31. Oktober 2014
Es bleibt dabei: Leitlinien sind nicht rechtlich verbindlich
In seinem aktuellen Urteil vom 15.04.2014 bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Frage der rechtlichen Verbindlichkeit von Leitlinien. „Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände dürfen nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden. ... Leitlinien ersetzen kein Sachverständigengutachten. Zwar können sie im Einzelfall den medizinischen Standard für den Zeitpunkt ihres Erlasses zutreffend beschreiben; sie können aber auch Standards ärztlicher Behandlung fortentwickeln oder ihrerseits veralten.“
RA Torsten Nölling (Köln) erläutert in einem Beitrag in den "GMS Mitteilungen aus der AWMF" die rechtliche Einordnung von Leitlinien durch Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof. Der Artikel ist erreichbar
als PDF-Datei unter:
http://www.e-gms.de/static/pdf/journals ... 000295.pdf
oder als HTML-Datei unter:
http://www.e-gms.de/static/de/journals/ ... 0295.shtml
http://www.awmf.org/die-awmf/awmf-aktue ... dlich.html