BG-Gutachten, jetzt brauche ich eure Hilfe

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Beitragvon Maus 22 » Dienstag 19. Oktober 2010, 15:15

Heute war ich beim Gutachter zur Anerkennung von MCS als Berufserkrankung.
Dieses war schon mein 2. Termin denn ich hatte mich bei meiner Erkrankung auf eine Quecksilbervergiftung so versteift, dass ich nicht gesehen habe, dass es sich um MCS handelte.
Beim 1. Termin bei dem Gutachter wurde eine Quecksilbervergiftung nicht anerkannt.
Jetzt, bei dem 2. Gespräch entschuldigte sich der Gutachter, dass er MCS nicht erkannt hatte. Das hätte mich stutzig machen müssen.
Nach vorlegen mehrere Fragen (Diagnose nach Cullen)bestättigten mir 2 anwesende Gutachter: Ja, 100 prozentig hätte ich MCS. Damit müssten sie aber eine Berufserkrankung ablehne, da
[size=10px] 1. MCS auch psychosomatischer Herkunft sein könnte, natürlich auch toxisch aber nach § 2 .... muss bei Unsicherheit der Herkunft der Erkrankung muss zu 100 Prozent die Ursache beruflich bedingt sein.
2. Es gäbe keinen Fall von Berufserkrankungsanerkennung auf MCS. [/size]

Der Gutachter will also meine Berufserkrankung (30 Jahre Lösemittel, 17 Jahre Quecksilber, Schlacke, Schwermetalle, PAK, PCB) nicht anerkennen.
Er ließ sich allerdings darauf ein, dass ich ihm von dem Gegenteil (neue Studien) Internet-Links schicken könnte und er sich dann ein neues Bild der MCS-Erkrankung machen würde.
Wenigsten habe ich also noch eine kleine Chance.
Der Gutschter beruft sich auf eine Studie "The German Multicentre Study on Chemical Sensitivity (MCS). Die 1. Seite dieser Studie hat er mir mitgegeben. Aber ich kann kein Englisch und der rest fehlt mir auch.

Wie kann ich dem Gutachter jetzt Beweise liefern, dass MSC nicht psychosomatisch ist. Ich finde auch den Brief hier im CNS nicht mehr von der Gesundheitsbehörde, in dem ganz klar steht, dass MSC laut WHO die Diagnose.....hat.
Zudem brauche ich Leute, Gerichtsurteil oder sonstige Belege, das MCS als Berufserkrankung anerkannt wurde.
Und dass alles ganz, ganz schnell

[size=10px]Bitte helft mir alle.[/size] Die verzweifelte Maus
wuchtbrummehoch3@web.de
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Beitragvon Clarissa » Dienstag 19. Oktober 2010, 16:34

Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Janik » Dienstag 19. Oktober 2010, 17:38

Hast Du einen guten Anwalt?

Dass MCS eine Berufserkrankung durch Lösungsmittel, PAK, etc. ausschließt, ist eine Finte.
MCS ist eine Teilsymptomatik die durch eine Intoxikation eintreten kann.

Interessant für Dich:

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat einen alphabethischen und einen systematischen Thesaurus “Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit” herausgegeben. Erstellt wurde der Thesaurus in langjähriger Zusammenarbeit von Dokumentaren, Bibliothekaren und Wissenschaftlern der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Die Erkrankung MCS – Multiple Chemical Sensitivity (ICD-10 T78.4) ist im Thesaurus “Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit” Alphabetischer Teil, Stand Mai 2009, folgendermaßen aufgeführt:

Multiple Chemical Sensitivity (B02.19.00)

Im systematischen Teil findet man MCS – Multiple Chemical Sensitivity in der Rubrik B02:
“Arbeitsbedingte Erkrankung und Berufskrankheit/ Krankheit”,

eingegliedert im Bereich:

* B02.19 Sonstige Erkrankung
* B02.19.00 Multiple Chemical Sensitivity

MCS ist nicht als psychisch bedingte Krankheit eingeordnet...

http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/07/23/bundesanstalt-fuer-arbeitsschutz-und-arbeitsmedizin-mcs-multiple-chemical-sensitivity-im-thesaurus-sicherheit-und-gesundheit-bei-der-arbeit/
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Beitragvon Janik » Dienstag 19. Oktober 2010, 17:42

