Irgendwie fahrlässige Körperverletzung oder?
Leitlinien Psychotherapeutische Medizin und Psychosomatik
Gemeinsame Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin,
Deutschen Gesellschaft für Psychonanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT),
des Deutschen Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM) und
der Allgemeinen Ärztlichen Gesellschaft für Psychotherapie (AÄGP)
4.1 Primärärztliche Behandlung
Die Zielsetzung "Beschwerdelinderung statt Heilung" ist in schwereren Fällen angemessen und für den Betroffenen akzeptabler, da sie im Erleben unabhängiger ist von der ggf. differenten Ursachenüberzeugung.
Zentraler Punkt ist die Beratung des Patienten hinsichtlich der Vermeidung anscheinend schädigender Umweltstoffe. Während gelegentliche kurzfristige Vermeidungen im Sinne der Angstminderung und Beziehungsstabilisierung sinnvoll sein können, ist dem Patienten mittel- und langfristig (in nicht-direktiver Form) zur Re-Exposition, zur Auseinandersetzung mit den anscheinend schädigenden Agentien zu raten.
Ist der Lebensstil des Betroffenen bereits umfassend um Vermeidungsverhalten herum organisiert (meist mit Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit einhergehend), ist das primäre Ziel der Behandlung die Verhütung weiterer Verschlimmerungen.
Obsolet:
Empfehlung zur ausgedehnten Vermeidung, wie sie von Anhängern des Konzepts der biologisch vermittelten Überempfindlichkeit bzw. Schädigung, z.B. von vielen Heilpraktikern, häufig ausgesprochen wird (sog. Ausleitungen von Quecksilber, Vermeiden von Nahrungsmitteln und chemischen Stoffen, Umbau des Hauses bis zu Umzug etc.). Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen mit erheblichen psychischen, sozialen und finanziellen Folgen ist unbewiesen.
http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/051-009.htm