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BMAS offizielles Rundschreiben - 6. FMS -MCS - CFS

BeitragVerfasst: Freitag 3. April 2009, 17:17
von Amazone
http://www.bmas.de/coremedia/generator/32690/property=pdf/2009__03__27__rs__ahp__aenderung__2008__12__15__IVc3__46052__260.pdf

Unter "Änderungen und Ergänzungen der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" auf der Website des BMAS steht folgende Anmerkung:

Zitatanfang:
Dazu Rundschreiben vom 26. Januar 2009
In meinem Rundschreiben vom 15.12.08 (IVc3 - 46052-2/60) wurde empfohlen, die Änderungen der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" ab 01.01.09 gemäß der Verordnung zur Durchführung des § 1 Absatz 1 und 3, des § 30 und § 35 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) umzusetzen. Es wurde um Beachtung bei der versorgungsärztlichen Begutachtung gebeten und empfohlen, die Änderung in die Versorgungsmedizin-Verordnung zu übernehmen.

Diese Formulierung ist missverständlich:
Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass beabsichtigt ist, die im Bezugsrundschreiben aufgeführten Beschlüsse mit der nächsten Änderungsverordnung in die Versorgungsmedizinischen Grundsätze der VersMedV aufzunehmen und meinerseits keine Bedenken bestehen, im Vorgriff darauf diese Beschlüsse bereits jetzt zu beachten.

Zitatende

BMAS offizielles Rundschreiben - 6. FMS -MCS - CFS

BeitragVerfasst: Samstag 4. April 2009, 21:49
von Maria Magdalena
Hallo Amazone,

wie soll ich das verstehen? Ist das jetzt ein Schritt zurück oder eher nur eine Formalität ohne Bedeutung?

Wo ist der Unterschied zwischen der Empfehlung vom 15.12.08 und der Klarstellung vom 26.01.09?

BMAS offizielles Rundschreiben - 6. FMS -MCS - CFS

BeitragVerfasst: Samstag 4. April 2009, 22:24
von Melville
Ich seh es positiv Maria Magdalena.
Wirkt auf mich, als sei der guten Frau die Hütte eingelaufen worden.

BMAS offizielles Rundschreiben - 6. FMS -MCS - CFS

BeitragVerfasst: Samstag 4. April 2009, 22:33
von Amazone
@ Maria Magdalena,

Fakt ist, dass es einen Beschluss gab, den Begriff "Somatisierungssyndrome" zu streichen (Schreiben vom BMAS November 2008 und oben genanntes Rundschreiben.

Fakt ist, dass man beim BMAS zu dem Zeitpunkt bereits gewußt hat, dass die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit ab 01.01.09 durch die Versorgungsmedizinverordnung ersetzt werden sollte. In dieser VersMedV bzw. in deren versorgungsmedizinischen Grundsätzen steht aber noch der Begriff "Somatisierungssyndrome", weil das BMAS erst später (nach Erhalt des Beschwerdebriefes) den Beschluss fasste, diesen zu streichen.

Vermutlich wurde aus diesem Grund auf der Website des BMAS auf diesen Sachverhalt hingewiesen bzw. darauf, dass diese Beschlüsse bereits seit Januar 2009 bei der versorgungsmedizinischen Begutachtung zu beachten sind. Es fragt sich nur, wann die nächste Änderungsverordnung zu den versorgungsmedizinischen Grundsätzen stattfindet.

Ich hoffe, dass das jetzt etwas verständlicher geworden ist.

Gruß Amazone