Auch wichtig für Dich:

"Rente durch Gericht zuerkannt
Ein Angestellter war auf seinem Arbeitsplatz in der Süßwarenindustrie durchschnittlich sechs Mal im Jahr Chlorpyrifos, einem in den USA seit Jahren verbotenen Insektizid der Organophosphatklasse, ausgesetzt gewesen. Als Folge litt er auch unter Chemikalien-Sensitivität. Im Jahr 2000 erhielt der Mann richterlich 35 % berufsbedingte MdE/Rente zugestanden. Zu den gerichtlich anerkannten Folgen zählte u.a.: “Sensibilisierung gegenüber Gerüchen und Schadstoffen, insbesondere Pestiziden”. (2)"

http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/05/24/widergelgt-die-luege-chemikalien-sensitivitaet-mcs-sei-nicht-anerkanntteil-ii/
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Beitragvon Janik » Dienstag 19. Oktober 2010, 17:46

Die RKI Studie ist längst nicht mehr State of the Art.

Aber hier noch ein Hinweis:

Am 04.09.2003 fand in Berlin ein Fachgespräch MCS im Umweltbundesamt statt. Es trug den Titel: “Was hat das abgeschlossene MCS-Vorhaben gebracht?” Bei diesem Fachgespräch wurde verdeutlicht, dass die MCS-Studie eine Studie mit erheblichen Mängeln war. Aus der Sicht der beteiligten Ambulanzen äußerten sich Prof. Dr. med. Thomas Eikmann und Dr. med. Doris Stinner vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Giessen wie folgt:

Zitat: “Die vorliegende Multi-Center-Studie ist als deskriptive Studie angelegt, und führt daher nicht zu wesentlichen neuen Erkenntnissen der Ätiopathogenese, was aufgrund des Studiendesigns auch nicht zu erwarten war. Sie weist eine Reihe methodischer Schwächen auf, die bei einer Fortführung oder bei weiteren Untersuchungen vermieden werden sollten. Nur auf diese Weise kann das Ziel einer einheitlichen Dokumentation von Patienten mit (selbstberichteter) MCS nach klinisch-diagnostischen und wissenschaftlich fundierten Kriterien erreicht werden. Unter Berücksichtigung der beschriebenen methodischen Schwierigkeiten bestätigen die vorliegenden Untersuchungsdaten die bisherigen Erkenntnisse zur Beschreibung und Charakterisierung von MCS.”

http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/01/05/mcs-studie-des-rki-hatte-erhebliche-maengel-im-studiendesign-stellten-studienleiter-fest/
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Beitragvon Janik » Dienstag 19. Oktober 2010, 17:47

Lies unbedingt die Blogserie von Dr. Merz (Fange mit Artikel 1 an um alles gut zu verstehen):

http://www.csn-deutschland.de/blog/category/dr-tino-merz-zu-mcs-umweltkrankheiten/
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Beitragvon Maus 22 » Dienstag 19. Oktober 2010, 18:05

Danke, ihr habt mir alle sehr geholfen.
Nun brauche ich nur noch Gerichturteile zu MCS als Berufserkrankung anerkannt.
Das erste Urteil hab ich ja jetzt aus der Süßwarenindustrie (von Janik)
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Beitragvon Distelfink » Dienstag 19. Oktober 2010, 19:12

Welche fachliche Qualifikation weißt denn der Gutachter auf?
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Beitragvon Maus 22 » Dienstag 19. Oktober 2010, 19:40

Der 1. Gutachter ist für Quecksilber-Vergiftungen der Fachmann un der 2. ist MCS Experte und das stimmt auch, denn ich habe mir diese Gutachter selber ausgesucht. Mit dem 2. Gutachter (MCS-Experte) hatte ich vor 1 Jahr schon mal eine Untersuchung und er entschuldigte sich 1000 Mal, das er MCS nicht erkannt hatte.

Aber es ist schon mal gut, dass beide Gutachter MCS bestätigt und anerkannt haben. Zeugen hatte ich ebenfalls zu dem Termin mitgenommen.
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Beitragvon Janik » Dienstag 19. Oktober 2010, 19:54

Ein MCS-Experte, der MCS nicht erkennt????

