http://www.bmas.de/coremedia/generator/32690/property=pdf/2009__03__27__rs__ahp__aenderung__2008__12__15__IVc3__46052__260.pdf
Unter "Änderungen und Ergänzungen der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" auf der Website des BMAS steht folgende Anmerkung:
Zitatanfang:
Dazu Rundschreiben vom 26. Januar 2009
In meinem Rundschreiben vom 15.12.08 (IVc3 - 46052-2/60) wurde empfohlen, die Änderungen der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" ab 01.01.09 gemäß der Verordnung zur Durchführung des § 1 Absatz 1 und 3, des § 30 und § 35 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) umzusetzen. Es wurde um Beachtung bei der versorgungsärztlichen Begutachtung gebeten und empfohlen, die Änderung in die Versorgungsmedizin-Verordnung zu übernehmen.
Diese Formulierung ist missverständlich:
Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass beabsichtigt ist, die im Bezugsrundschreiben aufgeführten Beschlüsse mit der nächsten Änderungsverordnung in die Versorgungsmedizinischen Grundsätze der VersMedV aufzunehmen und meinerseits keine Bedenken bestehen, im Vorgriff darauf diese Beschlüsse bereits jetzt zu beachten.
Zitatende