von Janik » Dienstag 18. Oktober 2005, 19:20
Hier der Wortlaut der Bundesregierung zur Thematik,
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10592 vom 05.05.1998:
Fragen:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Memorandum des U. S.
Department of Housing and Urban Development vom 14. April 1992
(Subject: Multiple Chemical Sensitivity Disorder and Environmental
Illness as Handicaps, unterzeichnet von George L. Weidenfeller), in dem
ausgeführt wird, daß MCS-Patienten im Rahmen der Gesetze als Behinderte
gelten und in dem auch wichtige Präzedenzfälle analysiert werden und
die relevante Gesetzgebungsgeschichte überprüft wird?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die
Behinderung von MCS-Patienten auch in Deutschland entsprechend
anerkannt wird, und wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Christa Nickels u. a. in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
"Behandlungsmöglichkeiten und Versicherungsschutz für MCS- und CFS-
Patienten bzw. -Patientinnen (CFS - Chronic Fatigue Syndrome)"
(Drucksache 13/6324) hat die Bundesregierung dargelegt, daß es bei
Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz nicht auf die Diagnosen
und auch nicht auf die Ursachen von Gesundheitsstörungen ankommt,
sondern allein auf die Auswirkungen von nicht nur vorübergehenden
Funktionsbeeinträchtigungen, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustand beruhen. Die Auswirkungen können
dabei sehr unterschiedlich sein.
Allen gutachterlichen Beurteilungen nach dem Schwerbehindertengesetz
werden die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zum
Zwecke einheitlicher Begutachtungen herausgegebenen "Anhaltspunkte für
die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und
nach dem Schwerbehindertengesetz" zugrunde gelegt. Diese Richtlinien
enthalten zwar auch in der 1996 herausgegebenen Neufassung nicht die
Diagnose MCS, ermöglichen aber gleichwohl eine sachgerechte Beurteilung
der Auswirkungen entsprechender Gesundheitsstörungen, so daß im
Einzelfall auch die Feststellung einer Schwerbehinderung in Betracht
kommen kann.
Über die Begutachtungspraxis in anderen Ländern, z. B. den USA, denen
andere gesetzliche Bestimmungen zugrunde liegen, kann hier keine
Aussage gemacht werden.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Kirschner, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Michael Müller (Düsseldorf), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
- Drucksache 13/7237 -
Umwelt, Schadstoffe und Gesundheit