Auch 2011 - aktuelle Indoktrination von Gutachtern

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Beitragvon Amazone » Samstag 25. Juni 2011, 20:05

Fortbildung Somatoforme Störungen
Der beste Weg zum Gutachten

Die Begutachtung somatoformer Störungen gestaltet sich meist sehr schwierig, da all diesen Störungen eine hinreichend erklärbare Symptomatik der somatischen Ursache fehlt, die Betroffenen aber der Überzeugung sind, an einer körperlichen Ursache der Beschwerden zu leiden. BERNHARD WIDDER

Verfasser:
Bernhard Widder
Klinik für Neurologie und Neurologische Rehabilitation, Bezirkskrankenhaus Günzburg Ludwig-Heilmeyer-Str. 2, 89312 Günzburg E-Mail: neurologie@bkh-guenzburg.de

Gemäß ICD-10 umfassen soma­toforme Störungen (F45) ein breites Spektrum an Beschwer­debildern, das von polytopen Schmerzen über Beschwerden im kardiovaskulären, gastrointestinalen, respiratorischen und/ oder Urogenitalsystem bis hin zu „Be­findlichkeitsstörungen“ wie vorzeitiger Erschöpfbarkeit und Müdigkeit, Ge­dächtnis- und Konzentrationssstörungen, Schlafstörungen, Missempfindungen und Taubheitsgefühlen, Angstzuständen, Muskelschwäche und vieles mehr reicht. Hierunter zu subsumieren sind letztlich auch „neue“ Krankheiten wie das „Chro­nic-Fatigue-Syndrom“, die „Multiple Chemical Sensitivity“, das „Fibromyal­gie-Syndrom“ oder das „Sick-Building- Syndrom“, die bemerkenswerte Ähnlich­keiten mit ihren „Vorgängersyndromen“ wie der „Eisenbahnkrankheit“ oder der „epidemischen Neuromyasthenie“ zeigen. Gemeinsamer „Link“ all dieser Stö­rungen ist das Fehlen einer die Sympto­matik (hinreichend) erklärbaren soma­tischen Ursache und die meist feste Überzeugung der Betroffenen, (trotz­dem) an einer körperlichen Ursache der Beschwerden zu leiden. Die Begutachtung somatoformer Störungen ist aus folgenden Gründen schwierig:
— Klinische und apparative Befunde allein sind nur von geringer Bedeu­tung, da pathologische Befunde definitionsgemäß entweder ganz fehlen oder nichts über das Ausmaß tatsächlich bestehender Funktions­beeinträchtigungen aussagen.
— Auch noch so beeindruckende Dia­gnosen, wie zum Beispiel die eines Fibromyalgie-Syndroms sagen nichts über den Schweregrad der Funktionsbeeinträchtigung aus.
— Die subjektive Selbsteinschätzung einschließlich aller Selbsteinschät­zungsskalen und Fragebögen allein ist in der gutachtlichen Situation mit dem Wunsch einer finanziellen und/oder gesellschaftlichen Kom­pensation der geklagten Beschwer­den nicht ohne Weiteres verwertbar.
— Ein geringer oder ausbleibender Be­handlungserfolg begründet nicht zwangsläufig auch einen hohen Lei­densdruck mit schweren Funktions­beeinträchtigungen.
Gemäß den Vorgaben in den meisten Rechtsgebieten sind Funktionsstörun-gen jedoch im so genannten „Vollbeweis“ nachzuweisen, das heißt „mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der den Zweifeln Schwei­gen gebietet, ohne sie völlig auszuschlie­ßen“. Lediglich plausible, nachvollzieh­bare oder am ehesten anzunehmende Funktionsstörungen erfüllen dieses Kri­terium nicht und machen, wenn sich derartige Aussagen in einem Gutachten finden, dieses für den Auftraggeber wert­los. Angesichts dieser Schwierigkeiten empfiehlt sich in der Begutachtungssitu­ation – nach vorausgegangener Klärung der Diagnose – ein standardisiertes Vor­gehen




http://www.root.webdestination.de/kunden/01extern/bdn_redaktion_ssl_neu/upload/34_nt01_11.pdf
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Beitragvon Palau » Samstag 25. Juni 2011, 22:35

