Für alle, die einen Schwerbehindertenantrag stellen wollen, hier noch einmal der Hinweis darauf, dass MCS seit dem 01.01.2009 lt. Versorgungsmedizinverordnung nicht mehr als Somatisierungssyndrom bezeichnet werden darf.
http://www.bmas.de/portal/21230/aenderungen__der__anhaltspunkte__aerztliche__gutachtertaetigkeit.html
unter Punkt 6. Fibromyalgie auch der Hinweis zur Streichung des Begriffes Somatisierungssyndrome bei CFS und MCS im Rundschreiben vom 15. Dezember 2008 und vom 26. Januar 2009
- IV c 3 - 46052 - 2/60 -
Beschlüsse vom 6./7. November 2008 zur Änderung der "Anhaltspunkte" -Ausgabe 2008- mit entspr. Ergänzung/Änderung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Anlage zur VersMedV)
Empfehlung zur Beachtung bei Begutachtungen auch vor Inkrafttreten der entspr. ÄnderungsV zur VersMedV
Die UMG hat diesen Vorgang auszugsweise dokumentiert:
http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/209_mag3.pdf