Gut, dass Du Zeugen dabei hattest. Hast Du auch einen guten Anwalt?
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Beitragvon Maus 22 » Dienstag 19. Oktober 2010, 22:21

ja, das mit dem Anwalt ist so eine Sache. Rechtschutzversichert bin ich über die IGBCE und die hat so Leute, die sich auskennen (HAHA). Die letzten 2 Briefe hab ich dem Rechtsberater vorgeschrieben und die haben das nur abgeschrieben und ihren Namen daraufgesetzt. Aber es hat was genützt. Ich durfte ja noch mal zum Gutachter mit meiner neuen MCS-Diagnose.
Wenn ich allerdings damit vor das Sozialgericht muss, nehm ich mir einen richtigen Anwalt.
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Beitragvon Maus 22 » Donnerstag 21. Oktober 2010, 15:02

Der Gutschter hat, nachdem ich ihm die Erheblichen Mängel der RKI Studie gegeben habe, und die beiden Artikel bundesanstalt-fuer-arbeitsschutz-und-arbeitsmedizin-mcs-multiple-chemical-sensitivity-im-thesaurus-sicherheit-und-gesundheit-bei-der-arbeit/ und Die Psychiatrisierung von MCS-Kranken stellt in Deutschland den Tatbestand der Diskriminierung körperlich Behinderter dar
folgendes geschrieben:

Liebe Frau XXX,
Es gehört zu meinem Beruf, da Mitglied in vielen Gremien, ständig wissenschaftliche Literatur zu bewerten. Bei einer Studie zu behaupten, sie sei längst nicht mehr "state of the art", ist per se Unfug.
Ein "state of the art" ist eine Übersicht (meist einer Fachgesellschaft oder Expertengruppe) und keine Studie. Aber die RKI-Studie ist auch nicht überholt. Überholt ist nur, was falsch ist. Jede Studie kann besser gemacht und somit kritisiert werden. Die Tatsache, dass man dies ausspricht, bedeutet nicht, dass es inzwischen bessere Studien mit anderem Ergebnis gibt, diese sehe ich bei MCS allerdings nicht. Keinesfalls wollte ich die RKI-Studie als Beweis anführen, dass es sich bei MCS um eine somatoforme Störung handelt, hierbei handelt es sich um eine allerdings von mir präferierte Hypothese. Ich sehe hierfür Hinweise aus der (gesamten) Literatur und aus meiner Erfahrung aus Provokationstests, dies hatte ich im persönlichen Gespräch bereits angeführt.
Ihre Unterlagen habe ich noch nicht hinsichtlich des angeblich als BK anerkannten Falles gesichtet. Ich gebe es Ihnen aber gerne nochmals schriftlich, dass ich der Meinung bin, dass es sich bislang beim MCS nicht um eine Berufskrankheit handelt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass es keine Überhäufigkeiten in entsprechend beruflich exponierten Kollektiven gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
YYY

Er besteht also auf seine Studie und will unbedingt MCS-BG-Urteile

und nun bin ich nicht nur Sprachlos sondern auch Ratlos.
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Beitragvon Kocca » Donnerstag 21. Oktober 2010, 15:07

Warum gehst Du überhaupt auf MCS als Berufskrankheit und nicht auf Deine Lösungsmittelschädigung?

Der Gutachter sagt MCS sei keine Berufskrankheit und attestiert Dir MCS.
Also stellt er eine Berufskrankheit bei Dir über diese Schiene in Abrede.
Das andere was er schreibt ist einfach Gerede um den heißen Brei.

Und dass hier erklärt ihn für das Thema MCE als befangen:

"dass es sich bei MCS um eine somatoforme Störung handelt, hierbei handelt es sich um eine allerdings von mir präferierte Hypothese"
Kocca
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Beitragvon schlumpf » Donnerstag 21. Oktober 2010, 16:22

[i]Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass es keine Überhäufigkeiten in entsprechend beruflich exponierten Kollektiven gibt. [/i]

Stimmt doch gar nicht:
http://www..bremen.de/info/oekoaerztebund/maschews.htm
schlumpf
 

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Beitragvon Amazone » Donnerstag 21. Oktober 2010, 17:42

