Bg Anerkennung und Arbeiten

Bg Anerkennung und Arbeiten

Beitragvon Jens R » Freitag 13. Februar 2009, 10:31

Hallo
Da ich wegen BK1317 gegen eine BG mit Gericht vorgehe, wird die BG jetzt richtig krötig. Ich solle gefälligst arbeiten gehen, obwohl ich seit fast einem Jahr als folge von BK1317 mit Lösemittelintox. MCS und CFS krank geschrieben bin.
Die BG hatt ohne mein Wissen ein Gutachten erstellen lassen, in dem ich als terapierbar und arbeitsfäig, beschrieben werde. Die Krankschreibung wurde von der BG anerkannt und ich bekomme Verletztengeld. Nun wird mir mangelnde Mitarbeit vorgeworfen, da ich mich ja nicht als Arbeitssuchend gemeldet habe(falsch). Das AA nimmt keine krankgeschriebenen als Kunden an.
Seit fast 5 Jahren frage ich alle Sozialträger, welche Arbeiten ich noch mit meinen Einschränkungen machen kann.
Arge sagt, nicht mehr vermittelbar, LVA
AA sagt dasselbe sogar ohne MCS, CFS
LVA 100% gesund soll Arbeiten gehen
IKK zirp...zirp, keine Antwort
BG alle krankheitsauslösenden Stoffe meiden, arbeiten gehen trotz nachgewiesener Gehirnschäden, tox.Enzophalepatie MCS, CFS, kaputter Wirbelsäule und Schulter, evt. tox Polyneuropathie
Mein Umweltarzt wird als inkompetent hingestellt(schriftlich) hingestellt. Sämtliche Untersuchungen werden ignoriert Genvarianten, LTT, PET und mehr

MfG Jens
Jens R
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Beitragvon Juliane » Freitag 13. Februar 2009, 16:56

Hallo Jens,

was hältst Du davon, mit Deiner Geschichte an die Presse zu gehen.

Zum Beispiel an die taz
Schau mal hier:

http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/parteiische-sachverstaendige/?src=SE&cHash=5738845606

Schreibe denen doch einfach eine Mail und bitte um Telefonkontakt:



http://www.taz.de/6/kontakt/
Juliane
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Beitragvon Eddy » Freitag 13. Februar 2009, 17:23

Super Idee Juliane, die Taz ist für solche Themen offen, die haben schon oft kritische Beiträge gebracht.
Jens ich wünsche Dir viel Glück, dass sie Deinen Fall aufgreifen.

Gruß Eddy
Eddy
 

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Beitragvon Jens R » Samstag 14. Februar 2009, 08:57

Danke für eure Antwort und dem Link, habe einen Auszug higeschrieben, mal sehen was kommt.

MfG Jens
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Beitragvon Jens R » Freitag 20. Februar 2009, 14:19

Die BG hatt mich jetzt zum BNW, zur Feststellung meiner Arbeitsfähigkeit geschickt. Eine Frau Diplom-Psychologin wird am 24.02. ein Erstgespräch mit mir führen. Da bin ich jetzt aber gespannt. Das gleiche Gespräch hatte ich bereits mit meiner Krankenkasse im Juni 2008, mit dem Ergebnis, das ich bei der BG gelandet bin.
LG Jens
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Beitragvon Alex » Freitag 20. Februar 2009, 21:55

Hallo Jens,
nimm unbedingt eine Begleitperson mit, sonst wirst Du abgekocht.

Gruß,
Alex
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Beitragvon Pennylane » Samstag 21. Februar 2009, 21:45

Frage unbedingt ob die Praxis für Dich geeignet ist.
Ich wurde begutachtet und hinterher ging es mir fast 2 Monate schlecht.
Nimm eine Maske mit für den Erstfall.
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Beitragvon Blueberry Hill » Samstag 21. Februar 2009, 22:48

Im Mai dieses Jahres wurde ein richtungweisender Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-
Pfalz (LSG Rhl.-Pf.) veröffentlicht (Beschluss vom 23.02.2006,Az.L 4 B 33/06)1, in dem der Anspruch
von Klägern auf Mitnahme einer Begleitperson erstmals obergerichtlich bestätigt wird. Der Inhalt
dieser Entscheidung soll im Folgenden dargestellt und bewertet werden.

http://www.abekra.de/Recht/PatientInnen_Versichertenrechte/umg%204_2006-Tamm.pdf
Blueberry Hill
 

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Beitragvon Maria Magdalena » Sonntag 22. Februar 2009, 00:40

Hallo Pennylane,

was war das genau für eine Praxis? Was hat Deine Gesundheit verschlechtert?

@ Blueberry Hill

Danke für den Tipp. Man sollte unbedingt eine Begleitperson mitnehmen.

Ich verstehe trotzdem nicht, was eine Psychologin bei einem Menschen begutachten soll, der nachgewiesene neurotoxische Schäden durch Lösungsmittel hat.