Es hat den Anschein, dass dieser Gutachter es verpennt hat, sich mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft auseinanderzusetzen.
Es besteht der Verdacht, dass er an einer "neuen" Krankheit leidet, die ihn diesbezüglich blockiert.
Leidet er eventuell an einem Blockade-Syndrom?
Bei solch einem Syndrom müsste ihm die Qualifikation als Gutachter abgesprochen werden.
Palau
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Beitragvon mirijam » Samstag 25. Juni 2011, 22:51

"Die Psychiatrisierung von MCS-Kranken stellt in Deutschland den Tatbestand der Diskriminierung körperlich Behinderter dar

MCS ist als körperliche Krankheit einklassifiziert
MCS ist im für Deutschland gültigen WHO Register der Krankheiten, dem ICD-10 GM, als körperliche Krankheit einklassifiziert. MCS trägt dort den Diagnoseschlüssel T.78.4 und ist dem Kapitel 19 unter “Verletzungen, Vergiftungen” zugeordnet. In Deutschland sind Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch V dieser rechtsverbindlichen Klassifizierung verpflichtet. (1,2,3)

MCS ist eine körperliche Behinderung, aber…
Multiple Chemical Sensitivity (MCS) ist in Deutschland seit 2005 als körperliche Behinderung anerkannt (Ziffer 26.18, Register Einschränkung des Bewegungsapparates). Der Behindertenstatus wird auf Antrag im Einzelfall zugebilligt. Behinderte dürfen laut geltendem Recht nicht diskriminiert werden und stehen unter besonderem Schutz. Chemikaliensensible spüren jedoch wenig von der Sicherheit, die ihnen von Rechts wegen gewährt wird, im Gegenteil. Sie werden aufgrund von (teils bewusster) Desinformation als psychisch Kranke abgestempelt, obwohl der internationale wissenschaftliche Sachstand klar darlegt, dass es sich um eine körperliche Krankheit handelt. Ein Kriterium dafür sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP), wie man nachfolgend erkennen kann:

In Deutschland wurde MCS im Jahr 2004 erstmals als Behinderung eingegliedert, jedoch hatte man Chemikalien-Sensitivität (MCS) und Chronische Erschöpfung (CFS) sehr zum Leidwesen der Erkrankten und deren Ärzte in den Leitlinien unter Ziffer 26.3 “Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, psychische Traumen” gelistet. Die Erkrankten und ihre Ärzte empfanden diese Einstufung zu Recht als Diskriminierung, was zu einer Neueingliederung im Jahr 2005 führte. (4) Seitdem werden MCS und CFS unter Ziffer 26.18 “Haltungs- und Bewegungsapparat, rheumatische Erkrankungen” geführt. Zwar kann seither beim Vorliegen einer besonders schweren MCS ein GdB von mehr als 50 zuerkannt werden, aber in den Leitlinien befindet sich noch immer ein Punkt der Diskriminierung. MCS ist zwar körperlichen Einschränkungen zugeordnet, jedoch steht in der AHP Fassung 2008 zu lesen:

“Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.”

Diese Bewertung “ähnliche Somatisierungssyndrome” verwundert, denn bereits 1998 hatte der ärztliche Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, folgende Aussage getätigt:

“Gemäß Beschluss sind so genannte Umweltkrankheiten, wie das “MCS-Syndrom”, die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbussen und Körperfunktionsstörungen, etc. einhergehen, grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass psychische oder psychiatrische Krankheiten nicht mit dieser Einstufung verbunden sind.” (5)

MCS Patienten-Initiative reklamiert Diskriminierung Behinderter
Die MCS Patienten-Initiative gegen Diskriminierung trat in Aktion und schrieb das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales an und erwirkte, dass der derzeitige Passus, in dem die Erkrankung MCS unangebrachter Weise als Somatisierungsstörung bezeichnet wurde, nun endgültig von diskriminierenden Bezeichnungen befreit und geändert wird: (6)

Abschrift des Briefes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales


MCS Patienten-Initiative
gegen Diskriminierung

Bonn, 21.November 2008


Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht


Sehr geehrte Frau xxx



Wie im Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Herr Thönnes angekündigt, erfolgt nun die Antwort auf Ihr Schreiben vom 29.09.2008, nachdem der Sachverständigenbeirat Versorg-ungsmedizin getagt hat.


