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Grad der Behinderung?

BeitragVerfasst: Mittwoch 21. Januar 2009, 23:54
von Butterfly
Bin dabei meinen Antrag auf Anerkennung der Behinderung ans Versorgungsamt zu schicken. Meine Frage: Muss man ganz oben im Antrag eintragen wieviel % der Behinderung man beantragt? Denke, mal die gehen eh nicht groß darauf ein und machen was sie wollen. Habt ihr das einfach offen gelassen?

Grad der Behinderung?

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Januar 2009, 09:47
von Clarissa
schreib 100 rein und die merkzeichen für begleitung, rundfunkgebührenbefreiung und gehbehinderung das sollte schon sein, weniger würde ich nicht beantragen.

Grad der Behinderung?

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Januar 2009, 11:09
von Monja
Hi Butterfly,
sei nicht enttäuscht, wenn erstmal ne Ablehnung kommt, das
ist schon fast normal. Nach einem Widerspruch, den du dann
sofort machen solltest, gibts einen neuen Gutachter und dann
meistens die Anerkennung. Das Kennzeichen G hätte ich auch
gern bekommen, da ich nur unter Schmerzen gehen kann, aber
das ist sehr schwierig. Auch über 50% Anerkennung zu kommen,
da muss man schon sehr sehr schwer geschädigt sein. Aber ich
habe z.B. auf meinen Widerspruch hin ohne zu fragen gleich
50% erhalten direkt auf MCS, das war vor 10 Jahren schon ein
großer Erfolg. Es liegt sowieso immer auch an dem entsprechenden
Gutachter, den man hat, am besten sammelt man viele gute Unterlagen,
bevor du dort vorstellig wird. Hast du welche? Kannst du in Erfah-
rung bringen, ob der entsprechende Gutachter schon vor dir mit
MCS- Patienten zu tun hatte? Dann knn man anders auftreten, wenn
man einen Wissenden vor sich hat, statt einen, der MCS nicht kennt.

Herzlichst Monja

Grad der Behinderung?

BeitragVerfasst: Donnerstag 22. Januar 2009, 13:07
von Galaxie
Hallo Butterfly,

ich würde nicht den Grad der Behinderung angeben, das kann dann gleich ins gegensätzliche übergreifen.
In Raum Hmb. kenne ich einige Gutachter und auch aus Erzählungen von anderen, dort kann ich mich noch mal umhören, aus dem Raum Flensburg, Kiel u. Bremen.
- Selbst, wenn Du nichts sagst beim Gutachter, schreibt er was er will und das ist nicht immer positiv.

- Manche tun so als die ein ernst nehmen und dann folgt ein Negativgutachten; ich höhre es immer wieder von Betroffenen, mit ausagekräftigen Gutachten und Befunden v. ihren Ärzten, das ins gegensätzliche entschieden wird und wie bekannt ist, soll § 109 SGG recht auf ein unabhängigen Gutachter abgeschafft werden. Nachdem man bei ein nicht kompetenten Gutachter war, kann man n.§ 109 SGG ein eigenen vorschlagen und muß 1000,- Euro vorschiessen. -Man weis nie wie das ausgeht und
die meisten haben das Geld nicht.

Es folgt Gutachten gegen Gutachten u.s.w
und wenn es der erste Antrag beim Versorgungsamt ist bekommt man ein niedrigeren Grad an Behinderung.

Das der § 109 SGG abgeschafft werden soll, kommt aus Hmb.

Grüsse v. Galaxie!

Grad der Behinderung?

BeitragVerfasst: Freitag 30. Januar 2009, 18:35
von Alex
Hallo Butterfly,

ist diese Angabe überhaupt vom Antragsteller auszufüllen?
Oder ist es ein Feld, dass der Sachbearbeiter oder Gutachter später ausfüllen muss.

Ich würde auch nichts hinschreiben, wie soll man das als medizinischer Laie einschätzen?
Außerdem haben bestimmte Behinderungen bestimmte Prozentsätze.

Viele Grüße,

Grad der Behinderung?

BeitragVerfasst: Samstag 31. Januar 2009, 08:42
von Clarissa
Mal bitte zur Kenntnisname: Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die korrekte Bezeichnung im Amtsdeutsch wird die Abkürzung MdE verwendet.