von Therese » Mittwoch 13. Oktober 2010, 09:41
Kommentar zu „Staatsanwalt hat Anklage erhoben. Mein Mann hat nicht betrogen“
Fallbeispiel
Lieber Dr. Binz,
liebe Frau Binz,
Sie haben unsere volle Solidarität. Mein Mann und ich wünschen Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Ich/Wir sind einfach nur sprachlos. Es ist einfach nur unglaublich mit welchen Mitteln man hier mal wieder versucht Dr. Binz mundtot, den Boden unter den Füßen wegzuziehen und ihn um seine Existenz zu berauben.
Und nur weil Dr. Binz das Kind beim Namen nennt, keine Falschdiagnosen stellt sondern Lösemittelschäden aufdeckt und Verdachtsanzeigen macht.
Einfach nur das tut, was seine Pflicht ist - wofür er einen Hippokratischen Eid abgelegt hat.
Im Gegensatz zu anderen Ärzten die vergessen haben, dass sie einmal einen Eid des Hippokrates abgelegt haben.
Denn ihre Pflicht ist es nach den Ursachen der Erkrankung zu suchen um eine richtige Diagnose zu stellen.
Bei Verdacht ein BK verpflichtet sind diese auch zu melden - aber dazu gehört ja Zivilcourage...
Wir müssen aufschreien ! ! !
Wir werden aufschreien und Dr. Binz unterstützen - so wie Dr. Binz für seine Patienten kämpft und unterstützt.
Alle Betroffenen MCS-Kranke/Vergiftungsopfer wehrt und kämpft für Euer Recht - gebt den Kampf nicht auf.
Denn die Diagnosen, die Dr. Binz stellt, entsprechen der Wahrheit und sind keine Falschdiagnosen.
Lasst Euch nicht weiter psychiartrisieren von fehlerhaft vorgehenden Gutachtern.
MCS ist eine schwere körperlich bedingte Krankheit.
Ich erlebe es jeden Tag bei meinem Mann - schwerst chemikaliensensibel.
Auch mein Mann ist Opfer von Falschdiagnosen, wie man sein Leben auf den Kopf gestellt bekommt, haben wir 2002 erfahren.
Nur weil man über Jahre nicht erkannt hat (oder erkennen wollte), dass es mit seinem Beruf zu tun hat (wurde immer verneint).
Warum wohl ????
Unsere Lebensqualität ist gleich null - aber das kennt ihr ja aus eigener Erfahrung als Betroffene...
Krank am Arbeitsplatz nach 37 Jahren Tätigkeit als Maler und Lackierer (Anerkannte BK 1317 toxische Enzephalopathie) - volle Erwerbsunfähigkeit.
Hätte schon 10 Jahre eher erkannt werden müssen (Aussage Psychologin BG Gutachten 2004).
Bis mein Mann zu Dr. Binz kam und endlich die richtige Diagnose gestellt wurde.
Unser Hausarzt konnte keine Verantwortung mehr übernehmen und keine Arbeitsfähigkeit mehr bescheinigen.
Hätte Dr. Binz nicht die richtige Diagnose gestellt, wäre mein Mann heute nicht mehr am Leben.
Die Wahrheit war hart, aber es war die Wahrheit ! ! !
Noch 5 Tage vor dem Termin bei Dr. Binz war mein Mann bei einem anderen Umweltmediziner in Trier (da Dr. Binz im Urlaub war).
Auf der Überweisung stand Umweltmedizin - darüber hat dieser Arzt nur gelacht.
Die Frage meines Mannes, ob es mit seinem Beruf zu tun hätte, wurde auch von diesem Arzt verneint.
Er wusste aber noch nicht, was er arbeitet - Ist doch alles gesagt ! ! !
Zum Glück hat unser Hausarzt richtig reagiert und noch einen Termin bei Dr. Binz gemacht - zum Glück die richtige Entscheidung.
Dr. Binz „Verdachtsanzeige BK 1317“
2 Monate später Arbeitsmedizin gleiche Diagnose. Dr. Sch... „Verdachtsanzeige BK 1317“ und veranlasste Anordnung Befragung BG auf Giftstoffe.
Auch Dr. Polanz (Gefahrstoffe) BG sagte, wir sollten unserem Hausarzt keine Vorwürfe machen, dass es nicht eher erkannt wurde.