Die Sachverständigen haben empfohlen, den Satz


“Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.”
durch
“Die Fibromyalgie, Chronisches Fatigue Syndrom (CFS), Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.”
zu ersetzen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Dr. Christa Rieck
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales


Diskriminierung in Gutachterleitlinien beendet
In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) für das kommende Jahr 2009 wird, wie im Schreiben des Bundesministeriums angekündigt, der betreffende Passus, der die Krankheit MCS als “Somatisierungsstörung” bezeichnete, abgeändert.

Bedeutung für Chemikaliensensible
Den AHP kommt zwar keine Rechtsnormqualität zu, sie sind aber auch nicht nur als unverbindliche Richtlinien für medizinische Sachverständige zur Bewertung von Sachverhalten aufzufassen. Vielmehr handelt es sich bei den AHP nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, um ein antizipiertes Sachverständigengutachten, das den aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand der herrschenden medizinischen Lehrmeinung, d.h. der so genannten Schulmedizin, wiedergibt. Als einleuchtendes, abgewogenes und in sich geschlossenes Beurteilungsgefüge ermöglichen die AHP der Verwaltung und den Gerichten unter Wahrung des allgemeinen Gleichheitssatzes den zutreffenden MdE-Grad bzw. nunmehr GdS für eine Schädigungsfolge oder den GdB für eine Teilhabebeeinträchtigung zu bestimmen. (7)

Fazit für Chemikaliensensible
Durch die Eingliederung von MCS als körperliche Krankheit, der neuen Formulierung in den AHP und der Einklassifizierung von MCS als körperliche Krankheit im ICD-10 haben Chemikaliensensible endlich alles in der Hand, um ihre Krankheit auf Antrag als körperliche Behinderung anerkannt zu bekommen.

Wie aus den oben aufgeführten Tatsachen eindeutig ersichtlich, ist also die Klassifizierung von MCS als eine körperliche und nicht psychische Erkrankung in Deutschland allgemein rechtsverbindlich.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 24.12.2008"



http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/12/24/die-psychiatrisierung-von-mcs-kranken-stellt-in-deutschland-den-tatbestand-der-diskriminierung-koerperlich-behinderter-dar/
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Beitragvon Clarissa » Sonntag 26. Juni 2011, 07:14

Ich habe mir erlaubt denen eine email mit dem Inhalt des o. g. Beitrages zu zusenden.

Warten wir mal ab was da kommt.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Amazone » Sonntag 26. Juni 2011, 12:48

@ Clarissa,

eine Frage: An wen hast du die Email geschickt? An Widder oder Herausgeber oder Verlag?

Gruß Amazone
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Beitragvon Clarissa » Sonntag 26. Juni 2011, 13:06

@Amazone an diese hier: neurologie@bkh-guenzburg.de
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Mia » Sonntag 26. Juni 2011, 14:20

Das ist gut, Clarissa. Diesen Unsinn des Herrn Widder dürfen wir nicht unkommemtiert so hinnehmen.

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Beitragvon Palau » Sonntag 26. Juni 2011, 14:40

Herzlichen Dank, Clarissa.
Das war eine prima Idee.

Zumal es sich ja auch noch um eine "Fortbildung" handelt, bei der die "widderliche" PSYCHO-SCHIENE im Zusammenhang mit Umwelterkrankungen auch noch unter anderen Neurologen und angehenden Neurologen verbreitet werden soll.

Dem muss dringend Einhalt geboten werden.