Vielleicht hilft dieser Artikel weiter:

http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/re2_03.pdf

Viel Glück
Amazone
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Beitragvon Maus 22 » Donnerstag 21. Oktober 2010, 19:26

Ich habe jetzt noch eine Email vom Gutachter bekommen
Liebe Frau XXX,
Ich habe mir Ihre Unterlagen nun alle angesehen und stelle fest, dass darin nicht (!) geschrieben ist, dass ein MCS als Berufskrankheit anerkannt wurde. Eine BK 1317 ist etwas anderes. MCS ist sozialmedizinisch von Bedeutung (Kranken- und Rentenversicherung), hier bin ich ganz Ihrer Seite" aber mit Berufskrankheit hat dies nichts zu tun. Die von Ihnen oben genannte Gesetzesänderung betrifft nicht das BK-Recht. Es mag Ärzte geben, die dies nicht so sehen bzw. die glauben, dass es sich beim MCS um berufliche Vergiftungen handeln kann, von diesen möchte ich mich aber ausdrücklich distanzieren. Ich kenne keinen von Gerichten akzeptierten Sachverständigen, der dies nicht so sieht wie ich, dennoch steht es Ihnen natürlich in unserem Rechtssystem frei, bei Ablehnung Ihrer Erkrankung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft (für Sie kostenlos) Rechtsmittel einzulegen.
Gruß
YYYY
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Beitragvon Harry Voss » Donnerstag 21. Oktober 2010, 23:20

Warst Du Lösungsmitteln ausgesetzt, die in der MAK Liste für sensibilisierende Substanzen stehen?
Das sind Chemikalien auf die man sich sensibilisieren kann und eben reagiert wenn man ihnen ausgesetzt ist.


"MCS um berufliche Vergiftungen" ist natürlich Quatsch. MCS ist eine der Folgen einer Intoxikation.
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Beitragvon Maus 22 » Donnerstag 21. Oktober 2010, 23:41

ich habe in Toluoldämpfen gestanden, Pyridin, Methanol, Propanol, Aceton, Benzin, Chloroform...
Mit PAK-, PCB-Proben gearbeitet, Schlacken und Erze aufgemahlen, Quecksilberunfälle gehabt, Uranproben sind mir untergejubelt worden.
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Beitragvon Harry Voss » Donnerstag 21. Oktober 2010, 23:48

Nette Mischung :(

Warst Du auch Formaldehyd und/oder Isocyanate ausgesetzt?
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Beitragvon Stier » Freitag 22. Oktober 2010, 00:10

Eventuell käme die BK 1317 als Berufserkrankung in Betracht.

Erkrankung durch organische Lösemittel und deren Gemische

[PDF] Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 1317
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 1317 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).
Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische ...
http://www.abekra.de/Berufskrankheiten/.../Merkblatt_1317.pdf - Ähnliche Seiten

Aber: auch hier ist man ein Spielball der "Gutachter". Aber man darf den Kampf nicht aufgeben.
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Beitragvon Toxicwarrior » Freitag 22. Oktober 2010, 10:11

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Beitragvon Amazone » Donnerstag 28. Oktober 2010, 13:21

MCS ist lt. Sozialgericht Karlsruhe keine Berufserkrankung!

Zitat:
Eine MCS-Erkrankung ist weder als noch wie eine Berufskrankheit zu entschädigen.

Datum: 19.05.2008

Kurzbeschreibung:

Die 1. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat durch Gerichtsbescheid vom 19.05.2008 (S 1 U 236/08) entschieden, dass eine Multiple-Chemical-Sensitivity-Erkrankung weder als noch wie eine BK festzustellen und zu entschädigen ist. Die Feststellung und Entschädigung einer Gesundheitsstörung als Berufskrankheit ist nur bei den Erkrankungen möglich, die der Verordnungsgeber als sog. Listenkrankheit in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung als solche bezeichnet und die ein Versicherter infolge einer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden beruflichen Tätigkeit erlitten hat. Diese Voraussetzungen liegen in Bezug auf eine MCS-Erkrankung nicht vor. Eine Entschädigung der MCS-Erkrankung wie eine Berufskrankheit ist beim derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft ebenfalls ausgeschlossen, weil neuere Erkenntnisse bzgl. der MCS und der Frage, ob diese Erkrankung Folge der Einwirkung bestimmter im Arbeitsleben benützter Stoffe ist, nach den vom Gericht eingeholten Auskünften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorliegen. Weder liegen eine allgemeine akzeptierte klinische Definition noch übereinstimmende Vorstellungen zur Pathogenese und Pathophysiologie der Erkrankung vor. Derzeit ist die generelle Geeignetheit bestimmter Einwirkungen, eine MCS-Erkrankung zu verursachen, deshalb nicht zu belegen.
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Beitragvon Maus 22 » Donnerstag 28. Oktober 2010, 20:14

