kontaktallergie reagieren. Kontaktal-lergie heißt: Die Haut reagiert auf die allergenen Stoffe mit Rötung, Bläschenbildung und Nässen bis hin zu ernsthafteren Entzündungen. Die Sensibilisierung bleibt ein Leben lang bestehen. Eine erworbene Kontaktallergie ist nicht heilbar, es können nur die Symptome, nicht jedoch die Ursachen behandelt werden. Es ist daher wichtig, dass der Kontakt mit al-lergenen Stoffen bzw. Elementen wie Nickel oder bestimmten Duftstoffen bereits in der Kind-heit so weit wie möglich vermieden wird. Während für metallische Applikationen an Beklei-dungstextilien und anderen Produkten mit längerem Hautkontakt wie Schmuck die Abgabe potenziell allergener Substanzen wie Nickel gesetzlich begrenzt ist, gibt es für Nickel in Spielwaren derzeit noch keine gesetzliche Regulierung. Das BfR ist der Auffassung, dass auch bei Spielzeug bestehend aus Metalllegierungen, das über längere Zeit intensiv mit der Haut in Kontakt kommt, die Nickelabgabe auf die für Schmuck gültige Menge begrenzt wer-den sollte.

Anders ist die Situation bei Duftstoffen in Spielzeug. Die Verwendung von 55 allergenen Duftstoffen und Duftinhaltstoffen ist nach der neuen EU-Spielzeugrichtlinie verboten, 11 wei-tere Duftstoffe sind wegen ihres allergenen Potenzials deklarationspflichtig. Allerdings sind in Spielzeugen Spurengehalte dieser verbotenen Duftstoffe bis zu 100 mg je kg Spielzeugma-terial zulässig. Das BfR hält diese Grenze für zu hoch. Das Institut ist der Auffassung, dass die 55 verbotenen allergenen Duftstoffe in Spielzeug nicht nachweisbar sein sollten. Informa-tionen aus dem Bereich der kosmetischen Mittel zeigen, dass solche Verunreinigungen nicht der guten Herstellungspraxis entsprechen, da derartige Stoffe in Parfümölen nicht enthalten sind. Für die deklarationspflichtigen 11 Duftstoffe wird empfohlen, den Deklarationsgrenzwert von bisher 100 mg je kg Spielzeugmaterial auf 10 mg je kg abzusenken. Spielzeug für Kinder unter 3 Jahre und Spielzeug, das aufgrund seiner Größe in den Mund genommen werden kann, sollte nach Auffassung des BfR keine Duftstoffe enthalten.

Flüssige und pastöse Spielzeugmaterialien, die wie Fingerfarben oder Knetmassen direkt mit der Haut in Kontakt kommen, enthalten Konservierungsstoffe, um das Keimwachstum zu verhindern. Von vielen Konservierungsstoffen ist bekannt, dass sie sensibilisierend wirken können. Daher sollten an die Verwendung von Konservierungsstoffen in solchen Spielzeu-gen die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an die Konservierungsstoffe in kosmeti-schen Mitteln.

Komplette Stellungnahme hier:


http://www.bfr.bund.de/cm/216/kontaktallergene_in_spielzeug_gesundheitliche_bewertung_von_nickel_und_duftstoffen.pdf

BfR fordertRegelungen für Duftstoffe in Spielzeug

BeitragVerfasst: Samstag 28. August 2010, 16:48
von Osmanthus
Wozu überhaupt Duftstoffe in Spielzeug?
Das verleitet nur das Spielzeug in den Mund zu stecken.
Die Materialien aus denen Spielzeug heutzutage produziert wird, sind allerdings nicht gerade
gesundheitsfördernd wenn man sie in den Mund reinsteckt. z.B. beduftete PVC Püppchen, etc.

BfR fordertRegelungen für Duftstoffe in Spielzeug

BeitragVerfasst: Samstag 28. August 2010, 16:55
von Juliane
genau wozu, Osmanthus

Zitat aus der Stellungnahme:


Duftstoffe in Spielzeug erfüllen keinen funktionalen Zweck. Darüber hinaus gibt es viele der mehr als 2500 kommerziell genutzten Duftstoffe, die kein allergenes Potential aufweisen und als Alternativen zur Verfügung stehen. Der Einsatz von allergenen Duft- und Duftinhaltsstof-fen in Spielzeug ist daher grundsätzlich vermeidbar.....


http://www.bfr.bund.de/cm/216/kontaktallergene_in_spielzeug_gesundheitliche_bewertung_von_nickel_und_duftstoffen.pdf

