Auch 2011 - aktuelle Indoktrination von Gutachtern

Fortbildung Somatoforme Störungen
Der beste Weg zum Gutachten
Die Begutachtung somatoformer Störungen gestaltet sich meist sehr schwierig, da all diesen Störungen eine hinreichend erklärbare Symptomatik der somatischen Ursache fehlt, die Betroffenen aber der Überzeugung sind, an einer körperlichen Ursache der Beschwerden zu leiden. BERNHARD WIDDER
Verfasser:
Bernhard Widder
Klinik für Neurologie und Neurologische Rehabilitation, Bezirkskrankenhaus Günzburg Ludwig-Heilmeyer-Str. 2, 89312 Günzburg E-Mail: neurologie@bkh-guenzburg.de
Gemäß ICD-10 umfassen somatoforme Störungen (F45) ein breites Spektrum an Beschwerdebildern, das von polytopen Schmerzen über Beschwerden im kardiovaskulären, gastrointestinalen, respiratorischen und/ oder Urogenitalsystem bis hin zu „Befindlichkeitsstörungen“ wie vorzeitiger Erschöpfbarkeit und Müdigkeit, Gedächtnis- und Konzentrationssstörungen, Schlafstörungen, Missempfindungen und Taubheitsgefühlen, Angstzuständen, Muskelschwäche und vieles mehr reicht. Hierunter zu subsumieren sind letztlich auch „neue“ Krankheiten wie das „Chronic-Fatigue-Syndrom“, die „Multiple Chemical Sensitivity“, das „Fibromyalgie-Syndrom“ oder das „Sick-Building- Syndrom“, die bemerkenswerte Ähnlichkeiten mit ihren „Vorgängersyndromen“ wie der „Eisenbahnkrankheit“ oder der „epidemischen Neuromyasthenie“ zeigen. Gemeinsamer „Link“ all dieser Störungen ist das Fehlen einer die Symptomatik (hinreichend) erklärbaren somatischen Ursache und die meist feste Überzeugung der Betroffenen, (trotzdem) an einer körperlichen Ursache der Beschwerden zu leiden. Die Begutachtung somatoformer Störungen ist aus folgenden Gründen schwierig:
— Klinische und apparative Befunde allein sind nur von geringer Bedeutung, da pathologische Befunde definitionsgemäß entweder ganz fehlen oder nichts über das Ausmaß tatsächlich bestehender Funktionsbeeinträchtigungen aussagen.
— Auch noch so beeindruckende Diagnosen, wie zum Beispiel die eines Fibromyalgie-Syndroms sagen nichts über den Schweregrad der Funktionsbeeinträchtigung aus.
— Die subjektive Selbsteinschätzung einschließlich aller Selbsteinschätzungsskalen und Fragebögen allein ist in der gutachtlichen Situation mit dem Wunsch einer finanziellen und/oder gesellschaftlichen Kompensation der geklagten Beschwerden nicht ohne Weiteres verwertbar.
— Ein geringer oder ausbleibender Behandlungserfolg begründet nicht zwangsläufig auch einen hohen Leidensdruck mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen.
Gemäß den Vorgaben in den meisten Rechtsgebieten sind Funktionsstörun-gen jedoch im so genannten „Vollbeweis“ nachzuweisen, das heißt „mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen“. Lediglich plausible, nachvollziehbare oder am ehesten anzunehmende Funktionsstörungen erfüllen dieses Kriterium nicht und machen, wenn sich derartige Aussagen in einem Gutachten finden, dieses für den Auftraggeber wertlos. Angesichts dieser Schwierigkeiten empfiehlt sich in der Begutachtungssituation – nach vorausgegangener Klärung der Diagnose – ein standardisiertes Vorgehen
http://www.root.webdestination.de/kunden/01extern/bdn_redaktion_ssl_neu/upload/34_nt01_11.pdf
Der beste Weg zum Gutachten
Die Begutachtung somatoformer Störungen gestaltet sich meist sehr schwierig, da all diesen Störungen eine hinreichend erklärbare Symptomatik der somatischen Ursache fehlt, die Betroffenen aber der Überzeugung sind, an einer körperlichen Ursache der Beschwerden zu leiden. BERNHARD WIDDER
Verfasser:
Bernhard Widder
Klinik für Neurologie und Neurologische Rehabilitation, Bezirkskrankenhaus Günzburg Ludwig-Heilmeyer-Str. 2, 89312 Günzburg E-Mail: neurologie@bkh-guenzburg.de
Gemäß ICD-10 umfassen somatoforme Störungen (F45) ein breites Spektrum an Beschwerdebildern, das von polytopen Schmerzen über Beschwerden im kardiovaskulären, gastrointestinalen, respiratorischen und/ oder Urogenitalsystem bis hin zu „Befindlichkeitsstörungen“ wie vorzeitiger Erschöpfbarkeit und Müdigkeit, Gedächtnis- und Konzentrationssstörungen, Schlafstörungen, Missempfindungen und Taubheitsgefühlen, Angstzuständen, Muskelschwäche und vieles mehr reicht. Hierunter zu subsumieren sind letztlich auch „neue“ Krankheiten wie das „Chronic-Fatigue-Syndrom“, die „Multiple Chemical Sensitivity“, das „Fibromyalgie-Syndrom“ oder das „Sick-Building- Syndrom“, die bemerkenswerte Ähnlichkeiten mit ihren „Vorgängersyndromen“ wie der „Eisenbahnkrankheit“ oder der „epidemischen Neuromyasthenie“ zeigen. Gemeinsamer „Link“ all dieser Störungen ist das Fehlen einer die Symptomatik (hinreichend) erklärbaren somatischen Ursache und die meist feste Überzeugung der Betroffenen, (trotzdem) an einer körperlichen Ursache der Beschwerden zu leiden. Die Begutachtung somatoformer Störungen ist aus folgenden Gründen schwierig:
— Klinische und apparative Befunde allein sind nur von geringer Bedeutung, da pathologische Befunde definitionsgemäß entweder ganz fehlen oder nichts über das Ausmaß tatsächlich bestehender Funktionsbeeinträchtigungen aussagen.
— Auch noch so beeindruckende Diagnosen, wie zum Beispiel die eines Fibromyalgie-Syndroms sagen nichts über den Schweregrad der Funktionsbeeinträchtigung aus.
— Die subjektive Selbsteinschätzung einschließlich aller Selbsteinschätzungsskalen und Fragebögen allein ist in der gutachtlichen Situation mit dem Wunsch einer finanziellen und/oder gesellschaftlichen Kompensation der geklagten Beschwerden nicht ohne Weiteres verwertbar.
— Ein geringer oder ausbleibender Behandlungserfolg begründet nicht zwangsläufig auch einen hohen Leidensdruck mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen.
Gemäß den Vorgaben in den meisten Rechtsgebieten sind Funktionsstörun-gen jedoch im so genannten „Vollbeweis“ nachzuweisen, das heißt „mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen“. Lediglich plausible, nachvollziehbare oder am ehesten anzunehmende Funktionsstörungen erfüllen dieses Kriterium nicht und machen, wenn sich derartige Aussagen in einem Gutachten finden, dieses für den Auftraggeber wertlos. Angesichts dieser Schwierigkeiten empfiehlt sich in der Begutachtungssituation – nach vorausgegangener Klärung der Diagnose – ein standardisiertes Vorgehen
http://www.root.webdestination.de/kunden/01extern/bdn_redaktion_ssl_neu/upload/34_nt01_11.pdf