Vor einen Jahr fand in Augsburg ein Kongress statt, bei dem sich Teilnehmer in einem
Workshop mit dem Thema Drittmittel beschäftigt haben:
"Ethik in der Forschung:
Publikationsrechte bei
Drittmittelprojekten
W. Ahrens
Universität Bremen, Bremer Institut für Präventionsforschung
und Sozialmedizin (BIPS),
Bremen
Forschungsnehmer von epidemiologischen
Drittmittelstudien sind immer
wieder damit konfrontiert, dass öffentliche
oder private Auftraggeber die Publikationsfreiheit
der durchführenden wissenschaftlichen
Einrichtungen beschränken
wollen. Dies geschieht z.B. dadurch, dass
Drittmittelgeber entsprechende Vertragsklauseln
durchsetzen wollen, die einer
guten wissenschaftlichen Praxis entgegenstehen
oder gar gegen ethische Prinzipien
verstoßen. Auf dem Workshop soll herausgearbeitet
werden, welche Grundprinzipien
und Minimalkriterien für wissenschaftliche
(Forschungs-) Aufträge durch öffentliche
oder private Auftraggeber gelten müssen
und welche Bedingungen von Seiten der
Wissenschaft erfüllt sein müssen, um
z.B. der Forderung für Gute Epidemiologische
Praxis (GEP) „Die Publikation der
Ergebnisse einer Auftragsforschung darf
nicht verhindert, behindert oder unzumutbar
verzögert werden" gerecht zu werden
(http://www.dgepi.de/doc/Empfehlungen.doc).
Ein konkreter Anlass für diese Diskussion
ist die Vergabepraxis der Stadt Frankfurt
zur Untersuchung der Spätfolgen des so
genannten Hoechst-Störfalls im Jahre 1993
(http://www.bips.uni-bremen.de/hoechst.
php). Vertragsklauseln, die ein Publikationsverbot
beinhalten, hinderten unabhängige
Institute daran, einen Forschungsauftrag
von der Stadt anzunehmen. Auf dem
Workshop werden Beispiele und Erfahrungen
aus der Praxis berichtet und den
etablierten Standards einschlägiger Organisationen
gegenübergestellt. Beispielhaft
werden Vertreter verschiedener
Fördereinrichtungen wie z.B. der DFG
und der Ethikkommissionen ihre Position
darstellen, um die beschriebene Problematik
aus verschiedenen Blickwinkeln zu
diskutieren. Ziel der Veranstaltung ist es,
eine Position von Seiten der Wissenschaft
zu formulieren und zu überlegen, welche
sinnvollen Schritte unternommen werden
können, um die einzelnen Wissenschaftler
oder Einrichtungen darin zu unterstützen,
die Publikationsfreiheit sicher zu stellen
und ihre Position bei entsprechenden
Vertragsverhandlungen zu stärken und
dabei berechtigte Interessen von Drittmittelgebern
zu berücksichtigen."
Seite 403
http://www.med-ges-2007.de/pdf/Abstractband.pdf
Hier dazu noch ein Blick auf die Internetseite eines der Mitveranstalter des Augsburger Kongresses, der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie e.V.
"Kodex „Gute Praxis der Forschung mit Mitteln Dritter im Gesundheitswesen“ (GPFMD)
Code of Conduct – Good Practice for Research in Health Care Financed by Third
Parties"
http://www.medsoz.uni-freiburg.de/dgms/Kodex.pdf
http://www.medsoz.uni-freiburg.de/dgms/ziele_dgms.htm
http://www.medsoz.uni-freiburg.de/dgms/welcome.htm