Mit Ausnahme Portugals wird die „Multiple Chemikalien-Sensitivität“ in
keinem europäischen Land als Berufskrankheit anerkannt.
MCS UND BERUF
GRENZEN DES WISSENS, GRENZEN DER VORSORGE
Ungeachtet bestehender Unsicherheiten bei der Einordnung von „Multipler
Chemikalien-Sensitivität“ (MCS) werden ArbeitsmedizinerInnen vermutlich
vermehrt mit diesem Symptomkomplex konfrontiert werden, auch
wenn sie keine Berufskrankheit darstellt.
SICHERE ARBEIT 5/2003
http://www.sicherearbeit.at/downloads/download_1390.pdf