Kann man nicht rechtlich begründet dieser Aufforderung widersprechen und sich die unnötige Tortur ersparen? Ich bin zwar kein Anwalt, doch es scheint mir völlig irrelevant.
Maria Magdalena
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Beitragvon Jens R » Sonntag 22. Februar 2009, 07:57

Das hatt in diesem Fall mit ärztlicher Begutachtung nichts zu tun . Ich bekomme Verletztengeld von der BG(nicht wenig) und die möchten mich nun aus dem Bezug raushaben und warten nur auf mangelnde Mitarbeit. Ich werde am Montag dort anrufen und die Dame fragen ob sie überhaupt von der Problematik Ahnung hatt und was die BG von ihr will. Ich habe schon andere Psychologen vom Gegenteil ihrer Meinung überzeugt. Mein Anwalt hatt gesagt, ich soll das mitmachen, um meine Restarbeitsfähigkeit festzustellen. Sollte nicht mehr viel vorhanden, oder ich unvermittelbar sein, hilft das gegen die BG. Die BG erkennt ja nur 20% an, also bin ich nach deren Meinung voll arbeitsfähig. Das ich bereits vom AA (2006) als unvermittelbar eigestuft bin, interessiert die nicht. Leider kenn ich hier niemanden, den ich zu diese Gespräche mitnehmen kann. Ich lebe seit Jahren sehr zurückgezogen und habe nach außen kaum Kontakte. Wenn jemand im Raum Braunschweig bereit ist mitzukommen, gern.

LG Jens
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Beitragvon Jens R » Mittwoch 25. Februar 2009, 06:47

War gestern da, die junge Frau hatt Zusatzausbildung in Richtung Krankheitsbilder- ersten Arbeitsmarkt. Es ging nur um meine Untersuchungsergebnisse und welche Arbeiten ich damit noch ausführen kann. Die BG hatt ihr natürlich nicht alle Daten mitgeteilt und so konnte ich mein Gesprächsablauf mit Vorstellung meiner Ergebnisse durchziehen. PET. LTT. Genvarianten usw. hatt sie sich alles genau angesehen und gesagt, damit habe ich keine Chance mehr am Arbeitsmarkt. So gibt sie das auch der BG weiter. Abwarten. Mitwoch nächster Woche sprech ich noch einmal mit ihr.
Der Auslöseweg, schleichende Vergiftung-MCS/CFS als Folgekrankheit aufgrund mangelnder Entgiftung ist ihr bekannt und wird auch so anerkannt. Sie kannte auch die Krankheitsbilder und wuste,dass es körperliche Krankheiten sind.

LG Jens
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Beitragvon Lilienblüte » Mittwoch 25. Februar 2009, 11:42

Lieber Jens,
das hört sich sehr positiv an. Ich drücke Dir die Daumen,
Lilienblüte
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Beitragvon Marcel S. » Montag 2. März 2009, 13:12

Hi Jens,

ich finde auch, dass es sich nicht schlecht anhört.
Auf alle Fälle drücke ich Dir die Daumen,

Grüsse
Marcel S.
 

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Beitragvon Jens R » Montag 2. März 2009, 15:56

Danke euch allen.
Habe vorhin noch einmal mit der jungen Frau gesprochen, sie hatt das bereits so der BG telefonisch mitgeteilt und macht noch ein Schriftstück fertig, wovon ich auch eine Kopie bekomme.Wird meinem Anwalt bestimmt gefallen.
Ruhe bewahren auf seinen berechtigten Standpunkt beharren und trotz Widerstände weiterkämpfen lohnt sich.

LG Jens
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Beitragvon DGMCS » Samstag 21. März 2009, 01:38

Also, MCS ist nicht identisch mit der Lösemittelkrankheit BK 1317.

Es gibt eine Leitlinie der HNO zu Riechstörungen und dort die
toxisch bedingte nichtsinunasale Riechstörung (Seite 3 der Synopse).
Warum hat noch Niemand bei Lösemittelschädigung damit argumentiert?
Wenn jemand mit einer MCS-Diagnose bei der BG ankommt, dann fällt
er schon deshalb auf den Bauch, weil die MCS-Symptomatik in keinem
Beruf als statistisch gehäuft auftretend anerkannt ist. Auch bei
Lösemittelarbeitern ist die MCS-Symptomatik eine gelegentliche
Begleitsymptomatik, in etwa 5 v.H. der Fälle.
Der LTT-Test wird von der Arbeitsmedizin bis heute nicht anerkannt.
Er wird als nicht zuverlässig beschrieben. Andererseits gibt es
die Allergien vom Typ IV und die Damen und Herren Arbeitsmediziner
sollten auch einmal angeben, wie Allergien vom Typ IV festgestellt
werden sollten. Zu MCS gehören Allergien jedoch in keinem Fall, auch
nicht nach dem MCS-Konsensus.
Die Bestimmung von Genpolymorphiosmen ist nicht ausschlaggeben dafür,
dass jemand an MCS erkrankt ist. Dies gibt eine solcher Befund nicht
her. Einmal kann man Jahrhzehnte mit Varianten der Gen-P. ohne Symptome
leben und andererseits kann man mit regulären Gen-P. schwere MCS haben.
Ein Marker, der nichts darüber aussagt, ob man krank, arbeitsunfähig
krank oder erwerbsgemindert ist, der kann eben auch dazu nicht herangezogen
werden. Diese Zustände müssen also anders begründet werden, als durch
solche Laborbefunde. MCS ist ja kein Zustand eines Vor- oder Frühstadiums
von Krankheiten. Es muss sich um so schwere Symptome handeln, dass diese
selbst von Krankheitswert sind, ohne dass sie zu einer anderen Gesundheits-
störung gehören. Solche anderen G. wären CFS, Allergien, Migräne, Krebs,
Rheuma, usw.

