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Der verbotene Weihnachtsversand: Parfüm ist ein Gefahrgut

BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Dezember 2015, 11:10
von Kira
11.12.2015

Der verbotene Weihnachtsversand: Parfüm ist ein Gefahrgut

"Gefahrgut-Großeinsatz wegen gesundheitsschädlicher Flüssigkeit im Paket", so lauten die Schlagzeilen. Immer wieder gibt es diese Einsätze bei den Feuerwehren in Deutschland. Besonders zu Weihnachten werden "gefährliche" Dinge wie Parfüm, Deo oder Nagellack verschickt – obwohl es verboten ist. Mit dem Leitfaden von Posttip ab sofort die Geschenke richtig verschicken.

Ob Parfüm, Nagellack, Deo, Klebstoffe oder Motoren-Flüssigkeiten – all diese Dinge fallen unter den Begriff der "gefährlichen Güter". Was wegen der entzündlichen Inhaltsstoffe für den Verbraucher noch vorstellbar ist. Genauso zählen aber auch Heu, Kohle, nasse Wolle, Sonnenblumenöl und Tischtennisbälle dazu.

Woher weiß der Verbraucher also, was er verschicken darf und was nicht?

"Es ist richtig, dass viele Dinge des täglichen Gebrauchs Gefahrgüter im Sinne der internationalen Gefahrgutvorschriften sind", sagt DHL-Pressesprecherin Anke Blenn. Parfüme beispielsweise fielen darunter aufgrund des hohen Alkoholanteils von rund 70 bis 80 Prozent und den damit verbundenen entzündlichen Eigenschaften.

Ebenso Treibmittel und Gase, die sich in Haarsprays und Deosprays aufgrund des Innendrucks in den Spraydosen entzünden könnten. Auch Flüssigkeiten mit hohem Lösemittelanteil wie Nagellacke und Nagellackentferner sind mit entzündlichen Eigenschaften ausgestattet.

Batterien bergen eine sehr hohe Brandgefahr wegen starker Erhitzung beispielsweise bei einem Kurzschluss. Daher sind alle Geräte, die Lithium-Batterien enthalten, wie Handys, Smartphones, Laptops, Notebooks und Navigationsgeräte vom normalen Versand ausgenommen.

Streichhölzer, Erfrischungstücher, manche Grillkohle, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Autobatterien, Airbags – die Liste ist so lang, wie die Vorschriften im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Zur Neufassung von April 2015 gibt es zu den tausenden von Seiten auch gleich die 26. Verordnung über die Ausnahmen der Vorschriften.
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http://www.posttip.de/News/25654/der-ve ... hrgut.html

Re: Der verbotene Weihnachtsversand: Parfüm ist ein Gefahrgu

BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Dezember 2015, 12:48
von Clarissa
Da ich viel versende und da ich mit unterschiedlichen Dienstleistern versende, hat mein Portal eine Liste aller verbotenen Gegenstände erstellt. hier könnt ihr das euch ansehen. https://www.packlink.de/verbotene-versandgegenstande/