@ Amazone
so ganz kann das nicht stimmen. Was ist mit BK 1317 ?

Und dein Schreiben ist von 2008, das ist schon alt.

- Editiert von Maus 22 am 28.10.2010, 20:15 -
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Beitragvon Palau » Freitag 29. Oktober 2010, 00:13

In BK 1317 geht es um eine "toxische Polyneuropathie" und "toxische Enzephalopathie" durch organische Lösemittel und deren Gemische.
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Beitragvon Maus 22 » Freitag 29. Oktober 2010, 09:14

ich habe in Toluoldämpfen gestanden, Pyridin, Methanol, Propanol, Aceton, Benzin, Chloroform...
Mit PAK-, PCB-Proben gearbeitet, Schlacken und Erze aufgemahlen, Quecksilberunfälle gehabt, Uranproben sind mir untergejubelt worden.
Zudem werden bei uns Testbleche lackiert und im Labor zum Trocknen ausgebreitet, weil der Abzug zu klein ist....
Der Haus-Arzt hat auf dem Feststellungsbogen den er an die BG geschickt hat geschrieben:
Beschwerden : Multi-Symptom-Syndrom;
Auf welche berufliche Einwirkung führt der Versicherte die Beschwerden zurück: z. B. toxische Belastung (Quecksikber)
Welche Berufserkrankung liegt vor oder wird angenommen : Chronische Vergiftung
Ergebnis der Untersuchung mit DIAGNOSE : noch unklar

Die Diagnose habe ich erst 15 Monate später bekommen: MCS und CFS
Was jetzt der Auslöser der Erkrankung ist, das weiß ich nicht, dafür gibt es Experten.
.
Es kann natürlich auch an den vielen verschiedenen Lösemittel gelegen haben. Ich kann mich da nicht festlegen. Ich weiß nur, dass die Erkrankung im Labor immer schlimmer wurde und ich mich im Urlaub (keine toxische Belastung) wieder erholte.
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Beitragvon Amazone » Freitag 29. Oktober 2010, 11:33

@ Maus22

Lösemittel kann man im Blut nachweisen. Hast du ein Human Biomonitoring z.B. im Medizinidchen Labor Bremen (http://www.mlhb.de/) machen lassen?


LG Amazone
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Beitragvon Maus 22 » Freitag 29. Oktober 2010, 11:56

Eine akute Lösemittelvergiftung kann man im Blut nachweisen.
Ich bin schon seit März 2009 krankgeschrieben und hatte zuvor ca. ein halbes Jahr vorher möglichst auf Chemikalien versichtet und Büroarbeit und Aussendienst gemacht.
Aber danke für den Tipp.
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Beitragvon Amazone » Freitag 29. Oktober 2010, 13:14

Hallo Maus22,

also bei mir wurden z.B. Toluol, Benzol und Terpene im Blut nachgewiesen, obwohl bei mir nicht unbedingt eine akute Lösemittelvergiftung vorlag.

Gruß Amazone
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Beitragvon Harry Voss » Freitag 29. Oktober 2010, 22:36

Wenn es im März 2009 war ist es jetzt zu spät Lösemittel messen zu lassen.
Man bekäme nur noch das was jetzt aktuell durch Expositionen im Körper ist.
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Beitragvon Maus 22 » Mittwoch 24. November 2010, 13:53

So, der Gutachter hat sein Gutachten geschrieben und meiner Rechtsberaterin zugesandt.
Die Rechtsberaterin will jetzt mit mir durch alle Instanzen vor Gericht gehen und endlich versuchen MCS auch als Berufserkrankung durchzubekommen. Sie sagte mir, dass dieses sehr lange dauert (mehrere Jahre) aber dass stehe ich durch. Ich will kämpfen und das nicht nur für mich.
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Beitragvon Cosi » Mittwoch 24. November 2010, 13:54

