Jeansgirl hat mich heute auf ein Urteil aufmerksam gemacht, das ich euch nicht vorenthalten möchte:
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[b]Weihnachtsduft[/b]
Um die Frage, ob man im gemeinschaftlichen Treppenhaus Parfüm versprühen darf, um für eine besondere Duftnote im Haus zu sorgen, ging es bei einem Streit zwischen Wohnungseigentümern. Einige von ihnen empfanden dies als Geruchsbelästigung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 3 Wx 98/03) gab ihnen recht. Das Zusammenleben werde dadurch über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro an.
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Das ist doch mal ein Anfang ...
Gruß
Jürgen