Zum Namen Caroline Herr ergibt Google noch dies:
Kommentar zum Vortrag Dr. Caroline Herr, Gießen, „Mobilfunk und
Gesundheit“
An Frau Dr. Caroline Herr, Universität Gießen
Sehr geehrte Frau Dr. Herr,
auf der Bürgerversammlung Frankfurt am 05.02.2004 war mir ein direkter
Diskussionsbeitrag zu Ihrem Vortrag "Mobilfunk und Gesundheit" leider nicht möglich. Bitte
erlauben Sie mir deshalb, Ihnen im Anhang einen schriftlichen Kommentar zu mailen.
Ihr Vortrag stand für mich erkennbar unter einer Prämisse, die Professor Eikmann anlässlich
eines Gespräches über „Mobilfunk und Blutuntersuchungen“ am 20.08.2002 mir gegenüber
wie folgt formulierte: „Jedoch wird es trotz intensivster Forschung nicht möglich sein, für ein
Risiko, das nicht vorhanden ist, den Nachweis zu erbringen, dass es nicht vorhanden ist.“ ! ?
Es hat mir zu schaffen gemacht, dass Ihnen die Vielzahl der Untersuchungen über
Effekte mit potentieller gesundheitlicher Relevanz als Folge elektromagnetischer
Exposition, die das von Ihnen für einen wissenschaftlichen Nachweis geforderte
Kriterium „Replikation der Untersuchung mit gleichen Ergebnissen“ erfüllen, bisher
offensichtlich nicht zu einer anderen Sichtweise des Themas „Mobilfunk und
Gesundheit“ verhelfen konnten.
Selbst der von Ihnen besonders erwähnte und
tendenziös negativ behandelte FREIBURGER APPELL mit inzwischen über 40.000
Unterschriften von Ärzten und Wissenschaftlern veranlasst Sie anscheinend nicht zu
einem Überdenken Ihrer Position in der Risikodiskussion Mobilfunk.
Wenn die Professoren Bernhardt und Leitgeb, Mitglieder des ICNIRP, in einem
Schriftwechsel mir gegenüber bestätigen, dass den Grenzwerten nach der
26.BimSchV ausschließlich die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung
zugrunde liegen und hinsichtlich der nichtthermischen Wirkungen noch eine
gründliche wissenschaftliche Analyse der Hinweise und Verdachtsmomente auf
Gesundheitsbeeinträchtigungen durchgeführt werden muss, dann impliziert das ja
wohl, dass sie diese Risiken, anders als Professor Eikmann, nicht ausschließen.
Derartige reale Gefährdungen, die in den neuesten Veröffentlichungen des BfS, der
SSK, im TNO-Report und von wissenschaftlichen Institutionen weltweit bejaht werden,
fasst das ECOLOG-Institut in seinem Bericht vom April 2003 wie folgt zusammen:
„Effekte mit potentieller gesundheitlicher Relevanz sind als Folge elektromagnetischer
Expositionen“
Dem FREIBURGER Appell unwissenschaftliche Zusammenfassungen und sogar
Panikmache zu unterstellen ist mit aller Schärfe zurückzuweisen!
Unabhängig von der ganzen wissenschaftlichen Diskussion ist übrigens für gut
informierte Kreise das gesundheitliche und wirtschaftliche Gefährdungspotential
durch Mobilfunk schon jetzt selbstverständliche Realität. Nachfolgend nur einige von
vielen Beispielen:
· Handys und WALN-Geräte können bei leichtsinnigem Umgang heute
problemlos zur Wirtschaftsspionage oder Personenüberwachung benutzt
werden, ohne dass betroffene Personen oder Firmen etwas davon merken.
· Die BMW-Group hat drastisch reduzierte Strahlungswerte eingeführt. Die
zulässige Strahlenbelastung der weltweit tätigen rd. 105.000 Mitarbeiter durch
betriebliche DECT-Telefone darf höchstens 100 μW/m² betragen
· Versicherer fürchten Mobilfunk-Risiken. Eine Gesundheitsgefährdung könnte
zu Schadenersatz-Forderungen gegen Unternehmen führen, die mit der
Verbreitung elektromagnetischer Felder zu tun haben. Da sich die Versicherer
vor möglichen Millionenklagen fürchten, ändern jetzt die ersten die
Bedingungen für ihre Betriebshaftpflicht-Versicherungen.