Auszug aus dem Schreiben der Bau-BG (Dr. Polanz):
„Sei längstes Beschäftigungsverhältnis hat Herr J. von 03/1978 bis 12/2002 im Unternehmen ... gehabt. Überwiegend wurden Aufträge in der Kirchensanierung abgearbeitet. Ein wesentlicher Arbeitsgang war dabei die Entschichtung der Innenräume mittels abbeizen. Überwiegend wurde dabei ein dichlormethanhaltiger Abbeizer der Firma Grüneck verwendet. Üblicherweise wurde der Abbeizer mittels Deckenbürste, teilweise in Spritzapplikation aufgetragen.
Die Arbeiten wurden üblicherweise ohne technische Lüftung ausgeführt. In Gewölbebereichen wurde von einem Gerüst aus gearbeitet. Holzemporen sowie lackierte Balken wurden ebenfalls mit Grüneck-Abbeizer entschichtet. Nach der Entschichtung wurden verputzte Bereiche mit Kalkfarbe, Holzbauteile mit lösemittelhaltigem Lack neu beschchtet. Holzteile wurden auch i Innenbereich häufig mit Xylamon bzw. Xyladecor angestricken.
Bei den Abbeizarbeiten hatten sowohl Herr J. als auch seine Kollegen teilweise pränarkotische Zustände sowie Übelkeit und Durchfall. Häufig sei die Belastung derart hoch gewesen, dass alle 20 bis 30 Minuten der Arbeitsplatz verlassen werden musste um sich an der frischen Luft zu erholen.
Neben den überwiegend ausgeführten Kirchensanieungen wurden untergeordnet auch Arbeiten in Privathaushalten ausgeführt. Die ausgeführten Arbeiten wurden im Sinne einer Komplettsanierung ausgeführt. Angefangen bei den notwendigen Vorarbeiten wie Entfernung des Bodenbelags und der Tapeten über Entschichtungsarbeiten bis hin zur Neuverlegung von Bodenbelägen und Anstricharbeiten wurden alle Tätigkeiten ausgeführt. Für die Bodenbelagsarbeiten hat Herr J. u.a. einen nitroverdünnbaren Kleber verwendet. Spritzlackierarbeiten wurden in den Privathaushalten selten ausgeführt.
Bei Verarbeitung von lösemittelhaltigen Farben und Lacken im Spritzauftrag, wie bei Abbeizarbeiten unter Verwendung von dichlormethanhaltigem Abbeizer ist von einer grenzwertüberschreitenden Exposition gegenüber neurotoxischen Lösemitteln, wie sie für die BK 1317 relevant sind, auszugehen. Dies gilt auch - wenn auch im geringen Maße - für Tauchlackierarbeiten (vgl. BK-Report BK 1317 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösemittel oder dern Gemische, BK-Report 3/99; HVBG Abschnitt 3.2.2).
Während seiner beruflichen Tätigkeit war Herr J. bis auf den Zeitraum bei der Firma ... regelmäßig Arbeiten ausgeführt, die mit erheblichen grenzwertüberschreitenden Expositionen gegenüber neurotoxischen Lösemitteln im Sinne einer BK 1317 verbunden waren.
Im Einzelnen sind die Tankinnenbeschichtungen während der Ausbildungszeit, die Spritzlackierarbeiten und die Tauchlackierungen an Heizkörpern sowie ein Tel der Arbeiten bei der Fensterproduktion zu nennen.
Bei Betrachtung der letzten 24 Arbeitsjahre im Unternehmen ... ist eine regelmäßige, erhebliche grenzwertüberschreitende Exposition gegenüber neurotoxischen Lösemitteln anzunehmen. Sowohl bei den ausgeführten Abbeizarbeiten wie bei der Verarbeitung der stark lösemittelhaltigen Hlzschutzmitteln wie Xylamon bzw. Xyladecor als ach bei den Bodenbelagsarbeiten unter Verwendung des nitroverdünnbaren Klebers, war Herr J. erheblich exponiert.
Während seiner 37jährigen Tätigkeit als Maler und Lackierer hat Herr J. mehr als 60% der regelmäßigen Arbeitszeit Arbeiten ausgeführt, die mit einer grenzwertüberschreitenden Exposition gegenüber neurotoxischen Lösemitteln im Sinne einer BK 1317 verbunden waren“
BG Gutachten 2003/2004 Arbeitsmedizin - Bescheid Anerkennung 2005 BK 1317.
Alles was Dr. Binz diagnostizierte bestätigte sich.
Kämpft mit Dr. Binz - das ist ein Arzt der für seine Patienten da ist, sich nicht kaufen lässt und Gefälligkeitsgutachten schreibt.
Therese