Lesen Sie evtl. noch meinen Post von heute zu einem Bescheid eines
Versorgungsamtes.

Heinz A. Guth, Bundesvorstand
Deutsche Gesellschaft Multiple-Chemical-Sensitivity e.V.
http://www.dgmcs.de
- Editiert von DGMCS am 21.03.2009, 09:50 -
DGMCS
 

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Beitragvon Jens R » Samstag 21. März 2009, 07:41

Die erworbene Chemiekalienintoleranz und CFS ist eine Folgekrankheit und ist im BK1317-Verfahren auch nicht relevant. Sie wird auch nur für meine Restarbeitsfähigkeit herangezogen. BK1317 und Restarbeitsfähigkeit sind voneinander getrennte Verfahren. Mein Anwalt beschäftigt sich auch nur mit BK1317.

LG Jens
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Beitragvon Amazone » Samstag 21. März 2009, 23:22

@ Herrn Guth,

die Annahme, dass CYP450 Genpolymorphismen bzw. Enzyme nichts darüber aussagen, ob jemand krank ist oder nicht, ist schlichtweg falsch, weil adverse Effekte dann eintreten, wenn die nachfolgenden zellulären "Verteidigungsmechanismen" (wie z.B. die Phase II Enzyme) nicht schnell genug greifen oder überlastet werden (Vermeulen 1996)
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Beitragvon Dundee » Samstag 21. März 2009, 23:56

MCS wurde bei Berufskrankheitenverfahren schon richterlich akzeptiert

Nachzulesen im CSN Blog:

WIDERGELGT: Die Lüge, Chemikalien-Sensitivität (MCS) sei nicht anerkannt/Teil II
http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/05/24/widergelgt-die-luege-chemikalien-sensitivitaet-mcs-sei-nicht-anerkanntteil-ii/

Zitat aus dem Artikel:

"2006, fünf Jahre nach einem obsiegenden Urteil am Sozialgericht Düsseldorf, bestätigte das Landessozialgericht das obsiegende erstinstanzliche Urteil eines chemikaliensensiblen Mannes. Die Rentenversicherung NRW war gegen das Urteil mit Berufung vorgegangen. Der anerkannt durch Pestizide berufskranke Kläger (TE II b; PNP; MCS) erhielt die erstinstanzlich zugesprochene Vollrente nachbezahlt, und sie wurde ihm auch für künftig zugestanden. Das Gericht hatte der beklagten Landesversicherungsanstalt in der mündlichen Verhandlung nahe gelegt, die Berufung zurückzunehmen. Die Beklagte tat dies ohne weiteren Kommentar. Das zuvor gefällte Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2000 wurde damit im Januar 2006 rechtskräftig.


Im Gerichtsprotokoll stand zu lesen:

„Dabei ist ferner zu berücksichtigen, dass ausweislich der ärztlichen Bescheinigung von Dr. M. beim Kläger mit einer erheblichen Symptomatik (Missempfindungen, Kopfschmerzen, Palpationen der Augenlider und verschiedener Muskelgruppen sowie Herzrhythmusstörungen) zu rechnen ist, wenn er Chemikalien ausgesetzt ist, die in ihrer Höhe von der Durchschnittsbevölkerung gut toleriert würden.“

„Auch diese Bescheinigung im Zusammenhang mit den medizinischen Unterlagen der Berufsgenossenschaft machen deutlich, dass die Verwendungsmöglichkeiten des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch im Hinblick auf die mögliche Exposition von Chemikalien drastisch eingeschränkt ist. Die Beklagte hat keine Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, auf die der Kläger noch zumutbar verweisbar wäre, benannt oder benennen können. Dies wäre aber im Hinblick auf die schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers und daraus resultierende weitreichende Leistungseinschränkung erforderlich gewesen.“ (1)


--

Ein Angestellter war auf seinem Arbeitsplatz in der Süßwarenindustrie durchschnittlich sechs Mal im Jahr Chlorpyrifos, einem in den USA seit Jahren verbotenen Insektizid der Organophosphatklasse, ausgesetzt gewesen. Als Folge litt er auch unter Chemikalien-Sensitivität. Im Jahr 2000 erhielt der Mann richterlich 35 % berufsbedingte MdE/Rente zugestanden. Zu den gerichtlich anerkannten Folgen zählte u.a.: „Sensibilisierung gegenüber Gerüchen und Schadstoffen, insbesondere Pestiziden“. (2)
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