Ein Blick auf den Internetauftritt des
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
http://www.bmas.de/portal/2888/property=pdf/uebereinkommen__ueber__die__rechte__behinderter__menschen.pdf
http://www.bmas.de/portal/41692/a729__un__konvention.html
Entgegen dem "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" sind Menschen mit einer MCS Erkrankung in der Bundesrepublik weiterhin benachteiligt:
Artikel 4
Bislang wurden keine Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken getroffen, die die die gängige Diskriminierung MCS Kranker beenden. Immer noch verhalten sich Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Gutachter, Ärzte, Fachbuchautoren etc. so als gäbe es keine Einklassifizierung der MCS durch das DIMDI. Mithin ist es Geflogenheit MCS mit Gänsefüßchen zu versehen, von s-MCS zu sprechen und Kranke in Schriftstücken zu diskriminieren.
Die Forschung an bundesdeutschen Universitäten beschränkt sich darauf Beweise zu sammeln, dass MCS eine psychische und/oder psychosomatische Erkrankung sei. Mithin finden sich Bestrebungen MCS in F-Diagnosen umzuklassifizieren.
Artikel 15
MCS Kranke erfahren im Medizinbetrieb und im um Kampf Behandlung und Lebensunterhalt durch diverse Leistungsträger oft erniedrigende Behandlung. Insbesondere droht MCS Kranken durch die Einstellung seitens der Ärzte und Gutachter eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes, wenn Aufenthalte in Reha-Kliniken gefordert werden, die keine geeigneten Räumlichkeiten haben oder wenn Expositionstest gefordert werden.
Artikel 25
MCS Kranken werden Gesundheitsversorgung und Gesundheitsleistungen insbesondere geeignete Wohnumgebung, Luftreiniger, Sauerstoff, geeignete Nahrungsmittel und Nahrungsergänzung vorenthalten.
Artikel 26
Rehabilitationsdienste und -programme für MCS Kranke gibt es in der Bundesrepublik nicht. Mithin versäumt die Medizin hierzulande MCS im frühestmöglichen Stadium zu diagnostizieren. Vielmehr haben die meisten Kranken eine jahrelange Ärzteodysee hinter sich bevor sie von ihrer Erkrankung erfahren.
Artikel 9 bzw. Artikel 19 und Artikel 20
Eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen, gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln ist bei MCS Kranken durch die ubiqitäre Gegenwart von Alltagschemikalien insbesondere Duftsstoffen nicht gegeben.
Für MCS Kranke gibt keine gemeindenahen Unterstützungsdienste noch nicht einmal hinsichtlich benötigter Pflege.
Die persönliche Mobiltität MCS Kranker ist nicht sichergestellt, da keine MCS gerechten Verkehrsmittel noch nicht einmal Krankenwagen bereitstehen.
Artikel 24 und Artikel 30
MCS Kranke insbesondere Kinder und Jugendliche werden in der Bundesrepublik behindert ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu können. Ein gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung bleibt MCS Kranken versagt.
Die Teilnahme am kulturellen Leben, Besuche in Theatern, Museen, Kinos, Sporthallen etc. ist durch die überall vorfindbaren Alltagschemikalien insbesondere Duftsstoffe für MCS Kranke nicht möglich.
Artikel 27
Obgleich MCS Kranke in vielen Fällen unter geeigneten Bedingungen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern könnten, gibt es keinerlei Rechtsvorschriften, die hilfreich sein könnten. Auch im öffentlichen Sektor können MCS Kranke keine Beschäftigung finden.
Artikel 28
Angemessene, das heißt geeignete Ernährung, Bekleidung und Wohnung sind für die Mehrzahl MCS Kranker Menschen nicht gewährleistet.
Spezielle Wohnungsbauprogramme und Altersversorgung gibt es nicht.
Artikel 8
Die Einstellung führender Mediziner gegenüber dem Krankheitsbild MCS verhindert Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit fördert mithin Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken sowohl bei Medizinpersonal als auch in der Öffentlichkeit.