Hi!
Ich möchte Einspruch bei meinem Schwerbehindertenantrag einlegen.
Da wurde der GdB \"nur\" auf 40% festgesetzt.
Maßgebend für die Feststellung ist
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/versorgungsmedizinische_grunds_tze.pdf
Da das ein riesen *Wälzer* ist, wollte ich fragen, ob jemand den entscheidenten Part kennt.
- Editiert von Sileah am 13.02.2009, 17:22 -