Auf die Reaktionen (wenn überhaupt welche erfolgen) bin auch ich sehr gespannt.
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Beitragvon Amazone » Sonntag 26. Juni 2011, 14:45

@ Clarissa,

vielleicht kannst du deine Email auch an den Herausgeber und an den Verlag schicken. Findest du unter diesem Link:

http://www.bvdn.de/main/transmitter_fset.php?SID&datei_id=5247&dateien_neu=1
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Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 26. Juni 2011, 15:48

@mirijam
Du schreibst oben (Zitat):
MCS trägt dort den Diagnoseschlüssel T.78.4 und ist dem Kapitel 19 unter “Verletzungen, Vergiftungen” zugeordnet. In Deutschland sind Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch V dieser rechtsverbindlichen Klassifizierung verpflichtet. (1,2,3)

MCS ist eine körperliche Behinderung, aber…
Multiple Chemical Sensitivity (MCS) ist in Deutschland seit 2005 als körperliche Behinderung anerkannt (Ziffer 26.18, Register Einschränkung des Bewegungsapparates). (Zitatende)

Ich habe gerade ein ablehnendes Amtsschreiben bekommen und formuliere die Antwort, weil man sich da auch auf MCS bezieht und wüßte nun gerne, wo das mit Ziffer 26.18 genau steht. Dann kann ich denen in meiner Antwort MIT Quellenangabe kontern, während sie nur schreiben "ausführlich recherchiert" zu haben, wobei sie natürlich das Gegenteil der uns hinlänglich bekannten Tatsachen herausgefunden haben wollen, aber keine Quellenangabe dazuschreiben.

LG
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Beitragvon Amazone » Sonntag 26. Juni 2011, 18:29

@ Leckermäulchen,

meine Mutter hat immer gesagt "Augen auf im Straßenverkehr ;-)

Schau mal unter diesem Link unter Oberbegriff "Haltungs- und Bewegungsapparat" was da bei 18.4 zu MCS steht.

http://www.bmas.de/portal/30626/property=pdf/2009__01__23__versorgungsmedizinische__grundsaetzen.pdf
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Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 26. Juni 2011, 19:22

Wo steht es denn im Sozialgesetzbuch o. ä., daß MCS seit 2005 gesetzlich anerkannt ist?
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Beitragvon Clarissa » Sonntag 26. Juni 2011, 19:24

Für alle die nicht lange suchen möchten.

18.4 Fibromyalgie
Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungs-Syndrome (z. B. CFS/MCS) sind jeweils im
Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.
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ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
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Beitragvon Palau » Montag 27. Juni 2011, 00:14

Das Krankheitsbild „MCS“ (Multiple Chemikalien Sensitivität) ist in Deutschland als „KÖRPERLICHE“ BEHINDERUNG (Analog-Ziffer 26.18, - Einschränkung des Bewegungsapparates, rheumatische Krankheit ) seit 2005 anerkannt”

Laut DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) wird MCS in der ICD-10-GM (German Modification) wie folgt klassifiziert:
T 78,4 …Allergie, nicht näher bezeichnet
Kapitel 19 (Verletzungen, „Vergiftungen“ und bestimmte Folgen anderer äußerer Ursachen)

Eine Zuordnung von MCS zum Kapitel 5 („Psychische“ und Verhaltensstörungen) ist seitens der ICD-10-GM „nicht“ vorgesehen)

Die alte Analogziffer 26,3 wurde wegen der "Diskriminierung" abgeschafft:
“26.3 - Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen“
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Beitragvon Leckermäulchen » Montag 27. Juni 2011, 08:26

Danke Palau für die komprimierte Information.

Steht das alles auf der DIMDI-Homepage? Ich habe auch in der Suchfunktion dort nicht den Satz mit der Anerkennung seit 2005 gefunden. Wo steht er denn?

Ich würde nämlich gerne die "Recherchen" des ÄD abrunden und das mit Quellenangabe in den Brief reinbringen.
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Beitragvon Palau » Montag 27. Juni 2011, 14:32

Hallo Leckermäulchen,

in einem anderen Strang (viewtopic.php?t=2688 ) wurde die Problematik schon einmal angesprochen:

Konstantin

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung - 30.04.2006, 15:27:09

Rechtliche Konsequenzen aus der MCS-Studie 2003 und dem SRU-Gutachten 2004

Burkhard Tamm

Korrespondenzadresse: Rechtsanwalt Burkhard Tamm,Kanzlei Bohl & Coll.,Franz-Ludwig-Str.9,97072 Würzburg; E-Mail:tamm@ra-bohl.de
Fr. Tamm hat mittlerweile eine neue Korrespondenzadresse, diese ist im Internet zu finden.


