Zitat umg:
Rechtliche Anerkennungen in Verfahren von MCS- und
CFS-Erkrankten
Wilhelm Krahn-Zembol
Zusammenfassung
In einer Vielzahl von Verfahren des Verfassers konnten für MCS- und CFSErkrankte
rechtliche Anerkennungen durchgesetzt werden. Nach wie vor besteht
gleichwohl eine schwer zu durchschauende rechtliche Situation, obwohl MCS- und
CFS-Erkrankungen schon seit über zwei Jahrzehnten im ICD-10-GM klassifiziert
werden.
Bundesweit ist zum Teil eine äußerst unterschiedliche rechtliche
Anerkennungspraxis festzustellen. Da sich zudem die meisten Ärzte und
Gutachter mit diesen Krankheitsbildern nicht bzw. nicht hinreichend auskennen,
können MCS- und CFS-Erkrankte dann nur durch eine sehr gründliche
Verfahrensführung ihre zum Teil sehr schwerwiegenden Krankheitsbilder
nachweisen.
Im Folgenden wird die aktuelle Rechtslage in verschiedenen Verfahren kurz
dargestellt und mit Fallbeispielen erläutert:
• Rentenverfahren gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund u.a.,
• Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung,
• Untätigkeitsklagen wegen zu langer Verfahrensdauer in Rentenverfahren u.a.,
• Renten- bzw. Pensionsverfahren gegen berufsständische Pensionskassen,
• Schwerbehindertenverfahren,
• Verfahren gegen gesetzliche bzw. private Krankenversicherer/Beihilfestellen,
• Verfahren gegenüber Berufsgenossenschaften.
umwelt medizin gesellschaft 2011; 24(4): 318-326
Autor: Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol, - Umweltrecht/Umweltmedizin,
Toxikologie und Recht - als ausschließlicher Tätigkeitsbereich - bundesweit tätig,
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http://www.umg-verlag.de/umwelt-medizin-gesellschaft/411_kz_z.pdf