Patienten-Rückmeldung im Netz Ärzte müssen Bewertungen im Internet hinnehmen
Mediziner dürfen nicht gegen negative Bewertungen im Internet vorgehen. Das urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht. Damit schützt es das Recht des Patienten auf freie Meinungsäußerung....
Das Gericht wies damit die Klage einer Ärztin ab, die die Löschung ihrer Daten sowie die Bewertung von anonymen Autoren auf einer Internetseite verlangt hatte. Aus ihrer Sicht war der Eintrag unvereinbar mit dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen Arzt und Patient besteht....
Dies sahen die Richter anders: Das Recht der Meinungsäußerung sei nicht auf allgemeingültige Werturteile beschränkt....
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