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MCS kam im Schriftsatz des Vergleichs nicht vor

BeitragVerfasst: Montag 25. Oktober 2010, 08:16
von Juliane
Zitat aus einer umg pdf:

"In der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht (Juli 2006) lehnte die
Rentenversicherung Reha-Maßnahmen als aussichtslos ab und plädierte stattdessen für eine Erwerbsminderungsrente, gestützt auf die Befunde der behandelnden Ärzte und ohne
hauseigene Begutachtung. Die Rente war von mir nicht beabsichtigt. Sie kam überraschend, selbst für den Vorsitzenden Richter.

MCS kommt im Schriftsatz des Vergleichs nicht vor, es wird auf die Feststellungen der

behandelnden Ärzte verwiesen. Die Leistungsminderung begründet sich hauptsächlich auf die Diagnosen Mitochondropathie, Laktazidose und toxische Enzephalopathie. Die berufliche Verursachung spielt in Prozessen gegen die gesetzliche Rentenversicherung keine Rolle - es geht lediglich um die Feststellung des Restleistungsvermögens."

Volker Schaupp
39120 Magdeburg



http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/308leser.pdf