von Maria » Dienstag 19. September 2006, 22:13
Hallo Schnuffel,
so weit ich weiß, gilt man als berufsunfähig, wenn man mindestens ein halbes Jahr arbeitsunfähig erkrankt ist, seinen Beruf nicht ausüben kann und dieser Zustand weiterhin anhält (Bestätigung durch ein ärztliches Attest - am besten durch einen Facharzt). Ich denke den Nachweis über die bisherige Arbeitunfähigkeit muß man durch die Krankenkasse erbringen.
Ich weiß nicht welches Gewicht die Art der Erkrankung hat, aber normal muß eben dieser Tatbestand erfüllt sein und ärztlich bestätigt werden, daß man seinen Beruf, auf Grund der vorliegenden Erkrankung auch in absehbarer Zeit nicht ausführen kann. Das ist ein wichtiger Sachverhalt, um eine Anerkennung einer Berufsunfähigkeit durchzusetzen.
Viele Grüsse, Maria