Anhaltspunkte 2005

Abschließend soll noch kurz auf die geänderte Erfassung von MCS in den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit eingegangen werden (Anhaltspunkte 2005).

Zuletzt wurden MCS wie auch CFS in den Anhaltspunkten 2004 unter der Ziffer 26.3 "Neurosen, Persönlichkeitsstö-rungen, psychische Traumen" erfasst.

Dies hatte zur Folge,dass höchstens ein GdB (Grad der Behinderung) von 20 inBetracht kam.

In den Anhaltspunkten 2005 werden sowohl MCS als auch CFS nunmehr unter Ziff. 26.18 "Haltungs- und Bewegungsapparat, rheumatische Erkrankungen" eingeordnet.

Grund dieser Neueinordnung war laut Auskunft des BMGS(Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)vom 14.09.2005, dass zum einen die von vielen Betroffenenge rügte "Diskriminierung" beseitigt werden sollte, die darin lag, dass MCS/CFS-Erkrankte als vor allem psychisch krankeingestuft wurden.

Zum anderen wollte der beim BMGS eingerichtete Beirat aber auch der Ansicht eines Teils der Ärzteschaft Genüge tun, die MCS schon länger als richtigerweise unter der Ziff. 26.18 einzuordnen ansah.

Nach Auskunft des BMGS soll sich zwar aus dieser Neueinordnung keine Änderung in der Begutachtungspraxis ergeben, jedoch führt diese Neueinordnung nach Ansicht unserer Kanzlei dazu, dass nunmehr beim Vorliegen von MCS sogar ein GdB von mehr als 50 anerkannt werden kann.

Dies erscheint jedoch nur bei besonders schweren(!) (Anhaltspunkte 2005, Ziff. 26.18) Fällen als möglich.

Jedenfalls aber ergibt sich unserer Ansicht nach aus der Neufassung der Anhaltspunkte, dass ein GdB von 20 beim Vorliegen einer MCS-Erkrankung nicht länger die Grenze bildet.

Quelle:
http://66.249.93.104/search?q=cache:_0HPP26Koq4J:http://www.scientificjournals.com/sj/ufp/Pdf/aId/7817+MCS+Schwerbehinderung&hl=de&ct=clnk&cd=1
Palau
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Beitragvon Leckermäulchen » Montag 27. Juni 2011, 15:28

Hallo Palau,

sind beim Thema „auch 2011 - aktuelle Indoktrination von Gutachtern“ womöglich andere Stellen gemeint? Nicht das Jobcenter und deren „Begutachtung“, sondern z. B. das Versorgungsamt oder die Berufsgenossenschaft und deren „Gutachter“?

Bei mir geht es nämlich nicht um die Anerkennung eines Grades der Behinderung und einen noch anstehenden Gutachtertermin, sondern um eine vom ÄD der Agentur für Arbeit nicht zuerkannte Bewilligung des nach deren eigenen Kriterien nachzuweisenden und von mir auch lückenlos nachgewiesenen dauerhaft erhöhten Bedarfes aus gesundheitlichen Gründen, was einen entsprechend erhöhten Regelsatz nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010 erforderlich macht.

Der ÄD hat in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, das damals noch BAGIS hieß, vor 4 Jahren schon einmal so einen Zirkus mit mir veranstaltet, als ich mich nach einem Unfall monatelang u. a. mit einem Rippenserienbruch auf Krücken herumquälte, wo sich die BAGIS fragte, wieso sie von mir monatelang diese gelben Krankschreibungen bekam. Ich sollte an einem Donnerstag zum Besprechungstermin wegen meiner gesundheitlichen Situation in die BAGIS kommen, die Fallmanagerin sprach kurz mit mir, leitete das dann an den ÄD weiter, der bereits kurz vorher bei einer anderen Gelegenheit von mir alle Unterlagen meiner behandelnden Ärzte eingefordert und auch bekommen hatte, der mir aber jetzt postwendend schrieb, was ich am Tag danach im Kasten (Samstag) fand, ich müsse sofort zu Beginn der kommenden Woche zu einem neurologischen Untersuchungstermin, was mir unter Androhung von empfindlichen finanziellen Sanktionen aufgezwungen wurde. Also ging ich dorthin. Dieser mit dem Jobcenter zusammenarbeitende „Arzt“ hat mir ein „Gutachten“ mit völlig aus der Luft gegriffenen „Symptomen“ ausgestellt und mir eine „somatoforme Störung“ untergejubelt.