BfR fordertRegelungen für Duftstoffe in Spielzeug

BeitragVerfasst: Samstag 28. August 2010, 16:57
von Juliane
Aber erschreckende Zahlen stehen in der Stellungnahme:


"Am Markt ist inzwischen eine Vielzahl bedufteter Spielzeuge erhältlich. Hierzu gehören z.B. Puppen, Kuscheltiere, Parfümerien für Kinder, aber auch Puzzles, Spielzeugautos und ähnli-ches. Spielzeug stellt also für Kinder eine spezifische Expositionsquelle dar. In einer Studie des dänischen Umweltministeriums von 2006 wurde Spielzeug auf die 26 in kosmetischen Mitteln deklarationspflichtigen allergenen Duftstoffe untersucht. In 7 von 10 untersuchten Spielzeugen, z.B. in Seifenblasen, beduftetem Schreibpapier, Radiergummi, Textmarkern oder bedufteten Bällen, wurden 2 bis 9 allergene Duftstoffe gefunden (Glensvig und Ports 2006). Dazu gehören auch die hochpotenten Allergene Lyral, Hydroxycitronellal und Zimtal-dehyd. Die Gehalte in den Produkten variierten zwischen 32 bis 5500 mg/kg (Summe der Duftstoffe pro Produkt). Als Höchstwerte für einen einzelnen Duftstoff wurden für Amylzim-taldehyd 1500 mg/kg und für Hexylzimtaldehyd sogar 4000 mg/kg berichtet. Die Ergebnisse belegen, dass Kinder in diesen Fällen gegenüber einer Kombination allergener Duftstoffe exponiert sind. In Kosmetik-Spielzeug, wie z.B. bei einem Produkt zur Herstellung des eige-nen Parfüms wurden sogar 37000 mg/kg Zimtalkohol berichtet (Rastogi et al. 1999).



Das BfR führt derzeit analytische Untersuchungen zu allergenen Duftstoffen in Spielzeug durch, wobei 24 im Kosmetikrecht deklarationspflichtige Duftstoffe (außer Eichenmoos- und Baummoosextrakt) im Fokus stehen. In 74 % von 49 untersuchten Produkten waren allerge-ne Duftstoffe nachweisbar. In zahlreichen Spielzeugen wurden Kombinationen von bis zu 6 allergenen Duftstoffen verwendet. Zu den identifizierten Duftstoffen gehören solche mit den höchsten Sensibilisierungsraten, nämlich Isoeugenol und Farnesol. Am häufigsten wurden Benzylbenzoat, Benzylalkohol, Linalool und Hexylzimtaldehyd nachgewiesen Die ermittelten Maximalgehalte lagen bei Werten um 1000 mg/kg (Masuck et al. 2009, 2010)......


3.3.3 Risikocharakterisierung

Etwa 2 % der Gesamtpopulation der bis 18-jährigen und ca. 12 % der Patienten dermatolo-gischer Kliniken aus dieser Altersgruppe sind gegenüber Duftstoffen sensibilisiert.....


Die Regelungen der Spielzeugrichtlinie erfassen nicht alle relevanten Duftstoffe. So fehlen die in der Kosmetik-Richtlinie verbotenen Duftstoffe Methyleugenol, Moschus-Mosken und Moschus-Tibeten als auch Moschus-Xylol und Moschus-Keton. Auch für weitere Duftstoffe, wie z.B. Ylang-Ylang-Extrakt oder Majantol, für die eine allergene Wirkung nachgewiesen wurde, ist Regelungsbedarf absehbar (Schnuch et al. 2007b, IFRA 2009)...... "

http://www.bfr.bund.de/cm/216/kontaktallergene_in_spielzeug_gesundheitliche_bewertung_von_nickel_und_duftstoffen.pdf

BfR fordertRegelungen für Duftstoffe in Spielzeug

BeitragVerfasst: Samstag 28. August 2010, 19:20
von Astwerk
Außer der allergologischen Bedenklichkeit, sollte auch die toxische Relevanz
einzelner Duftstoffe und deren Komponenten, untersucht werden.
Und zwar nicht MAK Wert mäßig, etc. sondern in Bezug auf Kleinstkinder
und die Wirkung auf deren sich noch entwickelnden Organismus.

BfR fordertRegelungen für Duftstoffe in Spielzeug

BeitragVerfasst: Montag 30. August 2010, 19:52
von Morlock
Beim Lesen dachte ich, das darf nicht wahr sein. Wie kann man nur hingehen, bei allem
was wissenschaftlich per dato über Duftstoffe bekannt ist und Kinderspielzeug beduften?
Ich glaube ich bin im falschen Film! brrrrr!!!!