· Eine Umfrage im Ring deutscher Makler ergab: Häuser mit Mobilfunkantennen
auf dem Dach sind schwer zu verkaufen. Selbst in der Nachbarschaft einer
Antenne purzeln die Preise. Der Wertverlust kann bis zu 50% betragen oder die
Immobilie sogar unverkäuflich werden.
· Mobilfunk Gesundheitsalarm an Schulen: Jede Schule in Großbritannien erhielt
von der britischen Regierung die schriftliche Empfehlung, Schülern unter 16
Jahren vom Telefonieren mit dem Handy abzuraten. Es gäbe
Gesundheitsrisiken, da Kinder wegen ihres noch nicht voll entwickelten
Nervensystems, der kleineren Köpfe und der höheren Gewebeleitfähigkeit
wesentlich empfindlicher reagieren als Erwachsene.
Angesichts der Fülle gegenteiliger Informationen ist die Behauptung der
Mobilfunkbetreiber, die Grenzwerte nach der 26. BimSchV böten ausreichend
gesundheitlichen Schutz vor Mobilfunkstrahlen, nach dem heutigen Stand der
Wissenschaft und Forschung objektiv falsch. Diese gesetzlichen Grenzwerte sind
krass ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz und sie sind
wissenschaftlich angreifbar, weil sie auf ernsthaften Fehlern und Unterlassungen
basieren.
Das gesundheitliche Gefährdungspotential des Mobilfunks wird heute nicht mehr
bestritten, auch von den Mobilfunkbetreibern selbst nicht mehr.
In ihrer Selbstverpflichtungserklärung vom 06.12.2001 betonen sie:
„Die Mobilfunkbetreiber nehmen die Besorgnisse der Bevölkerung sehr ernst. Sie
erklären daher ihre Bereitschaft, durch konkrete Maßnahmen die Vorsorge weiter zu
verstärken und damit einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der
Mobilfunk-Infrastruktur zu leisten“.
Der neueste TNO-Report vom 30.09.2003 der 3 niederländischen Ministerien für
Wirtschaft, Gesundheit und Telekommunikation stellt fest:
1. Mobilfunkstrahlung ist gesundheitsgefährlich.
2. UMTS-Mobilfunk ist noch gefährlicher als der herkömmliche GSM-Mobilfunk.
Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS, Dipl.-Ing. König, die
Strahlenschutzkommission SSK, die Ärztekammer Niedersachsen und viele weitere
Institutionen erklären übereinstimmend und zunehmend dringender:
„Es gibt gut definierte dosisabhängige thermische Effekte, die als Richtschnur für die
Festlegung von Grenzwerten benutzt werden. Zudem gibt es aber wichtigere
nichtthermische messbare Effekte auf biologische Funktionen schon bei wesentlich
niedrigeren Feldintensitäten.“
Und die Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED erklärt in dem von
inzwischen über 40.000 Ärzten, Wissenschaftlern u.a. unterschriebenen
„FREIBURGER APPELL vom 9. Oktober 2002:
„Wir beobachten in den letzten Jahren bei unseren Patientinnen und Patienten einen
dramatischen Anstieg schwerer und chronischer Erkrankungen, insbesondere
· Lern-, Konzentrations- und Verhaltensstörungen bei Kindern,
· Blutdruckentgleisungen
· Herzrhythmusstörungen
· Herzinfarkte und Schlaganfälle immer jüngerer Menschen
· Hirndegenerative Erkrankungen und Epilepsie
· Krebserkrankungen und Hirntumore
und sehen immer häufiger einen deutlichen zeitlichen Zusammenhang mit der
Installation einer Mobilfunkantenne im näheren Umkreis, einer intensiven
Handynutzung oder der Anschaffung eines DECT-Schnurlos-Telefones im eigenen
Haus oder der Nachbarschaft.“
http://www.buergerwelle.de/pdf/kommentar_zum_vortrag_dr._caroline_herr.pdf