Es könnte sein, es wird mit Sicherheit so sein, dass der ÄD sich auf dieses „Gutachten“ beruft bei seiner jetzt neuerlichen Ablehnung aufgrund dieses Urteils vom Februar letzten Jahres. Er teilt es mir aber partout nicht mit, ja ich habe nicht einmal überhaupt die Information vom Jobcenter erhalten, daß der ÄD über all das jetzt im Mai „ausführlich“ recherchiert und dabei „festgestellt“ hat, daß ich diesen Bedarf „überhaupt nicht“ habe.

Was außerdem in der schon 1 ½ Jahre deswegen geführten Korrespondenz auffällt ist, daß das Jobcenter bzw. der ÄD niemals auch nur mit einer Silbe schriftlich mir gegenüber auf das Thema MCS, entsprechende Laborbefunde, Arztbriefe, Diagnose, Therapie etc. eingegangen ist, während ich denen aber all diese Unterlagen, die sie ja haben wollten, seit dem Urteil bis nun unter großem finanziellen Aufwand in Vorleistung zukommen lassen mußte, ohne daß ich je einen Cent von denen dafür gesehen habe.

Meinen Widerspruch haben sie nun morgen.

LG
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- Editiert von Leckermäulchen am 27.06.2011, 22:41 -
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Beitragvon Palau » Montag 27. Juni 2011, 23:16

hallo Leckermäulchen,

ich glaube, dass die DIMDI - Klassifikation von MCS (s. oben)bei allen "Stellen" als Argument vorgebracht werden kann/soll.

Meiner Meinung nach gibt es keine Unterschiede, ob ich diese Klassifikation für einen Antrag beim Versorgungsamt angebe oder z.B. für den ÄD.

Die haben ja wohl alle keine Ahnung von MCS, die muss man gründlich "aufklären".

Ich drücke dir die Daumen, dass dein Widerspruch Erfolg hat.
Palau
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Beitragvon Leckermäulchen » Dienstag 28. Juni 2011, 10:43

Wenn die wirklich keine Ahnung haben sollten, dann liegt das ganz einfach daran, daß sie die von mir zugesandten ausführlichen umweltmedizinischen Unterlagen überhaupt nicht angeguckt haben. Vielleicht können sie gar nicht lesen???? Wundern würde es mich nicht - denn dazu kann ich anmerken, daß ich meiner Fallmanagerin einmal einen Termin hatte, als die gesamte EDV zusammengebrochen war, was ich aus den Medien schon wußte, und sie fragte mich, während sie angestrengt und konzentriert auf ihren Bildschirm guckte, nach meiner beruflichen Situation. Ich hingegen habe ihr nicht die Spur von Einzelheiten mitgeteilt, stattdessen nur allgemein darüber geredet. Sie schnitt mir das Wort dann ab und sprach 20 nicht enden wollende Minuten lang nur immer über berufserfahren, meine Erfahrung im Beruf, wieviel Erfahrung ich doch habe, ob ich meine Erfahrung nicht nutzen könne etc. pp., also kein Wort zu meiner Qualifikation etc. - Ich habe sie entlarvt, aber sie guckte nach wie vor "sehr wichtig" auf ihren Bildschirm.

Zum Thema zurück: Dr. Bartrams Untersuchungsergebnisse und im übrigen alle umweltmedihzinischen genauen Untersuchungen und Details haben sie vorliegen (wenn sie das nicht schon als Klopapier zweckentfremdet haben, weil sie nicht wußten, was das ist) und wenn es dort alphabetisierte Personen gibt, können die das ja dem ÄD vorlesen.

Also: Ich finde, Ärzte sollten hierzulande auch im Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit wirklich lesen können, wäre nicht schlecht...

Soviel dazu.
Das Aufklärungsmaterial von hier habe ich denen auch damals zukommen lassen.
(Pappe geht ja nicht so gut als Klopapier, vielleicht haben sie die Ärzteinfo noch.)

LG
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