MCS kann als Schwerbehinderung anerkannt werden

MCS kann als Schwerbehinderung anerkannt werden

Beitragvon Becky » Freitag 5. August 2005, 09:47

MCS kann durchaus als Schwerbehinderung anerkannt werden,
es hängt vom Schweregrad der MCS ab und natürlich von der Aufgeschlossenheit
des jeweiligen Versorgungsamtes.

Nicht jeder MCS Kranke reagiert gleich. Einige können wegen
der MCS das Haus nicht mehr verlassen und haben ständig schwere
Symptome. Andere Betroffene reagieren leicht und können noch arbeiten.

Das ist der Grund, warum in den USA, MCS generell als Behinderung,
aber nicht pauschal als Schwerbehinderung anerkannt ist,
sondern von Fall zu Fall entschieden wird.
Becky
 

MCS kann als Schwerbehinderung anerkannt werden

Beitragvon Betty Zett » Dienstag 9. August 2005, 13:02

Lest dazu auch den Post in "Eikmann sagt MCS anerkennen" hier in der Rubrik, MCS Anerkennung.
Betty Zett
 

MCS kann als Schwerbehinderung anerkannt werden

Beitragvon Janik » Dienstag 18. Oktober 2005, 19:20

Hier der Wortlaut der Bundesregierung zur Thematik,
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10592 vom 05.05.1998:

Fragen:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Memorandum des U. S.
Department of Housing and Urban Development vom 14. April 1992
(Subject: Multiple Chemical Sensitivity Disorder and Environmental
Illness as Handicaps, unterzeichnet von George L. Weidenfeller), in dem
ausgeführt wird, daß MCS-Patienten im Rahmen der Gesetze als Behinderte
gelten und in dem auch wichtige Präzedenzfälle analysiert werden und
die relevante Gesetzgebungsgeschichte überprüft wird?

Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die
Behinderung von MCS-Patienten auch in Deutschland entsprechend
anerkannt wird, und wenn nicht, warum nicht?

Antwort:
Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Christa Nickels u. a. in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
"Behandlungsmöglichkeiten und Versicherungsschutz für MCS- und CFS-
Patienten bzw. -Patientinnen (CFS - Chronic Fatigue Syndrome)"
(Drucksache 13/6324) hat die Bundesregierung dargelegt, daß es bei
Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz nicht auf die Diagnosen
und auch nicht auf die Ursachen von Gesundheitsstörungen ankommt,
sondern allein auf die Auswirkungen von nicht nur vorübergehenden
Funktionsbeeinträchtigungen, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustand beruhen. Die Auswirkungen können
dabei sehr unterschiedlich sein.
Allen gutachterlichen Beurteilungen nach dem Schwerbehindertengesetz
werden die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zum
Zwecke einheitlicher Begutachtungen herausgegebenen "Anhaltspunkte für
die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und
nach dem Schwerbehindertengesetz" zugrunde gelegt. Diese Richtlinien
enthalten zwar auch in der 1996 herausgegebenen Neufassung nicht die
Diagnose MCS, ermöglichen aber gleichwohl eine sachgerechte Beurteilung
der Auswirkungen entsprechender Gesundheitsstörungen, so daß im
Einzelfall auch die Feststellung einer Schwerbehinderung in Betracht
kommen kann.
Über die Begutachtungspraxis in anderen Ländern, z. B. den USA, denen
andere gesetzliche Bestimmungen zugrunde liegen, kann hier keine
Aussage gemacht werden.


Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Kirschner, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Michael Müller (Düsseldorf), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
- Drucksache 13/7237 -
Umwelt, Schadstoffe und Gesundheit
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RA Krahn Zembol zu MCS

Beitragvon Silvia K. Müller » Mittwoch 23. November 2005, 14:37

In der aktuellen Zeitschrift "Umwelt Medizin Gesellschaft", 4/2005, steht ein Bericht von Rechtsanwalt Krahn-Zembol über die derzeitige Rechtssprechung - MCS und Schwerbehinderung.

RA Krahn Zembol berichtet, daß es sich bei MCS Patienten regelmäßig um schwer erkrankte Patienten handelt.
und das die übliche Begutachtungspraxis und Beratungsärzte der Versorgungsämter, die MCS Erkrankung als solche nicht anerkennt. Es müsse regelmäßig ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Häufig würden MCS Kranke in diesen Verfahren vorschnell als psychisch Kranke abgestempelt. Bei Rentenverfahren sei diese Praxis leider auch ähnlich.

Gleichwohl konnten in verschiedenen Schwerbehinderungsverfahren in letzter Zeit Anerkennungen durch die Versorgungsämter erreicht werden und zwar erstaunlicherweise entgegen der "offiziellen Meinung", auch mit ausdrücklicher Anerkennung des MCS Syndroms.
Entsprechende Anerkennungen lägen aus verschiedenen Bundesländern vor. Der nach dem SGB IX festzustellende Grad der Behinderung (GdB) hängt im jeweiligen Einzelfall von der Schwere des vorliegenden Krankheitsgeschehens ab. Die erfolgten Anerkennungen lagen zwischen einem GdB von 30 bis GdB von 90.

Eine Schwerbehinderung liegt nach den gesetzlichen Vorgaben erst bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr vor. Auch bei einem GdB von 30 kann jedoch bei zuständigen Arbeitsamt eine Gleichstellung als Schwerbehinderter beantragt werden.

RA Krahn Zembol empfielt den Geschädigten die Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beantragen, da diese parallel erfolgenden Überprüfungen auch für die Durchsetzung des Rentenanspruches hilfreich sein können.
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Hardliner erkennen MCS als Schwerbehinderung an

Beitragvon Silvia K. Müller » Mittwoch 23. November 2005, 18:49

Auch die Hardliner der deutschen Arbeitsmedizin befürworten MCS als Schwerbehinderung

Prof. Dr. med. Renate Wrbitzky / Abt. Arbeitsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover; Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Institut für Arbeitsmedizin der RWTH Aachen; Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Zober, Abt. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz der BASF Ludwigshafen
Gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit liegen nicht vor, dessen ungeachtet kann das Vorliegen einer MCS- Symptomatik in den übrigen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt werden.

Deutsche Arbeitsmedizin, 2002
Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt, Heft 38, Seite A 2474, Jahrgang 2002.
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