Viel Kraft Maus!!! Toll dass Du kämpfen willst und eine fähige, kämpferische Anwältin gefunden hast!
Wenn Du Fragen hast, wir sind hier und versuchen Euch zu unterstützen.
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Beitragvon Maus 22 » Montag 6. Dezember 2010, 22:18

Der Bericht des Gutachters liegt mir jetzt vor.
Die BG hat Fragen gestellt, die der Gutachter beantworten sollte.
Anzumerken ist, dass es sich erst um eine Quecksilbervergiftung handelte und sich erst später herausstellte, das es sich um MCS und CFS handelt.
-Welche Gesundheitsstörungen liegen bei der Versicherten vor ?
Bei der Versicherten liegt im Wesentlichen ein MCS vor.

-Welche davon können ursächlich auf eine Einwirkung von Quecksilber zurückgeführt werden ?
Eine Quecksilbervergiftung liegt nicht vor.

-Reicht ggf. eine - wenn auch nur geringfügige - berufliche Einwirkung aus, die von der Versicherten geklagten Beschwerden zu verursachen ?
Die Versicherte war während ihrer beruflichen Tätigkeit einer Vielzahl von Chemikalien exponiert, die Exposition gegenüber Chemikalien in geringen Konzentrationen verursacht die Beschwerden der Versicherten.

-Liegt eine entschädigungspflichtige BK vor ? Bejahendenfalls besteht eine MdE, ggf. ab wann und in welcher Höhe ?
Es liegt keine Berufserkrankung vor.

-Werden Maßnahmen nach §3 BKV vorgeschlagen, ggf. welcher Art ?
Die konkrete Gefahr der Entstehung einer Berufskrankheit besteht nicht.

-Welche Besonderheiten können sonst festgestellt werden bzw. welche Vorschläge können aus Ihrer fachärztlichen Sicht darüber hinaus gemacht werden ?
Durch eine Umschulung in einen Beruf im Bürobereich besteht unseres Erachtens eine Chance, die Versicherte wieder in eine Erwerbstätigkeit einzugliedern.
- Editiert von Maus 22 am 06.12.2010, 21:19 -
- Editiert von Maus 22 am 06.12.2010, 21:22 -
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Beitragvon Maus 22 » Montag 6. Dezember 2010, 22:25

Meine Anwältin wartet jetzt auf das Schreiben der BG und dann legt sie los.

Hat der Gutachter eigentlich mal selber gelesen, wie er sich in seinem Gutachten wiederspricht ?
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Beitragvon kf-forum » Dienstag 7. Dezember 2010, 05:28

Dieser "Gutachter" kan nur ein gelaufter Lakai sein. Wer solchen sich widersprechenden Mist von sich gibt, sollte als Gutachter nicht mehr zugelassen werden. Das Gutachterwesen in Dtl ist eines der schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das Grundgesetz.
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Beitragvon Clarissa » Dienstag 7. Dezember 2010, 06:58

ein klassisiches auftraggebergutachten nicht das papier wert auf dem es ausgedruckt wurde.
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Beitragvon Maus 22 » Freitag 21. Januar 2011, 13:51

Die BG hat sich immer noch nicht gemeldet. Nur das Gutachten wurde meiner Anwältin zugesandt. Daraufhin folderte die Anwältin einen entgültiges Bescheid von der BG. Nichts. Die lassen sich Zeit. Bescheid wurde erneut angefordert. Immer noch nichts.
Ich halte euch weiter auf dem laufenden.
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Beitragvon Tohwanga » Donnerstag 5. Mai 2011, 18:36

jetzt habe ich es endlich wieder gefunden.

Maus, dein begutachtender Arzt beruft sich möglicherweise auf diesen Eintrag im Ärzteblatt http ://www.gegen-gift.de/AeB%201002%20MCS_ArbeitsMed.rtf, aus dem Jahr 2002, wo deutlich drin steht:

Eine Anerkennung von MCS als Berufskrankheit ist angesichts des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Dessen ungeachtet kann das Vorliegen einer MCS-Symptomatik in den übrigen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt werden.
Tohwanga
 


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