"Gutachten Unverzichtbar"

"Gutachten Unverzichtbar"

Beitragvon Juliane » Sonntag 25. Oktober 2009, 11:28

Experte Hausotter im Jahr 2005


"Gutachten

Unverzichtbar

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX), 2004. 308 Seiten, gebunden, plus CD-ROM, 13 € plus Versandkosten, Bestell-Nr.: K 710, zu beziehen per Fax: 01 80/5 15 15 11 oder über das Internet: http://www.bmgs.bund.de
Für jeden Gutachter, der im sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht tätig ist, gehören „die Anhaltspunkte“ zum unverzichtbaren Werkzeug. Es handelt sich zwar weder um Geset-
zes- noch Verwaltungsvorschriften, sie sind jedoch normähnlich und im Interesse der Gleichbehandlung aller Betroffenen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als „antizipierte Sachverständigengutachten“ für die Versorgungsverwaltung bindend und auch von den Gerichten zu beachten. Sie besitzen daher für
den Gutachter eine rechtsnormähnliche Qualität und sind für ihn weitgehend verbindlich, es sei denn, dass sie im Einzelfall dem gegen-
wärtigen Kenntnisstand der Wissenschaft nicht mehr entsprechen oder ein Sonderfall vorliegt. Damit können sie auch durch Einzelfallgutachten nicht hinsichtlich ihrer allgemeinen Gültigkeit widerlegt werden. Die „Anhaltspunkte“ werden bei der Begutachtung nach dem Schwerbehindertenrecht, dem Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz und dem Infektionsschutzgesetz angewendet. Die neueste Auflage unterscheidet sich nicht grundsätzlich von den vorausgehenden. Es sind jedoch einige gutach-
tenrelevante Beschlüsse des ärztlichen Sachverständigenbeirats berücksichtigt worden. Der ärztliche Sachverständige muss sich daher mit den wichtigen Änderungen, die sein Fachgebiet betreffen, vertraut machen.

Wolfgang Hausotter "

Dtsch Arztebl 2005; 102(11): A-746

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=45948
Juliane
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"Gutachten Unverzichtbar"

Beitragvon Juliane » Sonntag 25. Oktober 2009, 11:28

Merke Herr Hausotter


"Sie besitzen daher für den Gutachter eine rechtsnormähnliche Qualität und sind für ihn weitgehend verbindlich, es sei denn, dass sie im Einzelfall dem gegen- wärtigen Kenntnisstand der Wissenschaft nicht mehr entsprechen "
Juliane
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"Gutachten Unverzichtbar"

Beitragvon Lady in Black » Sonntag 25. Oktober 2009, 15:32

Wenigstens respektiert man den Kenntnisstand der Wissenschaft noch, zumindest andeutungsweise.
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