Unverschämt: Neues Urteil in dem MCS als F59 bezeichnet wird
Verfasst: Mittwoch 4. Dezember 2013, 23:19
LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 U 3109/11
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17066
Ich bin entsetzt
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Der Arbeits- und Umweltmediziner Prof. Dr. Dr. K. hat in einem am 28.03.2013 für das LSG erstellten Gutachten den Standpunkt der Beklagten gestützt. Bei dem Kläger bestünden ein Multiple Chemical Sensitivity (MCS)-Syndrom ICD-10 F 59, eine somatoforme autonome Funktionsstörung mit Angioödem und Kribbelparästhesien ICD-10 F 45.3 und eine craniomandibuläre Dysfunktion. In der Verursachung dieser Diagnosen komme der beruflichen Tätigkeit des Klägers als Maler und Lackierer keine überragende Bedeutung zu; vielmehr sei die Ursache in der Person des Versicherten zu sehen. Die beruflichen Einwirkungen hätten auch nicht die Bedeutung einer wesentlichen Mitursache. Weder die Voraussetzungen einer BK 1303 oder 1317 noch diejenigen einer Wie-BK nach § 9 Abs. 2 SGB VII seien erfüllt.
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Ich bin entsetzt