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verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Dienstag 13. September 2011, 22:30
von Christina
Ich denk, meine Frage kann untergegangen sein, daher starte ich jetzt nochmal einen neuen Thread:
Hallo, ich brauche mal wieder einen Rat von euch. Ich bekam nach Widerspruch die Anerkennung von 30 Prozent auf
Allergie der Haut/Schleimhäute
Gliedmaßenbeschwerden.
Auf Nachfrage, aus welchem Grund MCS nicht berücksichtigt wurde (habe eindeutige Atteste beigefügt) wurde mir erklärt, daß MCS in den Diagnosen enthalten sei.
Auf meinen Hinweis, daß MCS eine eigenständige Diagnose sei, wurde mir erklärt: das LAsD könne sich die Diagnosen selbst aussuchen. Ist das wahr? Können die sich das hindrehen, wie sie wollen? Wenn in meinen Unterlagen MCS steht, machen die etwas anderes ´draus und lassen MCS aus der Statistik verschwinden?
Gibt es eine Möglichkeit auf einen unvollständigen bzw. falschen Widerspruchbescheid zu pochen?
Außerdem: gibt es eine Studie oder irgendetwas Offizielles, wo MCS auf eine Impfung zurück zu führen war?
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Mittwoch 14. September 2011, 16:28
von Maus 22
ich kann dir die Frage leider nicht beantworten.
Aber wenn ein Beinamputierter erkärt bekommt, dass sein fehlendes Bein nur etwas zu kurz geraten ist und er deswegen später in Rente kann, finde ich das doch sehr mehrwürdig.
Lege auf jeden Fall Widerspruch ein und schalte einen Anwalt ein.
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Mittwoch 14. September 2011, 16:33
von Zdenka
Bei mir floß MCS in Immunschäden ein. Es sei in der Polyallergie enthalten schrieben sie mir damals.
Bei der Feststellung einer Behinderung wird nicht nach dem ICD-10 eingestuft.
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Mittwoch 14. September 2011, 17:56
von Payaso506
Hallo, Christina!
Bitte fordere Akteneinsicht ein z.B.:Für die Vorbereitung der Klageschrift benötige ich Akteneinsicht und bitte deshalb um die Zusendung aller Befundberichte meiner behandelnden Ärzte, der versorgungsärztlichen Beurteilungen und der übrigen Unterlagen (in Kopie). Vermutlich bekommst Du die Post dann in ca. 7 - 10 Tagen. Wann ist der Bescheid gekommen? Bitte achte auf die Frist, wenn Du eine Klage beim Sozialgericht einreichen möchtest! Bitte melde Dich nochmals (evtl. per PM)!
Viele Grüße
Payaso506
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Mittwoch 14. September 2011, 20:57
von Christina
Danke an euch.
Es ist schon die Entscheidung nach einem Widerspruch und ich habe keine Rechtschutz.
In der gutachterlichen Stellungnahme ist tatsächlich MCS inbegriffen. Nach der VersMed (dank meiner Super-Arbeitskollegin gefunden!! danke dir nochmal!! ;o)) müssen Fibromyalgie, CFS und MCS tatsächlich analog eingestuft werden und das haben sie bei mir gemacht. Rechtlich einwandfrei. So sehe ich es. Ich werde in 1/2 Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen und dann mehr auf die Formulierungen achten.
Hat jemand Erfahrung mit einem Sozialverband gemacht?
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Mittwoch 14. September 2011, 21:51
von Amazone
Hallo Chrisitina,
man kann auch ohne Rechtsschutzversicherung den Klageweg beschreiten. Bei Sozialgerichten braucht man sich meines Wissens noch nicht einmal anwaltlich vertreten zu lassen.
Man kann aber auch über Prozesskostenhilfe einen Anwalt beauftragen, sofern das Einkommen bestimmte Sätze nicht überschreitet.
VG Amazone
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Mittwoch 14. September 2011, 22:08
von Christina
Es wird nicht viel Sinn machen, zu klagen, denn die Beurteilung ist nach Aktenlage (habe die gutachterliche Stellungnahme jetzt vorliegen) und der angegebenen Fundstellen schlüssig. Jedenfalls kann ich es nachvollziehen, wie sie darauf gekommen sind. Da würde ich einen sehr pfiffigen Anwalt brauchen.
Da ich voll berufstätig bin, werde ich keine Prozeßkostenhilfe bekommen,
deswegen habe ich darüber nachgedacht, einem Sozialverband beizutreten.
Nach einer gewissen Wartezeit hat man dort wohl auch Rechtsschutz.
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Mittwoch 14. September 2011, 22:17
von Payaso506
Hallo, Christina!
Das Klageverfahren in der I. Instanz des Sozialgerichtes ist regulär kostenfrei, man benötigt auch keinen Rechtsanwalt und kann sich selbst vertreten.
Erst bei der II. Instanz (=Landessozialgericht) benötigt man einen Anwalt und es fallen Gerichtskosten an.
Bei niedrigem Einkommen oder geringer Rente ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich.
Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Sozialverband einzuschalten, aber meist kennen die sich mit MCS u.ä. nicht wirklich aus. Zudem sind Mitgliedsbeiträge fällig.
Viele Grüße
Payaso 506
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Donnerstag 15. September 2011, 21:24
von Christina
Mir wurde die Kostentabelle vorgelesen. Warum sollte das Gericht kostenfrei arbeiten?
verschwindet MCS so aus der Statistik?

Verfasst:
Freitag 16. September 2011, 01:19
von Payaso506
Hallo, Christina,
evtl. bist Du falsch beraten worden. Bitte informiere Dich nochmals. Ich habe in den letzten Jahren als "Ghostwriter" für 2 Freundinnen den gesamten Schriftwechsel mit dem Sozialgericht geführt und weiß deshalb, dass keine Gerichtskosten angefallen sind. Oder gelten in Deinem Bundesland andere Regelungen?
VG Payaso506